systemagazin

Online-Journal für systemische Entwicklungen

31. August 2017
von Tom Levold
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Kultur und Migration V

Seit einigen Jahren beschäftigt sich die Zeitschrift für systemische Therapie und Beratung wie keine andere Zeitschrift aus dem systemischen Feld mit dem Thema Kultur und Migration, zu dem Herausgeberin Cornelia Tsirigotis mitterweile das fünfte (!) Themenheft in vier Jahren herausgibt – dieses Mal mit einer Widmung für Cornelia Oestereich, die in diesem Jahr 65 Jahre alt geworden ist und sich als Ärztin und Klinikchefin seit langer Zeit in besonderer Weise mit diesem Thema beschäftigt. In ihrem Editorial schreibt Tsirigotis dazu: „Jedesmal, wenn das Editorial für das jährliche ZSTB-Themenheft, ,Kultur und Migration’ ansteht, scheint mir die Welt im Vergleich zum Vorjahr noch mehr aus den Fugen geraten zu sein. Die öffentlichen Debatten verschärft, die sozialen Lagen angespannter, die Herausforderungen größer – im Feld der psychosozialen Hilfen wird mehr gespart und mehr gekämpft, vom Überleben bis zu sinnvollen Angeboten für die, die nichts (mehr) oder nur noch wenig haben. Manche werden wieder kämpferischer, manche brauchen angesichts der Herausforderungen des beruflichen Alltags all ihre Kraft, um ihre Resilienz als psychosoziale Helferinnen zusammenzukratzen. ,Als BürgerInnen sollten wir uns daran erinnern, dass entscheidende Veränderungen unseres kulturellen und gesellschaftspolitischen Wertegefüges nicht durch Positionen der Neutralität und der Allparteilichkeit und nicht in leisen, freundlichen gesellschaftlichen Debatten erreicht wurden“ (Oestereich 2017, S. 67). In diesem Zusammenhang erinnere ich an den Beitrag von Cornelia Oestereich im letzten Heft, das ja ein Diskussionsheft zu der Frage war, zu welchen Werten wir als SystemikerInnen einstehen wollen. Der Inhalt des Beitrags hätte auch in dieses Heft gepasst. Cornelia Oestereich ruft ,dazu auf, eine Haltung der Neugier und des Respekts offensiv zu pflegen. Uns sollte interessieren, auf welchen sozialen Konstruktionen die ,Inneren Landkarten‘ der Werte und Bedeutungen, zu denen auch Weltanschauungen und Religionen gehören, basieren, nach denen Menschen und Gemeinschaften durch ihr Leben reisen und Gemeinwesen bilden. Dies gilt für MitbürgerInnen, deren politische Einstellung und Bewertungen wir nicht teilen ebenso wie für Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ebenso wie für BürgerInnen anderer Staaten und Kulturen, denen wir bei der Arbeit oder auf Reisen begegnen“ (S. 70). Ihre Einschätzung erscheint mir eine zukunftsweisende Aufgabenbeschreibung: „Als SystemikerInnen nutzen wir den Blick aus der Metaperspektive auf gesellschaftliche ebenso wie politische wie sozio-ökonomische Entwicklungen, um eine Haltung der empathischen, engagierten Neutralität ein nehmen zu können. Als Bürgerin und als Individuum halte ich Bewertungen auf der Grundlage der oben beschriebenen Grundsätze gleichwohl für notwendig. Es geht auch um Wertschätzung von Meinungsvielfalt, Diskursfreiheit und Meinungsfreiheit sowie um deren Erhalt.“ (S. 71). Dass Cornelia Oestereich, während dieses Editorial geschrieben wurde, ihren 65. Geburtstag gefeiert hat, ist für mich ein wunderbarer Anlass, ihr zu gratulieren und ihr für ihre vielfältige Vorreiterinnenarbeit für Patientinnen und Klientinnen mit Migrationsbiografien dieses Heft zu widmen.“

