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Neue Chance für die als „neu“ bezeichneten Psychotherapieverfahren durch Novellierung des Psychotherapeutengesetztes?

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Aus den Info-Seiten der GWG:„Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) hat die GwG im Oktober 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) auf die Ausbildungsmisere der„neuen“ Psychotherapieverfahren aufmerksam gemacht. Als„neue“ Verfahren gelten Psychotherapieverfahren, die nicht zu den sog. Richtlinienverfahren zählen, die aber wissenschaftlich anerkannt und zur vertieften Ausbildung (Approbationsausbildung) zugelassen sind. Wegen der bisher verwehrten sozialrechtlichen Anerkennung und der Diskrepanz zwischen Berufs- und Sozialrecht kann in den neuen Verfahren nicht ausgebildet werden. In der letzten Ausgabe von„Gesprächspsychotherapie und Personzentrierte Beratung“, Seite 234, haben wir ausführlich über diese Problematik berichtet. Die Ausbildungsteilnehmer mit Schwerpunkt Gesprächspsychotherapie am Institut für Psychotherapie (IfP) der Universität Hamburg sind direkt von dieser Problematik betroffen. Auch sie haben im Oktober letzten Jahres die AOLG um Unterstützung gebeten und über ihre ausweglose Ausbildungssituation berichtet“
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