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Systemische Therapie wird auch bei Kindern und Jugendlichen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

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Berlin, 18. Januar 2024 – Die Systemische Therapie steht künftig auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Für Erwachsene ist das Verfahren Systemische Therapie bereits seit dem Jahr 2020 eine Kassenleistung.

Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das insbesondere die sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe in den Blick nimmt. Die Therapie fokussiert dementsprechend darauf, die Interaktionen zwischen Mitgliedern von solchen „Systemen“ zu verändern beziehungsweise ihnen eine funktionalere Selbstorganisation der Patientin oder des Patienten entgegenzusetzen. Sie kann – wie die anderen psychotherapeutischen Verfahren auch – als Einzel- oder Gruppentherapie oder in Kombination von Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Als spezifische Anwendungsform der Systemischen Therapie ist zudem das „Mehrpersonensetting“ möglich: dabei werden relevante Bezugspersonen der Patientin oder des Patienten in die Behandlung einbezogen.

Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie und psychiatrische Versorgung: „Die Ausrichtung der Systemischen Therapie eignet sich aufgrund der Einbeziehung des sozialen Umfelds insbesondere für Kinder und Jugendliche. Vor dem Hintergrund der zuletzt während der Corona-Pandemie deutlich gestiegenen Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen begrüßen wir, dass mit der Systemischen Therapie nun eine weitere passgenaue psychotherapeutische Behandlungsform zur Verfügung steht.“

Therapeutinnen und Therapeuten

Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann als ambulante Leistung von den Berufsgruppen erbracht werden, die für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine Weiterbildung für dieses Verfahren abgeschlossen haben. Voraussetzung ist zudem, dass sie über die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Ausführung und Abrechnung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen.

Nächste Schritte bis zur Inanspruchnahme

Der G-BA legt seinen Richtlinienbeschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung wird die Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Die Systemische Therapie kann bei Kindern und Jugendlichen aber erst angewendet werden, nachdem der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Gremium, in das der G-BA nicht eingebunden ist – über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses Zeit.

Hintergrund: Ambulante Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte haben bei einer psychischen Erkrankung – beispielsweise Depression, Angst- und Zwangsstörung oder Schizophrenie – Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Welche psychotherapeutischen Verfahren und Methoden zum ambulanten Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können, legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie fest.

Bevor eine neue psychotherapeutische Behandlungsform ambulante Kassenleistung werden kann, bewertet der G-BA den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Er überprüft, ob sie – im Vergleich zu bereits zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehenden Leistungen – einen therapeutischen Nutzen hat und ob sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist.

Nähere Informationen auf der Website des G-BA: Ambulante Psychotherapie (Quelle: G-BA)

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