(Köln) – Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) appelliert an eine neue Bundesregierung, die gesetzlichen Vorgaben für den Kinderschutz auch künftig hilfe- und kooperationsorientiert zu gestalten. Derzeit vorgesehene – bislang allerdings nur vom Bundestag verabschiedete – Neuregelungen zum Jugendhilferecht hebelten hingegen die bewährte Haltung „Schutz durch Hilfe“ aus. Es bestehe so die Gefahr, Kinderschutz zu einer neuen „Meldekultur“ zu verkürzen.
„Familien, in denen die Jugendämter eine Notwendigkeit zum Eingreifen aus Kinderschutzgründen sehen, befinden sich in den allermeisten Fällen in einer lang andauernden Überforderungssituation“, schreibt der systemische Fachverband in seinem „Plädoyer für die gesetzliche Verankerung eines hilfeorientierten und kooperativen Kinderschutzes“. Die Notwendigkeit von Inobhutnahmen entstehe in der Regel aus „biographischen Belastungssituationen“, aus eigenen Traumata von Eltern sowie aktuell schwierigen Lebenssituationen, zum Beispiel ein Leben in Armut.
Ein systemischer Kinderschutz sei hilfeorientiert und setze in diesem Zusammenhang insbesondere auch bei den Eltern an, „damit sie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und die Grenzen in der Familie neu gesetzt sowie die verloren gegangenen Ressourcen wieder aufgebaut werden können“. Hilfreich sei ein „respektvoller, würdigender und achtsamer Blick auf die Potentiale aller Familienmitglieder“. Sollte eine Trennung der Kinder von ihren Eltern notwendig werden, müsse es darum gehen, mit den Eltern daran zu arbeiten, dass die Kinder die „Erlaubnis“ bekommen, sich an einem anderen Lebensort gut entwickeln zu dürfen.
„Ein systemisch-hilfeorientierter Kinderschutz, der auch Berufsgeheimnisträger wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte mit einschließt, gelingt nur über persönliche Kontakte zu Eltern und Kindern, mit dem Angebot von Hilfen und mit einer transparenten Kommunikation. Um Vertrauen in Helfersysteme zu erhalten, müssen Eltern wissen, wenn Informationen über ihre Familiensituation weitergeben werden“, betont DGSF-Vorsitzender Dr. Björn Enno Hermans.
Die DGSF plädiert dafür, „einen verbindlichen, interdisziplinären und systemübergreifenden Netzwerkaufbau für den Kinderschutz für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen gesetzlich zu verankern und diesen analog zu den ‚Frühen Hilfen‘ über einen Bundesfonds entsprechend finanziell auszustatten.“ So könnten ein präventiver Ansatz und ein wirksamer Kinderschutz in den Organisationsstrukturen der Jugendhilfe altersunabhängig sichergestellt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
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