Im Heft selbst erwarten Sie Beiträge von Kübra Adigüzel-Gautam, Johanna Katharina Reichel & Ingo Spitczok von Brisinski über Herausforderungen und Fallstricke in der Arbeit mit Kindern und vor allem Jugendlichen mit Fluchtbiografien in der Kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik, von Cornelia Tsirigotis über die Frage, ob Migration und Behinderung doppelte Belastungen für Familien darstellen, von Andrea Hendrich über Kinder mit traumatischen Erfahrungen im Kindergarten sowie von Agnes Justen-Horsten über die Beratung von Deutschen, die in unterschiedlichen Kontexten im Ausland arbeiten. Darüberhinaus wie immer: Rezensionen, Berichte und eine Würdigung. Alle bibliografischen Angaben sowie abstracts wie immer hier…

 

30. August 2017
von Tom Levold
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Vertrauen

Konfliktdynamik 3/2017

Bei der Konfliktbewältigung spielt die Frage des Vertrauens oder Misstrauens zwischen den Konfliktpartnern eine nicht unwesentliche Rolle. Das aktuelle Heft der Zeitschrift „Konfliktdynamik“ ist dem Thema „Vertrauen in Organisationen“ gewidmet. In ihrem Editorial schreiben die Herausgeber: „»Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser« sagt das Sprichwort. Tatsächlich geht das Sprichwort auf eine alte russische Redewendung zurück, die zu Lenins Lieblingssätzen gezählt haben soll und lautet: »Dowjerjaj, no prowjerjaj – Vertraue, aber prüfe nach«. Organisationen brauchen Vertrauen, weil es Komplexität und Unsicherheit reduziert, weil es feste Erwartungen an Verhalten bedeutet. Oder um es mit Reinhard Sprenger zu sagen: »Vertrauen ist gut, Kontrolle ist teuer«. Im Konflikt bricht das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien als erstes ein: Konfliktvermittlung muss mit Vertrauensverlust und Misstrauen umgehen. Die Beiträge zu diesem Schwerpunkt thematisieren die allgemeine Vertrauensdynamik (Alexander Redlich), die Balance von Vertrauen und Misstrauen in Organisationen (Heidi Möller), differentielle Aspekte des kollektiven Vertrauensverlustes bei Konflikten zwischen Gruppen im öffentlichen Raum (Mariska Kappmeier) und die differenzierte Schnellerhebung von Vertrauenslagen in Arbeitsteams (Bastian Rosing). Außerdem gibt es einen Text von Hans Brunner und Josef Heck zu einem von ihnen entworfenen Konflikt-Lösungs-Modell sowie ein Gespräch von Rudi Ballreich mit Bernd Schmid darüber, wie dessen »Weg im Gehen gewachsen« ist. Alle bibliografischen Angaben und abstracts des aktuellen Heftes, aber auch der anderen Hefte dieses Jahrgangs, gibt es hier zu lesen…

27. August 2017
von Tom Levold
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2016: 84 200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

WIESBADEN – Im Jahr 2016 führten die Jugendämter in Deutschland 84 200 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch (Inobhutnahmen). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 6 600 Inobhutnahmen mehr als 2015 (+ 8,5 %). Auch wenn das Plus deutlich geringer als im Vorjahr ausfiel (2015 zu 2014: + 61,6 %), hat sich damit die Zahl vorläufiger Schutzmaßnahmen seit 2013 fast verdoppelt (2013: 42 100 Inobhutnahmen). Hauptgrund für das anhaltend hohe Niveau der Inobhutnahmen sind unbegleitete Einreisen aus dem Ausland: 2016 wurden aus diesem Anlass 44 900 Schutzmaßnahmen durchgeführt, 2 600 mehr als 2015 (+ 6,2 %).

Die deutschen Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, zum Beispiel in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie.

