In meiner Vorstellung von Heft 3/2026 der Familiendynamik wies ich darauf hin, dass ein kritischer Beitrag von Stefan Beher über die Politisierung der Psychotherapie, der sich auf das Rassismus-Heft 1/24 der Familiendynamik bezog, von den Herausgebern erst nach über zwei Jahren veröffentlicht hat, begleitet von einem ungewöhnlichen, distanzierenden Hinweis vor seinem Text. Ihm zur Seite gestellt wurde ein Artikel, in dem der Kritik an diskrimierungskritischen Ansätzen Mythenbildung unterstellt wurde. Im Editorial dieses Heftes wurde darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der beiden Texte ein „Zwischenschritt in einem Diskurs [sei], der in Zeiten eskalierender Debatten (Migration, Geschlechter, Klima, Krieg…) so nötig ist wie selten zuvor. Wir halten diesen Raum bewusst offen, auch wenn die darin geäußerten Meinungen nicht mit denen des Herausgeber:innenteams identisch sind“. Die Veröffentlichung einer kurzen Replik von Stefan Beher auf den Mythologievorwurf wurde von der Familiendynamik dann aber abgelehnt und ist nun hier im systemagazin zu lesen, ebenso wie ein Text über seine Sicht auf die Hintergründe dieser Auseinandersetzung. Von einem offen gehaltenen Diskursraum, der „so nötig ist wie selten zuvor“ kann aktuell offenbar nicht mehr die Rede sein.
Stefan Beher, Hamburg:
Perspektivenvielfalt und Publikationsmacht im systemischen Feld. Wie die Familiendynamik einen Diskurs ankündigte, den sie längst beendet hat
Zu den Grundüberzeugungen systemischer Therapie gehört, dass jede Beobachtung von den Unterscheidungen des Beobachters abhängt. Aus der Skepsis gegenüber vermeintlich objektiven Wahrheiten hat die Systemik einen wesentlichen Teil ihres professionellen Selbstverständnisses gewonnen.
Anfang 2024 veröffentlichte die Familiendynamik ein Themenheft über Rassismus. Die Beiträge vertraten eine bemerkenswert einheitliche Perspektive: Wissenschaftlich und politisch umstrittene Rassismusbegriffe und Deutungen wurden vielfach nicht als mögliche Beschreibungen behandelt, sondern zur Grundlage professioneller Verpflichtungen gemacht. Auch systemische Grundsätze wie Neutralität und Allparteilichkeit gerieten unter den Vorbehalt eines bestimmten politischen Deutungsmusters.
Das schien mir gerade aus konstruktivistischer Perspektive erklärungsbedürftig. Ich reichte deshalb im Februar 2024 einen Beitrag ein, der die im Themenheft verwendeten Beobachtungsmaßstäbe selbst zum Gegenstand der Beobachtung machte. In meinem Text wurde der breite Rassismusbegriff ebenso kritisiert wie die auf diesem Begriff aufbauenden moralischen Zuschreibungen; einzelne Behauptungen wurden mit widersprechenden empirischen Befunden konfrontiert und nach den Folgen für die professionelle Autonomie der Psychotherapie befragt. Mein zentraler Einwand lautete, dass eine Profession, die politische Weltbilder zum Maßstab ihrer Arbeit erhebt, ihre eigene Zuständigkeit überschreitet und ihre fallbezogene Urteilskraft beschädigt.
Der Text ging am 22. Februar 2024 bei der Redaktion ein. Angenommen wurde er am 12. März 2026. Dazwischen lagen mehr als zwei Jahre redaktioneller Auseinandersetzungen und – trotz der stets sehr zeitnahen Bearbeitungen meinerseits – wiederholter Verzögerungen seitens der FD.
Eine Veröffentlichung mit Vorbehalt
Als der Beitrag schließlich in Heft 3/2026 erschien, war ihm eine redaktionelle Erklärung vorangestellt. Zwischen Autor, Herausgeber und Redaktion habe eine „intensive Auseinandersetzung“ stattgefunden, ohne dass über den gesamten Text Einigkeit habe erzielt werden können. Zur Veröffentlichung habe man sich schließlich auch entschlossen, „um den zeitlichen Abstand zu Ausgabe 1/24 nicht noch weiter zu vergrößern“.
Im Editorial des gleichen Heftes war ergänzend von der „großen Herausforderung“ die Rede, den Austausch von Argumenten fruchtbar zu gestalten, ohne die „Polemik“ „(über-)mächtig“ werden zu lassen. Was damit konkret gemeint war, blieb offen.
