Strittige Familienangelegenheiten sind ein schwieriges Feld. Landen sie erst einmal vor Gericht, gilt dies nur um so mehr. Die Logik elterlicher Konflikte sind nur schwer mit der juristischen Logik vereinbar. Oft werden dann Sachverständige als Gutachter herangezogen, die zur Einigung zerstrittener Eltern beitragen sollen. Eine systemisch-lösungsorientierte Begutachtung im familiengerichtlichen Verfahren ist aber ein weitgehend unbestelltes Feld, wie die Autorin Sybille Vosberg, Anwältin für Familienrecht in Leipzig, Mediatorin und Absolventin des Masterstudienganges „Systemische Beratung“ an der Fachhochschule Nordhausen, im Untertitel ihres Textes betont. Im Frühjahr 2015 erschien ihr Artikel in der Zeitschrift systeme. Im abstract heißt es: „Familiengerichtlichen Sachverständigen ist es möglich, mittels systemischer Interventionen Familien zu begutachten. Das sogenannte lösungsorientierte Gutachten soll zur Einigung zwischen den Eltern beitragen. Der Aufsatz beschreibt die Anforderungen, die in rechtlicher und psychologischer Hinsicht an systemisch–lösungsorientierte Sachverständige gestellt werden, und setzt sich mit der systemischen Methodik der Begutachtung in Kindschaftssachen auseinander.“ Den vollständigen Text gibt es hier…
30. Juni 2015
von Tom Levold
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