21 700 Kinder, die im Jahr 2016 eine vorläufige Schutzmaßnahme durchliefen, waren jünger als 14 Jahre alt. In dieser Altersgruppe wurden die Kinder am häufigsten wegen Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (45 %) und zum Schutz vor Vernachlässigung (19 %) in Obhut genommen. Auch die unbegleitete Einreise (15 %) und der Schutz vor Misshandlung (13 %) spielten hier eine größere Rolle. Bei den 62 500 Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren stand dagegen mit Abstand die unbegleitete Einreise aus dem Ausland im Vordergrund (67 %). Weitere Anlässe von Bedeutung waren in diesem Alter die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (12 %) und Beziehungsprobleme (6 %). Auch bei der Dauer der vorläufigen Schutzmaßnahmen gab es altersspezifische Unterschiede: Während bei den unter 14-Jährigen 46 % der Inobhutnahmen nach spätestens zwei Wochen beendet werden konnten, traf dies nur auf 34 % der 14‑ bis 17-Jährigen zu.

Die meisten Inobhutnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (41 %) oder der Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses, also in einer Pflegefamilie oder einem Heim (28 %). Die Jugendlichen von 14 bis 17 Jahre kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (13 %): Hier leitete das Jugendamt am häufigsten eine erzieherische Hilfe in einer Pflegefamilie, einem Heim beziehungsweise einer betreuten Wohnform ein (26 %) oder vermittelte den Jugendlichen eine sonstige stationäre Hilfe, zum Beispiel einen Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus (24 %).

Weitere Informationen

26. August 2017
von Tom Levold
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Prüfbericht des IQWiG bestätigt Wirksamkeit von Systemischer Psychotherapie – bvvp hofft auf zügige sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Psychotherapie

Presseerklärung des BVVP – Berlin, 24.8.2017: „Mit der Nutzenbewertung der Systemischen Therapie durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Neuland betreten. Bisher hatte er ohne zusätzliche wissenschaftliche Expertise eine Verfahrensbewertung vorgenommen – so bei der Bewertung der Gesprächspsychotherapie, der eine sozialrechtliche Anerkennung verwehrt wurde. Dabei hatte sich der G-BA in Gegensatz zu einer wissenschaftlichen Expertenkommission der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gesetzt, die hinreichende Belege für den Nutzen feststellen konnte.

Erfreulich an der nun vorliegenden Nutzenbewertung durch das IQWiG, das dem G-BA zuarbeitet, ist, dass es wie damals die Expertenkommission der BPtK den Nutzen nach 4 Abstufungen vornimmt: Nachweis, Hinweis, Anhaltspunkt und kein Anhaltspunkt. Eine vom G-BA angewandte inadäquate Dichotomie von Nutzennachweis oder kein Nutzen wurde dadurch vermieden.

Außerdem wurden erstmalig patientenrelevante Endpunkte, z.B. langfristige Störungsreduktion oder Heilung, Verbesserung der Lebensqualität oder geringere Morbidität zur Nutzenbewertung herangezogen.

„Das stellt einen neuen Schritt in der Verfahrensbewertung dar“, meint Ariadne Sartorius von Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten. „Bisher wurden Verfahren vom G-BA verkürzt fast ausschließlich nach Wirksamkeitsnachweisen bewertet, nicht aber nach dem Patientennutzen. Dieser ist bisher lediglich unterstellt oder abgesprochen worden.“

Diese neue Vorgehensweise des IQWiG fordert den G-BA nun heraus, die bisherige Bewertungspraxis neu zu überdenken und auszurichten. Damit dieses in fairer Weise im Vergleich zu den anerkannten Richtlinienverfahren vonstatten gehen kann, ist es von zentraler Bedeutung, dass beim neu zu bewertenden Verfahren nicht strengere Maßstäbe angelegt werden als bisher üblich.

Dies bezieht sich v.a. auch auf die patientenrelevanten Endpunkte, die in bisherigen Prüfverfahren eine untergeordnete Rolle gespielt hatten. Hier gilt für alle Verfahren, dass Nutzennachweise anhand von patientenrelevanten Endpunkten bisher viel zu wenig beforscht wurden und eine Schadensforschung praktisch nicht existiert. So ist die Feststellung des IQWiG, dass keine verwertbaren Daten zum Endpunkt unerwünschte Ereignisse vorliegen, sodass eine Gesamtabwägung zum Nutzen und Schaden nicht möglich ist, absolut kein Spezifikum der Systemischen Therapie – sondern ein Hinweis auf die allgemeine Evidenzlage. Ariadne Sartorius, bvvp, stellt dazu fest: „Dieses generelle Forschungsdefizit ist überhaupt nicht zufällig: Für die Beforschung der Psychotherapie gibt es – im Gegensatz zur Beforschung von Medikamenten – keine finanzstarken Pharmafirmen, die mit den Studien ihre Produkte diese in die Versorgung einführen bzw. dort vermarkten wollen.“