Die Beiträge des ursprünglichen Themenheft in 2024 hatten unter anderem der systemischen Praxis eine Beteiligung an der kontinuierlichen Reproduktion von Diskriminierung zugeschrieben. Für solche weitreichenden Bewertungen gab es damals weder einen redaktionellen Vorbehalt noch wurde eine begleitende Gegenposition veröffentlicht. Nun, in 2026, wurde den Lesern ausdrücklich mitgeteilt, dass die Redaktion mit dem Autor eines kritischen Beitrags nicht vollständig übereingekommen war.
Der Mythograph
Darüber hinaus wurde meinem Beitrag ein zweiter Text zur Seite gestellt. Unter dem Titel „Von Mythen zu methodischen Mängeln, von mutwilligen Missverständnissen zur Meinungsinsel“ widmet sich Jonathan Czollek verschiedenen Einwänden gegen „diskriminierungskritische“ Ansätze, ohne näher nachzuweisen, von welchen konkreten Kritikern diese in der beschriebenen Form vertreten werden. Er behandelt dort fünf vermeintliche Mythen: die angebliche Einheitlichkeit der „Diskriminierungskritik“, Sprechverbote, die Absolutsetzung subjektiver Gefühle, die Einteilung in Gute und Böse und schließlich die Unprofessionalität „diskriminierungskritischer“ Ansätze. Ihre Verbreitung führt er unter anderem auf Verallgemeinerungen, selektive Zitate und Strohmannargumente zurück.
Die Kritik an einer bestimmten diskriminierungskritischen Position, so sein Argument, dürfe nicht zur pauschalen Kritik an „Diskriminierungskritik“ schlechthin werden. Dem kann man nur zustimmen. Bemerkenswert ist allerdings, dass ein weiterer Text Czolleks aus 2025 konkrete Beispiele für eben jene Positionen enthält, deren Kritik er nun unter dem Stichwort vermeintlicher Mythen behandelt.
In diesem hatte er in der Familiendynamik unter dem Titel „Leider sind wir nicht die Guten“ für eine „diversitätssystemische“ Neuorientierung der Psychotherapie geworben. Der Aufsatz, der ursprünglich ebenfalls 2024 im Rassismusheft erscheinen sollte und dessen programmatische Orientierung vorführte, enthielt konkrete Verhaltensanweisungen, bis hin zu einer allgemeinen Regel für das Fragen nach der Herkunft von Klienten, und erklärte zudem gesellschaftspolitisches Engagement zum Bestandteil diversitätssystemischer Praxis und nannte als Beispiel die Verurteilung verschärfter Asylrechtsregelungen aus systemischer Perspektive. 2026 behandelt er den Vorwurf, diskriminierungskritische Ansätze politisierten die Profession unsachgemäß, als „Mythos der Unprofessionalität“. Czollek empfiehlt seinen Lesern, mit dem tatsächlichen Gegenüber zu sprechen und dessen konkrete Argumente zu prüfen. Sein eigener Aufsatz illustriert die angeblichen methodischen Mängel der Kritiker allerdings anhand allgemeiner und anonymisierter Beispiele, ohne diese einer Überprüfung zugänglich zu machen. Auf meinen im gleichen Heft abgedruckten Beitrag nimmt Czollek keinen ausdrücklichen Bezug, obwohl dessen zentrale Argumente auffällig mit seinem Mythenkatalog korrespondieren. Ob ihm mein Manuskript bei der Abfassung vorlag, ist nicht bekannt.
Beide Texte wurden auf dem Titel der Familiendynamik als „Kontroverse Reaktionen zum Rassismusheft“ angekündigt. Sie wurden als Positionen einer Kontroverse präsentiert, ohne dass deren redaktionelle Entstehungsgeschichte näher erläutert wurde.
Ein bewusst offener Diskurs?
Im Editorial des Heftes werden die Beiträge von Czollek und mir als „Zwischenschritt in einem Diskurs“ beschrieben, der angesichts eskalierender gesellschaftlicher Debatten nötiger sei denn je. Ausdrücklich erklärten die Herausgeber, diesen Raum „bewusst offen“ zu halten – auch wenn die darin geäußerten Meinungen nicht mit ihren eigenen übereinstimmten.
