„Der Begriff der ,psychischen Störung’ gehört heute zum selbstverständlichen Vokabular klinischer Psychologie und Psychotherapie“, stellt Jürgen Kriz in einem aktuellen und lesenswerten Text für die Zeitschrift Gesprächspsychotherapie und Personzentrierte Beratung (3/26) fest. Auch im systemischen Feld geht er leicht von der Hand. Ursprünglich handelt es sich um einen Kompromissbegriff des DSM-III, mit dem der klassische Neurosenbegriff ebenso wie der Krankheitsbegriff vermieden werden sollte. Aber was wird sichtbar und was gerät aus dem Blick, wenn psychisches Leiden als „Störung“ beschrieben wird? Jürgen Kriz nimmt diese Frage zum Ausgangspunkt einer Reflexion über das Verhältnis von therapeutischem Verstehen, diagnostischer Klassifikation und den Anforderungen des Gesundheitssystems.
Sein Beitrag ist im Diskurs des personzentrierten Ansatzes und der humanistischen Psychotherapie verankert, greift aber auch systemische, gesellschaftskritische und gestalttheoretische Perspektiven auf. Im Mittelpunkt steht nicht die Forderung nach Abschaffung von Diagnostik, sondern die Frage, welche Diagnostik dem Leiden und den Entwicklungsmöglichkeiten eines Menschen gerecht wird.
Kriz unterscheidet zwischen der Klassifikation von Symptomen und dem Verstehen ihrer individuellen Bedeutung. Bereits Carl Rogers habe diagnostische Verfahren keineswegs grundsätzlich abgelehnt. Seine Kritik habe vielmehr einer Diagnostik gegolten, die Menschen auf Symptomkategorien reduziert und ihren subjektiven Bezugsrahmen übergeht. Dass zwei Menschen denselben ICD-Code erhalten, sagt aus dieser Perspektive noch wenig über ihre Lebensgeschichten, die Entstehungsbedingungen ihres Leidens und ihre Ressourcen aus. Vor diesem Hintergrund problematisiert Kriz die Verschiebung eines Geschehens zwischen Person und Welt zu einem vermeintlich in der Person lokalisierten Defekt. Diagnosen verdecken auf diese Weise soziale Zusammenhänge und wirken mit ihren impliziten Seins-Zuschreibungen auf das Selbst- und Weltverhältnis zurück.
Mit Erich Fromm erweitert Kriz den Blick auf gesellschaftliche Verhältnisse, die Entfremdung und Inkongruenz hervorbringen können. Ökonomische Bedingungen, Normalitätserwartungen und kulturelle Deutungsmuster bilden nicht nur den Hintergrund individuellen Erlebens, sondern wirken an dessen Strukturierung mit. Fromms Entfremdungsbegriff beschreibt dabei den Verlust des Kontakts zu den eigenen Kräften, Bedürfnissen und Möglichkeiten unter Bedingungen, in denen Menschen sich als nur noch als Ware oder als Funktion gesellschaftlicher Erwartungen erfahren. Kriz übernimmt diese Perspektive jedoch nicht uneingeschränkt: Der radikalen These, Gesellschaft produziere die Störung, müsse man nicht folgen, um die Bedeutung makrosozialer Bedingungen für individuelles Leiden anzuerkennen.
Zugleich markiert Kriz eine Spannung zwischen Fromms Gesellschaftskritik und der personzentrierten Haltung von Rogers. Fromms Ideal des „produktiven Charakters“ enthält seinerseits eine normative Vorstellung davon, wie Menschen sein sollten. Aus personzentrierter Sicht stellt sich deshalb die Frage, ob Therapie Menschen an einem solchen Ideal orientieren darf oder vielmehr Bedingungen schaffen soll, unter denen sie selbst herausfinden können, wer sie sind und sein wollen. Die Kritik an gesellschaftlichen Anpassungsforderungen darf nicht in eine neue therapeutische Normierung umschlagen. Kriz plädiert deshalb dafür, gesellschaftliche Bedingungen als therapeutisches Hintergrundwissen zu berücksichtigen, ohne den Klienten entsprechende Deutungen oder politische Ideale vorzugeben. Ein wichtiger Aspekt angesichts zunehmender Tendenzen, Therapie selbst als gesellschaftspolitischen Raum zu konstruieren!
Gesellschaft stellt die sprachlichen und symbolischen Werkzeuge bereit, mit denen Menschen ihre Erfahrungen verstehen und anderen mitteilen. Wo diese Deutungsmuster den Kontakt zum eigenen Erleben verstellen, können Spannungen entstehen, die sich als Symptome zeigen. Damit verbindet Kriz die gesellschaftliche Perspektive mit der personzentrierten Frage nach Kongruenz: Entscheidend ist, ob Menschen ihr Erleben wahrnehmen, angemessen symbolisieren und in ihr Handeln integrieren können.
Eine weitere Perspektive eröffnet die gestalttheoretische Auffassung des Lebens als fortwährenden Transformationsprozess. Psychopathologische Erscheinungen lassen sich demnach als Antworten auf überfordernde Entwicklungsaufgaben oder als Folgen blockierter Veränderungsprozesse verstehen. Nicht die Person wäre dann „gestört“, sondern der Prozess, in dem sich ihr Verhältnis zu sich selbst und ihrer Welt neu organisieren müsste. Diagnostisch wäre zu untersuchen, wo dieser Prozess stockt, welche Bewältigungsversuche ihn behindern und welche inneren wie äußeren Ressourcen Veränderung ermöglichen könnten.
Kriz wendet sich dabei ausdrücklich gegen eine einseitig soziale oder subjektorientierte Erklärung psychischen Leidens. Somatische und neurobiologische Prozesse dürfen ebenso wenig ausgeblendet werden wie biografische, interpersonelle und gesellschaftliche Bedingungen. Seine Alternative zum biomedizinischen Reduktionismus ist ein integratives Verständnis wechselseitig abhängiger Prozessebenen, von denen keine grundsätzlich Vorrang beanspruchen kann.
Die psychotherapeutische Praxis bleibt in einem strukturellen Spannungsverhältnis gefangen: Die formale Diagnose eröffnet den Zugang zur finanzierten Versorgung und ist daher in diesem Kontext administrativ erforderlich, aber nicht mit einer hinreichenden Beschreibung der therapeutisch relevanten Problemlage gleichzusetzen. Kriz plädiert deshalb für eine Unterscheidung zwischen administrativer Klassifikation und einer phänomenologischen, kontextbezogenen und prozessorientierten Diagnostik. Diese fragt nach dem Erleben eines Menschen, seinen Lebensbedingungen, blockierten Entwicklungen und verfügbaren Ressourcen, ohne die körperliche Dimension zu vernachlässigen.
Der diagnostische Blick verschiebt sich damit vom isolierten Defizit, von der vermeintlich gestörten Person zu ihrem Selbst- und Welt-Verhältnis. Formale Diagnose und therapeutisches Verstehen müssen dabei keine Gegensätze sein – solange sie als Antworten auf unterschiedliche Fragen erkennbar bleiben und die Klassifikation nicht mit der therapeutischen „Wahrheit“ verwechselt wird.