Die Untersuchung des IQWiG zeigt auf, dass die Systemische Therapie in einem breiten Anwendungsfeld Hinweise und Anhaltspunkte für einen Nutzen aufweisen kann: Bei Angststörungen und Zwangsstörungen, depressiven Störungen, Essstörungen, gemischten Störungen, körperlichen Erkrankungen, psychotischen Störungen und Substanzkonsumstörungen.

Für die Anerkennung als Richtlinienverfahren ist gerade die Anwendungsbreite ein entscheidendes Kriterium, damit das breite Spektrum der Psychotherapie nachsuchenden Patienten auch vom Psychotherapeuten behandelt werden kann.

Die Datenlage zeigt zusammengefasst einen vergleichbaren Nutzen mit anderen Richtlinienverfahren. Gerade angesichts der hohen individuellen Besonderheiten psychischer Störungen, selbst bei gleicher Störungsdiagnosen bedarf der derzeitige status quo der Richtlinienverfahren dringend einer Ergänzung: Nicht jedes Verfahren ist für jeden Patienten geeignet. Während auf Seiten der medikamentösen Therapie man auf eine Vielzahl unterschiedlicher Psychopharmaka mit verschiedenen Wirkansätzen zurückgreifen kann und damit eine breite Differenzialindikation möglich ist, droht ausgerechnet bei der Psychotherapie eine zunehmende Verarmung der Verfahren, wenn nicht endlich die vier wissenschaftlichen psychotherapeutischen Grundausrichtungen, neben den klassischen Verfahren Verhaltenstherapie und psychodynamische Verfahren auch die Systemische Therapie und die Humanistische Psychotherapie, in der Patientenversorgung ihren Platz haben können.

In Deutschland müssen die sogenannten Neuen Verfahren einen viele Jahre dauernden Hürdenlauf nehmen, zuerst Wirksamkeit und Nutzen beim Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie, bestehend aus sechs Ärztlichen und sechs Psychologischen bzw. KJP-Wissenschaftlern, nachweisen und dann noch einmal ein jahrelang sich hinziehendes, quasi verdoppeltes Verfahren zum Wirksamkeits- und Nutzennachweis beim G-BA durchlaufen. Was beim Dieselskandal ein zu wenig an Kontrolle ist, ist hier ein Zuviel an Überprüfung. „Wir sehen da auch den Gesetzgeber in der Pflicht, im Patienteninteresse hier Hindernisse der Zulassung von Verfahrensvielfalt im Rahmen der Reform der Psychotherapeutenausbildung zu beseitigen“, meint Martin Klett, stellvertretender Vorsitzender des bvvp-Vorstandes.

Vorerst kommt es allerdings auf den G-BA an, dass er in einem fairen Verfahren die Systemische Therapie zur Behandlung von Kassenpatienten zulässt.

17. August 2017
von Tom Levold
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Liebe, Streit und Sex

Familiendynamik 3/2017

 

Die aktuelle Ausgabe der Familiendynamik hat die Arbeit mit Paaren als Schwerpunktthema. Gastherausgeberin Helke Bruchhaus-Steinert fasst in ihrem Beitrag die bestehenden Vorstellungen und Konzepte zur Bedeutung der Liebe in Paarbeziehungen und Paartherapie zusammen (die in der Geschichte der Paartherapie nicht immer als bedeutungsvoll betrachtet wurde), Angelika Eck beschreibt in einem ausgezeichneten Artikel „Alternativen zur Lustpille für die Frau“ und Peter Fraenkel schreibt über seine Arbeit mit Paaren „on the eve of destruction“. Weitere Beiträge gibt es von Hans Brunner und Josef Heck (Konflikt und Entscheidung) sowie von Bruno Hildenbrand und Sheila McNamee. Alle bibliografischen Angaben und abstracts gibt es hier…