Das Zurseitestellen des zweiten Artikels sollte, bei allen Fragen, die sich damit verbanden, offenbar nicht den Abschluss, sondern den Ausgangspunkt einer weiteren fachlichen Auseinandersetzung bilden.
Ich verfasste deshalb unter dem Titel „Der Mythograph als Mythos“ eine knappe Replik, die Czolleks Mythographie vor allem an seiner eigenen Veröffentlichung aus dem Vorjahr maß. Der Text blieb bewusst auf die zentralen Argumente beschränkt und wurde bereits am 16. Juli 2026 bei der Redaktion eingereicht.
Am 18. August 2026 teilte mir die Redaktion mit: „Im Auftrag der Herausgebenden teile ich Ihnen deren Entscheidung mit, die Diskussion an dieser Stelle nicht weiterzuführen.“ Auf meine Nachfrage nach den Gründen folgte am 7. September die Klarstellung, die Entscheidung, es bei den beiden veröffentlichten Beiträgen zu belassen, habe „bereits im Vorfeld“ festgestanden. Sie stehe daher „in keinem Zusammenhang mit dem Inhalt“ meiner Replik oder den darin vertretenen Positionen. Der im Editorial angekündigte Zwischenschritt erwies sich als Endpunkt.
Die Macht über die Beobachtung
Dass Redaktionen Beiträge ablehnen, ist ein so normaler wie unproblematischer Vorgang. Bemerkenswert in diesem Fall ist das Zusammenspiel der Entscheidungen: Eine an konstruktivistischen Grundsätzen orientierte Kritik an einem Themenheft benötigt über zwei Jahre bis zur Veröffentlichung und erhält einen redaktionellen Vorbehalt. Daneben erscheint ein weiterer Beitrag, der wesentliche Einwände gegen die kritisierte Position als Mythen behandelt. Die Zusammenstellung wird dann explizit als Ausgangspunkt eines bewusst offenen Diskurses präsentiert. Als daraufhin eine Replik eingereicht wird, erklärt die Redaktion, bereits zuvor beschlossen zu haben, es bei den beiden veröffentlichten Beiträgen zu belassen – unabhängig vom Inhalt der vorgebrachten Argumente.
Systemisches Denken hat die Beobachtung zweiter Ordnung zu einem seiner zentralen theoretischen Instrumente gemacht. Wer beobachtet, kann selbst daraufhin beobachtet werden, welche Unterscheidungen er verwendet, was er sichtbar macht und was seiner Beobachtung entgeht. Das gilt auch für Redaktionen, die über die Veröffentlichung von Beobachtungen anderer entscheiden. Die Macht, eine Perspektive zu vertreten, ist dabei etwas anderes als die Macht, über das öffentliche Auftreten konkurrierender Perspektiven zu entscheiden. Wer sich der Reflexion von Machtverhältnissen verschrieben hat, hätte hier einen naheliegenden Gegenstand der Selbstbeobachtung.
Die ursprünglich für die Familiendynamik verfasste Replik ist diesem Beitrag nun in der am 16.7.26 eingereichten Fassung zur Dokumentation beigefügt. Zusammen mit den drei veröffentlichten Aufsätzen ermöglicht dies, sich unabhängig von der redaktionellen Rahmung ein Urteil über die inhaltliche Kontroverse zu bilden.
Quellen und Dokumentation
Beher, S. (2026). SCHWARZ/WEISS. Zur Beschädigung professioneller Standards in der Psychotherapie durch deren Politisierung – am Beispiel des Themenhefts „Rassismus“ der FD (1/24). Familiendynamik, 51(3), 234–243. https://doi.org/10.21706/fd-51-3-234
Czollek, J. (2025). Leider sind wir nicht die Guten. Diversitätssystemische Therapie und Beratung gegen Rassismus. Familiendynamik, 50(1), 46–52. https://doi.org/10.21706/fd-50-1-46
Czollek, J. (2026). Von Mythen zu methodischen Mängeln, von mutwilligen Missverständnissen zur Meinungsinsel. Spaltende Debatten über Diskriminierungskritik. Familiendynamik, 51(3), 244–253. https://doi.org/10.21706/fd-51-3-244
Ergänzende Dokumentation: Stefan Beher, Der Mythograph als Mythos und die Selbstimmunisierungsstrategien des identitätspolitischen Antirassismus. Am 16. Juli 2026 eingereichte, nicht veröffentlichte Replik auf Czollek (2026). PDF zum Download.