In einem kurzen Beitrag macht Jürgen Hargens ein paar persönliche Bemerkungen zur Definition von Coaching:„Wir sollten
nicht vergessen, dass es auf dem Markt (dem vielzitierten freien Spiel der Kräfte) erhebliche Bedeutung und Auswirkungen hat, wer denn eine solche verbindliche Definition abgeben darf. Denn wer die Definitionsmacht besitzt, verfügt über eine herausragende (Macht-) Position, hat er doch großen Einfluss auf die Spielregeln und deren Ausgestaltung (z.B. die Anerkennung und inhaltliche Formung von Ausbildungen und die Anerkennung von Ausbildungsinstituten)“ Hargens wendet sich dabei vor allem gegen die Vorstellung, dass für ein gelingendes Coaching betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen unbedingt notwendig seien:„Ein (betriebs-) wirtschaftlicher Ansatz wäre für mich ein Ansatz, der sich (stärker) auf den Produktions- bzw. Arbeitsbereich bezieht, um dort zu optimalen Abläufen zu kommen. Hier ist selbstverständlich auch psychologisches Wissen gefordert, allerdings hat die wirtschaftliche Seite (absoluten) Vorrang. Für mich geht es nun nicht darum, herauszustellen oder herauszufinden, welche dieser beiden Möglichkeiten die richtige ist, das wahre Coaching darstellt im Gegenteil! Ich halte beide für angemessen, stellen sie doch unterschiedliche Möglichkeiten bereit, unter denen der Coachee wählen kann“
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13. Februar 2007
von Tom Levold
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Elisabeth Wagner, Lehrtherapeutin an der Wiener Lehranstalt für systemische Familientherapie und langjährig erfahrene Psychologin in der Forensik, hat einen schönen Aufsatz über Systemkompetenz in der forensischen Psychiatrie geschrieben, der 2004 in den„systemischen notizen“ erschienen ist, der Zeitschrift der Lehranstalt:„Nach einer einführenden Darstellung des Arbeitskontextes Maßnahmenvollzug soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden, wie eine unkritische Anwendung zentraler systemischer Konzepte wie Auftragsfokussierung, Lösungs- und Ressourcenorientierung den Erfordernissen einer verantwortungsvollen therapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie zuwiderläuft, während die kritische Reflexion dieser Konzepte unter Einbeziehung der Systemtheorie als Theorie sozialer Systeme und als Metatheorie des Beobachtens und Unterscheidens eine besondere Kompetenz des systemischen Therapeuten darstellen kann.
Systemkompetenz in der Forensischen Psychiatrie besteht neben einer angemessenen Konzeptualisierung des institutionellen Kontextes also auf theoretischer Ebene darin, die Kontextabhängigkeit von Verhalten und die Beobachterabhängigkeit von Beschreibungen im Bewußtsein zu halten und für die Leitdifferenzen und damit auch für die blinden Flecken anderer klinischer Konzepte zu sensibilisieren. Auf einer praktischen Ebene ermöglicht Systemkompetenz eine therapeutische Haltung, die das explizite Thematisieren von Rollenverquickungen nahelegt und in der damit verbundenen Offenheit und Transparenz (nicht in der unkritischen Akzeptanz jeder Selbstbeschreibung) auch Respekt gegenüber dem zur Therapie Gezwungenen ausdrückt.