27. Juli 2017
von Tom Levold
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Systemische Psychotherapie auf dem Weg zur Kassenleistung – IQWiG veröffentlicht Prüfbericht

Der Vorstandsbeauftragte Psychotherapie der Systemischen Gesellschaft (SG), Sebastian Baumann, und Bernhard Schorn, Geschäftsführer der DGSF, haben anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichtes des IQWIG über die sozialrechtliche Anerkennung der systemischen Therapie folgende Presseerklärung herausgegeben:

Berlin/Köln, 26.7.2017:

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Abschlussbericht veröffentlicht, der eine Vielzahl von „Hinweisen“ und „Anhaltspunkten“ für den Nutzen von Systemischer Therapie als Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen bescheinigt. Mehr als 40 methodisch hochwertige Studien dürften damit den Grundstein für die Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen gelegt haben. Die beiden systemischen Fachverbände DGSF und SG fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nun auf, Systemische Therapie allen Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen.

Nach rund dreijähriger Arbeit hat das IQWiG am 24. Juli seinen Abschlussbericht zum Prüfverfahren „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ veröffentlicht. Wie bereits der 2016 erschienene Vorbericht des IQWiG belegt auch der mehr als 800 Seiten umfassende Abschlussbericht auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin den Nutzen von Systemischer Therapie bei zentralen Störungsbereichen. Aufgrund der wissenschaftlichen Stellungnahme der systemischen Fachgesellschaften wurde die Basis der eingeschlossenen Wirksamkeitsstudien im Vergleich zum Vorbericht noch einmal verbreitert.

Eine Nutzen-Schaden-Abwägung, wie man sie inzwischen aus Berichten über Arzneimittelstudien kennt, konnte das IQWiG nicht vornehmen, da bei Psychotherapieverfahren kaum Daten zu unerwünschten Nebenwirkungen vorliegen. Dies ist ein Fingerzeig: Die Psychotherapieforschung wird in Zukunft verstärkt auch unerwünschte Wirkungen erfassen müssen, damit der nachweisbare Nutzen gegen mögliche unerwünschte Ereignisse besser abgewogen werden kann.

Systemische Therapie ist bereits seit 2008 wissenschaftlich anerkannt und kommt in zahlreichen Kliniken und Privatpraxen zur Anwendung. Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Systemische Therapie bislang ambulant noch nicht zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme von Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Krankenkassen liegt nun beim G-BA, dem obersten Selbstverwaltungsorgan von Leistungserbringern und Krankenkassen.

„Wir hoffen, dass der G-BA seine Entscheidung bald trifft, damit Systemische Psychotherapie nicht mehr nur privat zahlenden Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht“, so Dr. Björn Enno Hermans, erster Vorsitzender der DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie). Dr. Ulrike Borst, erste Vorsitzende der SG (Systemische Gesellschaft) ergänzt: „International ist Systemische Therapie in der Behandlung von Menschen mit psychischen Krankheiten weit verbreitet. Wir freuen uns, wenn man in Deutschland hier bald nachzieht.“

11. Juli 2017
von Tom Levold
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0,6 % weniger Ehescheidungen im Jahr 2016 

WIESBADEN – Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162 397 Ehen geschieden, das waren knapp 1 000 oder 0,6 % weniger als im Vorjahr. Den Scheidungen ging in den meisten Fällen eine vorherige Trennungszeit der Partner von einem Jahr voraus (82,6 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stellten die Ehefrauen 51,3 % der Scheidungsanträge, die Ehemänner 40,9 % und die übrigen wurden von beiden gemeinsam gestellt.

Gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 %) hatte minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,4 % nur ein minderjähriges Kind. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.

Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzten sich 2016 weiter fort. Die Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre bis zur Scheidung bestanden, wobei etwa jede sechste Scheidung (15,6 %) sogar erst nach mehr als 25 gemeinsamen Jahren erfolgte. Durchschnittlich waren die Männer 2016 bei ihrer Scheidung 46 Jahre und 7 Monate alt und die Frauen 3 Jahre jünger (43 Jahre und 7 Monate).

