Berlin, 16. Oktober 2014: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant die Bundesregierung, 7.400 psychotherapeutische Praxen abzubauen – das ist ein Drittel der vorhandenen Psychotherapiepraxen. Die Wartezeiten für psychisch kranke Menschen würden sich dadurch drastisch verlängern. „Wir sagen seit Langem, dass die psychotherapeutische Versorgung nicht zu sichern ist, wenn weiter mit den fehlerhaften Bedarfszahlen aus dem Jahr 1999 gerechnet wird“, erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Anzahl der psychotherapeutischen Praxen, die 1999 als ausreichend festgelegt wurde, hatte schon damals mit dem realen Bedarf nichts zu tun und ist viel zu niedrig. Dadurch droht jetzt ein radikaler Abbau von ambulanten Behandlungsplätzen für psychisch kranke Menschen, denn die angebliche Überversorgung mit psychotherapeutischen Praxen existiert nur auf dem Papier. In der Realität warten psychisch Kranke monatelang auf einen ersten Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten.“
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz plant die Bundesregierung, Praxissitze von Ärzten oder Psychotherapeuten nicht wieder zu besetzen, wenn in einer Region zu viele Praxen existieren. Von einer Überversorgung geht man aus, wenn die vorhandenen Praxen über 110 Prozent der Anzahl der Praxen liegen, die die Bedarfsplanung vorgibt. Ein Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen wurde bisher nie ermittelt, obwohl der Begriff „Bedarfsplanung“ dies suggeriert. Vielmehr wurden die psychotherapeutischen Praxen, die am 31. August 1999 existierten, schlicht zum Bedarf erklärt. „Ohne eine Reform der Bedarfsplanung, die die historischen Fehler aus dem Jahr 1999 korrigiert, ist eine seriöse Versorgungsplanung für psychisch kranke Menschen nicht möglich“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Wer jetzt die Fortführung einer psychotherapeutischen Praxis davon abhängig macht, ob in einer Region mehr als 110 Prozent der Praxen existieren, die 1999 zugelassen wurden, verschließt seine Augen vor einer Realität, in der psychisch kranke Menschen erheblich länger auf einen Behandlungsplatz warten müssen als körperlich Kranke“, erläutert Prof. Richter.
Der Beruf des Psychotherapeuten wurde erst mit dem Psychotherapeutengesetz 1999 gesetzlich geschützt. Seither brauchen Psychotherapeuten eine Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Anzahl der psychotherapeutischen Praxen, die bis zum 31. August 1999 eine Zulassung bekommen hatten, wurde zum psychotherapeutischen Bedarf erklärt. Bis dahin waren aber längst nicht alle Zulassungsanträge bearbeitet. Viele Psychotherapeuten erhielten ihre Zulassung erst nach jahrelanger Auseinandersetzung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das führte zu einem Anstieg der zugelassenen Praxen von 1999 bis 2006 um gut 5.000 Psychotherapeuten, der allein verwaltungstechnischen Verzögerungen geschuldet war. Jede dieser verspäteten Zulassungen führte aber statistisch zu einer Überversorgung mit psychotherapeutischen Praxen.
Noch gravierender war ein weiterer Fehler in der Berechnung der ausreichenden Anzahl psychotherapeutischer Praxen, die für die ambulante Behandlung von psychisch kranken Menschen notwendig ist. Bei den Psychotherapeuten wurde die durchschnittliche Anzahl der Praxen in Gesamtdeutschland zugrunde gelegt. In den neuen Bundesländern war Ende der 1990er Jahre eine psychotherapeutische Versorgung jedoch erst im Aufbau. In manchen Regionen existierte keine einzige psychotherapeutische Praxis. Bei den Ärzten wurden deshalb für die Bedarfsplanung allein die westdeutschen Praxen gezählt; bei den Psychotherapeuten jedoch der Durchschnitt von West- und Ostdeutschland ermittelt. „Bei den Psychotherapeuten wurde die Zahl der Praxen, die für eine ausreichende Versorgung psychisch Kranker notwendig ist, systematisch heruntergerechnet“, kritisiert BPtK-Präsident Richter. „Die Bedarfszahlen aus dem Jahr 1999 reichten nie für eine angemessene Versorgung psychisch Kranker aus. Sie wurden bisher nur in rein ländlichen Gebieten verbessert. Mit den 1999er-Zahlen jetzt auch noch einen Abbau von psychotherapeutischen Praxen zu begründen, ist Handeln wider besseren Wissens. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr psychotherapeutische Praxen.“
Mit dem Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant die Bundesregierung auch die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die den Patienten den Zugang zur Versorgung erleichtern soll. „Dies ist genau der richtige Ansatz“, betont Richter. Für Patienten wird es von zentraler Bedeutung sein, dass die Sprechstunde ihnen hilft, schnell das passende Versorgungsangebot zu finden. Dies kann eine Familienberatung, die Einweisung in ein Krankenhaus, eine Einzel- oder Gruppenpsychotherapie oder eine Kombination aus beiden sein. Um den Behandlungsbedarf wirklich abklären zu können, müssen mit einer Sprechstunde eine Erstuntersuchung, Anamnese und orientierende Erstdiagnostik möglich sein. „Patienten brauchen Anspruch auf eine qualitätsgesicherte Versorgung. Beratungen ohne ausreichende Diagnostik wären unverantwortlich“, stellt Richter fest. (Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer)