Mit einer Dienstanweisung hatte das Jugendamt der Stadt Halle im vergangenen Jahr angeordnet, alle Kinder und Jugendlichen aus Heimen in ihre Familien zurückzuführen. So sollten im Etat der Jugendhilfe vier Millionen Euro in zwei Jahren eingespart werden. In der jüngsten Ausgabe von Kontext, der Fachzeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF), kommentiert Professor Wolf Ritscher die skandalöse Dienstanweisung im Heft komplett abgedruckt und beleuchtet fachliche Hintergründe. Für die stellvertretende Vorsitzende der DGSF, Heliane Schnelle, ist der Fall Halle nur die Spitze eines Eisbergs. Weil benachteiligte Familien insbesondere auf kommunaler Ebene keine Lobby hätten, seien die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Jahren systematisch zurückgefahren worden. Für Maßnahmen im Vorfeld von einer Heimunterbringung ambulante Betreuung durch Familienhelfer, Clearingstellen oder aufsuchende Familientherapie werde kaum noch Geld ausgegeben. Mit diesen Einsparungen steigt das Risiko von familiärer Gewalt oder der Vernachlässigung von Kindern, so Schnelle. Die Rückführung von Kindern und Jugendlichen in ihre Familien sei ein erstrebenswertes Ziel, dürfe aber nicht in jeder Situation erfolgen oder allein aus Haushaltszwängen. In klaren Fällen von Kindeswohlgefährdung bleibe ein Heimaufenthalt oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie erforderlich. Schnelle, deren Fachverband mehr als 2700 Familientherapeuten oder Berater vertritt, betont: Sowohl für eine Rückführung in die Familie als auch für eine begleitende Maßnahme parallel zu einer Heimunterbringung haben sich Familientherapie und besonders aufsuchende Familientherapie als Unterstützungsangebote sehr bewährt. Ambulante Betreuung könne zwar die Zahl von stationären Unterbringungen vermindern, koste aber zunächst einmal auch Geld zum Beispiel für die Qualifizierung der Helfer. Dass Investitionen in die Jugendhilfe allerdings gut angelegtes Geld seien, zeigten etwa die Kosten-Nutzen-Rechnungen des Institutes für Kinder und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz. Der Text von Wolf Ritscher„Organisierte Verantwortungslosigkeit in der Jugendhilfe: Das Beispiel Halle (Saale)“ aus dem Kontext 4/2007 (379389) kann hier vollständig heruntergeladen werden. (Presseerklärung der DGSF)
5. Januar 2008
von Tom Levold
Keine Kommentare

Das letzte Heft des Jahrgangs 2007 von„Psychotherapie im Dialog“ befasst sich mit Borderline-Störungen. Dies ist das erste Mal, so vermerken die Herausgeber Henning Schauenburg und Michael Broda, dass sich ein Thema seit dem Bestehen der Zeitschrift wiederholt:„Zum einen wollten wir wissen, was aus den bereits im ersten Heft zu Borderline-Störungen breit dargestellten therapeutischen Konzepten der verschiedenen Schulen inzwischen geworden ist. Wie sie sich entwickelt haben, wie sie modifiziert wurden, welche Ausweitungen der Indikation stattgefunden haben und nicht zuletzt welche Studien inzwischen durchgeführt wurden, die auch evidenz-basierte Aussagen zur Wirksamkeit erlauben. Wir wollten neu entwickelte Verfahren darstellen und zuletzt das Augenmerk darauf legen, wo es Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede zwischen ihnen gibt, die evtl. Anlass sein können, in der Zukunft differenzielle Indikationsstellungen für unsere PatientInnen zu finden. Wir wollten, wie erwähnt, Langzeitverläufe betrachten, die uns vielleicht auch in unserer therapeutischen Tätigkeit eine Hilfe sein können, insofern sie unseren, manchmal durch die Heftigkeit der Krisen unserer PatientInnen, nahe gelegten Pessimismus zu relativieren bzw. uns klar zu machen, dass es jederzeit berechtigt ist, Hoffnung zu haben, dass unsere PatientInnen zu einem eigenständigeren und weniger belasteten Leben finden können. Wir wollten sehen, welche Anwendung die therapeutischen Verfahren im psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungsnetz finden. Uns haben die neuen Befunde aus der Neurobiologie interessiert, aber auch der zukunftsträchtige Aspekt der Mutterschaft bei erkrankten Patientinnen“