1991 waren Ehen dagegen nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 9 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil der geschiedenen Langzeitehen: Nur etwa jede elfte Ehe (gut 9 Prozent) war damals nach mehr als 25 Jahren Ehedauer beendet worden. Das Durchschnittsalter der Geschiedenen hatte 1991 noch um über 7 Jahre niedriger gelegen (Männer: gut 39 Jahre, Frauen: gut 36 Jahre). Allerdings wurde damals auch noch in jüngerem Alter geheiratet.

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt im Jahr 2016 die Scheidungsrate für die im Jahr 1991 geschlossenen Ehen – also nach 25 Jahren Ehedauer – bisher 392,6 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der nach 30 oder 40 Jahren durch Scheidungen beendeten Ehen noch höher liegen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 2016 lag diese Ziffer bei 346,3.

Quelle: Pressemitteilungen – 0,6 % weniger Ehescheidungen im Jahr 2016 – Statistisches Bundesamt (Destatis)

5. Juli 2017
von Tom Levold
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systhema 2/2017

Im März 2017 fand  in Witten/Herdecke eine Fachtagung zum Thema: „Kluge Wege der Vernetzung: Elterliche und Professionelle Präsenz“ statt, deren Ergebnisse schon jetzt in der aktuellen Ausgabe der systhema 2/2017 nachgelesen werden können. Im einleitenden Vorwort schreiben Jens Förster und Andreas Klink: „Präsente Stärke statt Macht – so lässt sich wohl am kürzesten zusammenfassen, was Haim Omer und Arist von Schlippe unter Neuer Autorität verstehen, wobei der Hauptbestandteil einer solchen Erziehungsform die „wachsame Sorge“ darstellt. Anstatt Kinder und Jugendliche zu kontrollieren, geht es viel mehr darum, deren Selbstkontrolle zu stärken – möglichst im Verbund mit anderen, mit der ganzen Familie, LehrerInnen, Nachbarn – oder metaphorisch gesprochen, dem ganzen Dorf. Eine lebendige Gemeinschaft kann uns allen einen sicheren Hafen geben, in dem wir willkommen sind, wenn wir gemeinsame Werte teilen und uns aktiv darum kümmern, dass Konflikte gelöst werden, statt zu eskalieren. Weiterlesen →

28. Juni 2017
von Tom Levold
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Beratung und Beratungswissenschaft

In der Reihe „Kompendien der Sozialen Arbeit“ ist 2015 der von Tanja Hoff und Renate Zwicker-Pelzer herausgegebene Band zur „Beratung und Beratungswissenschaft“ erschienen. Tanja Hoff ist Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin und Professorin für Psychosoziale Prävention, Intervention & Beratung an der Katholischen Hochschule NRW und dortselbst Kollegin von Renate Zwicker-Pelzer, die als Sozialpädagogin Professorin für Beratung und Erziehungswissenschaften an der KFH ist und seit 2008 den Studiengang Master of Counseling, Ehe-Familien-Lebensberatung leitet. 2004 war sie Gründungs- und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Beratung. Im Vorwort ihres Sammelbandes schreiben sie: „Beratung befand sich über lange Zeit hinweg im Schatten von Psychotherapie, manchmal missverstanden als „Schmalspur“-Therapie oder als Angebotsmöglichkeiten für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen ohne therapeutische Qualifikation. Mit dem Einbezug internationaler Entwicklungen und insbesondere des Counseling-Ansatzes gelang es um die Jahrtausendwende insbesondere Nestmann, Engel, Sickendiek (2004), der Beratung auch in Deutschland zu mehr fachlichem Format, Profil und Eigenständigkeit zu verhelfen. In dieser Linie verstehen wir unser nun vorgelegtes Kompendium der Beratung und Beratungswissenschaft. Beratung ist nicht nur eines eigenen Formates würdig, sondern sie ist auch längst aus dem Schatten einer einseitigen Disziplinzuordnung herausgetreten. Wir möchten diesen Prozess der Herausbildung einer Beratungswissenschaft unterstützen und die Anregungen der verschiedenen Disziplinen nutzen, das Eigene der Beratung herauszukristallisieren. Wir möchten die professionelle Beratung zur eigenen Profilbildung herausfordern (unabhängig davon, ob Fachkräfte formalisierte Beratung anbieten oder ob Beratung eine Teilleistung des eigenen professionellen Handelns darstellt).“ Mathias Berg aus Köln hat das Buch gelesen, seine Beurteilung lesen Sie hier: Weiterlesen →

20. Juni 2017
von Tom Levold
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Bei 62 % der Paare haben Partner einen gleichen oder ähnlichen Bildungsabschluss

WIESBADEN – Die meisten Menschen wählen eine Partnerin oder einen Partner mit gleichem Bildungsniveau. So hatten 2015 bei 62 % der 20,3 Millionen Paare in Deutschland die Lebensgefährten einen gleichen oder ähnlichen Bildungsabschluss. Wenn das Bildungsniveau sich unterscheidet, dann verfügt meistens der Mann über einen höheren Abschluss. Das war bei immerhin 28 % der Fall. Die umgekehrte Situation – dass die Frau einen höheren Bildungsstand hatte – gab es lediglich bei etwa jedem zehnten Paar (10 %).

Ehemänner (30 %) haben im Vergleich zu Männern in Lebensgemeinschaften (21 %) häufiger einen höheren Bildungsstand als ihre Partnerin. 14 % der Frauen ohne Trauschein haben einen höheren Bildungsstand als ihre Männer, Ehefrauen nur zu 9 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

19. Juni 2017
von Tom Levold
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Subjekt und Lebenswelt. Personzentrierte Systemtheorie für Psychotherapie, Beratung und Coaching

Jürgen Kriz ist für die systemagazin-Leserschaft kein Unbekannter. Seit vielen Jahren betreibt er sein Projekt einer „Personzentrierten Systemtheorie“, deren Grundzüge er schon in vielen Aufsätzen und Vorträgen der systemischen Öffentlichkeit vorgestellt hat. Mit seinem neuen Buch „Subjekt und Lebenswelt. Personzentrierte Systemtheorie für Psychotherapie, Beratung und Coaching“ legt er nun erstmals eine Gesamtdarstellung seines Ansatzes vor, die vor wenigen Wochen im Verlag Vandenhoeck & Ruprecht erschienen ist. Wie er in seinem Vorwort schreibt, geht es ihm um „eine Einladung, sich auf die Komplexität des Geschehens einzulassen, das nun einmal unser Leben als Subjekt in der heutigen Lebenswelt ausmacht. Ich bin überzeugt davon, dass eine größere Bereitschaft, sich auf diese Komplexität einzulassen, nicht nur die inhaltlichen und theoretischen Grabenkämpfe zwischen »Richtungen« befrieden könnte, weil die Würdigung für die Perspektiven der anderen dann leichter fällt. Aus einer solchen ganzheitlichen Sicht lässt sich zudem leichter jene Vorgehensweise im jeweils konkreten Fall entwickeln, die jenseits von »Schulengrenzen« der spezifischen Situation (aus Patient- bzw. Klienten-, Problem- bzw. Störungs- und Beschwerdelage, Entwicklungsmöglichkeiten, eigenen Vorlieben und Ressourcen usw.) gerecht wird. Es ist dies ein Buch, das der Informationsstruktur von 160-Zeichen-Einheiten (SMS) und dem Lernerfolg in Form von reproduzierbaren Sätzen, die sich zum Training in Tutorien für das Bestehen eines Multiple-Choice-Tests eignen, zuwiderläuft. Es ist vielmehr gedacht für Menschen, die wie ich das Anliegen haben, dem Geschehen in Psychotherapie, Beratung und Coaching tiefer auf den Grund zu gehen und die komplex verwobenen Teilaspekte in ihrem Zusammenwirken besser zu verstehen.“ Wolfgang Loth hat das Buch gelesen und resümiert: „Unbedingt empfehlenswerte Lektüre!“ Weiterlesen →