systemagazin

Online-Journal für systemische Entwicklungen

20. November 2014
von Tom Levold
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Leadership in sozialen Organisationen

Arne Manzeschke ist Leiter der Abteilung Ethik und Anthropologie am Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften an der Universität Bayreuth, Eckhard Nagel ist dessen Geschäftsführender Direktor sowie Leiter des Chirurgischen Zentrums des Klinikums Augsburg. Beide haben 2006 in der Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik einen interessanten Beitrag über Macht in sozialen Organisationen veröffentlicht. Leadership verstehen sie als modernen Begriff für die Form organisationaler Herrschaft: „Es gilt also, sich mit Herrschaft auseinander zu setzen, egal, ob die Herrschenden nun Leader oder Manager oder – in deutschen Ohren mit Beklemmung verbunden – Führer heißen. Und es geht um die Disziplin (lat. disciplina), die in einem wie auch immer gearteten Akt der Unterweisung und Belehrung die zu Beherrschenden in den Gehorsam gegenüber den Herrschenden einübt. Drittens geht es um die Folgen dieser Herrschaftsausübungen bezogen auf die Personen, auf das Ziel ihrer Ausübung und ihre Implikationen für die Sozialgestalt der Organisationen, Institutionen und der Gesellschaft insgesamt. In diesem Artikel soll der Frage nachgegangen werden, welche Form der Herrschaft als Leadership in unserer Gesellschaft mit welchen Gründen praktiziert wird, welche Bedeutung sie für die gesellschaftliche Produktivität, insbesondere in sozialen Organisationen, hat und welche Implikationen mit ihr für die soziale Gestalt einer Gesellschaft verbunden sind.“ Die Autoren machen dabei sehr deutlich, dass die Verbetriebswirtschaftlichung der Organisationen völlig außer Acht lässt, dass Soziale (wie auch andere gesellschaftlich vorfindbare) Organisationen im Kern einen anderen Organisationstypus darstellen als Unternehmen, auch wenn sie zunehmend durch die Ökonomisierung aller Lebensbereiche dazu genötigt werden, sich selbst als Unternehmen zu definieren. Dabei bleiben aber Spezifika Sozialer Organisationen auf der Strecke. Weiterlesen →

13. November 2014
von Tom Levold
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Soziale Arbeit und Psychotherapie: Die Arbeit mit Hard-to-Reach-Klienten

Jürgen Beushausen

Jürgen Beushausen

Die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit ZKS gibt eine Schriftenreihe zur psycho-sozialen Gesundheit heraus, für die Jürgen Beushausen unter dem Titel Hard to reach Klienten. (Sozial-)Therapie 2. Klasse einen Beitrag verfasst hat. Darin geht es um die Frage des psychotherapeutischen Bedarfes einer Klientel, die in psychotherapeutischen Praxen unterrepräsentiert ist, aber zur Kernklientel der Sozialarbeit gehört. Seit jeher bemühen sich Sozialarbeiter und Sozialpädagogen durch Erwerb von therapeutischen und beraterischen Qualifikationen, diese Bedarfe zumindest ansatzweise zu befriedigen. Beushausen führt in seiner Übersicht zahlreiche Argumente zusammen, die in dieser Debatte eine zentrale Rolle spielen. In seiner Einleitung schreibt er: „Einführend wird auf die Frage eingegangen, wer eigentlich Psychotherapie erhält, um als nächstes die Frage zu erörtern, wie aus einer systemtheoretischen Perspektive die unterschiedliche Bewertung des sozialarbeiterischen und therapeutischen Handels anhand von Beispielen erklärt werden kann. Im Folgenden wende ich mich mit Bezug auf Thesen von Herwig-Lempp und Kühling und eigenen Thesen der Frage zu, ob die Soziale Arbeit anspruchsvoller als die Psychotherapie ist und welche besonderen Qualifikationen die Soziale Arbeit in die Betreuung von hard to reach Klientel einbringt. Im Anschluss wird gefragt: Was sind die Wirkfaktoren psychosozialer Tätigkeiten? Im Weiteren wird erörtert auf welche Konzepte die Soziale Arbeit zurückgreifen kann, um Ihre Stärken deutlich zu machen. Abschließend ist darzulegen, was dies für die Soziale Arbeit und ihre Identitätsfindung bedeutet.“

Der gesamte Text ist hier zu lesen…

12. November 2014
von Tom Levold
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Adventskalender 2014: systemisch – was fehlt?

Tom LevoldLiebe Leserinnen und Leser des systemagazin,

wie in jedem Jahr gibt es auch in diesem Jahr einen systemagazin-Adventskalender mit Beiträgen der systemagazin-Leserinnen und -Leser. Über den Newsletter hatte ich schon darauf aufmerksam gemacht. Nun möchte ich Sie auch hier noch einmal einladen, sich zum Thema „systemisch – was fehlt?“ Gedanken zu machen. Das Wort „systemisch“ ist in den vergangenen Jahren ein bisschen zum Zauberwort geworden, das alles und nichts bedeutet. Mich interessiert, was aus Ihrer Sicht im Systemischen Ansatz zu kurz kommt, vernachlässigt wird oder zu Unrecht gar nicht auftaucht. Womit müssten sich Systemiker mehr auseinandersetzen? Welche theoretischen, praktischen, sozialen und gesellschaftlichen Themen und Fragestellungen sollten stärker Gegenstand der systemischen Reflexion werden? Wie alle anderen Theorien und Ansätze ist auch der Systemische Ansatz selektiv und hat viele blinde Flecke.

Über kürzere (keine Dreisatzartikel) und längere (keine Dissertationen) Beiträge, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, freue ich mich. Das Format ist dabei ganz Ihnen überlassen. Ob Sie von Seminaren, Begegnungen oder Lektüreerlebnissen berichten, deren Themen Sie im systemischen Diskurs vermissen, ob Sie Erfahrungen mit sozialen und politischen Feldern beschreiben, mit denen sich SystemikerInnen nicht ausreichend auseinandersetzen, ob Sie die Auseinandersetzung mit therapeutischen und beraterischen Vorgehensweisen aus anderen Schulen anregen wollen, fühlen Sie sich frei, Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche einzubringen und schicken Sie mir Ihren Text bis Anfang Dezember an tom@levold.de. Alle Texte, die zum Thema passen, werden veröffentlicht. Ich würde mich freuen, wenn, wieder ein Kalender zustande kommt.

Vielen Dank schon jetzt und herzliche Grüße

Tom Levold, Herausgeber

11. November 2014
von Tom Levold
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Stationäre Krankenhauskosten 2013 auf 78,0 Milliarden Euro gestiegen

WIESBADEN – Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2013 rund 78,0 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,2 % mehr als im Jahr 2012 (75,6 Milliarden Euro).

Umgerechnet auf rund 18,8 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2013 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall im Jahr 2013 bei durchschnittlich 4 152 Euro und damit um 2,3 % höher als im Jahr zuvor (4 060 Euro).

Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich im Jahr 2013 auf 90,0 Milliarden Euro (2012: 86,8 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 53,8 Milliarden Euro (+ 3,8 % gegenüber 2012), den Sachkosten von 33,8 Milliarden Euro (+ 3,7 %) sowie den Aufwendungen für den Ausbildungsfonds von 1,2 Milliarden Euro (+ 5,6 %) zusammen. Weitere 1,3  Milliarden Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie auf Kosten der Ausbildungsstätten.

In den Gesamtkosten waren Ausgaben für nichtstationäre Leistungen (unter anderem Kosten für die Ambulanz sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 12,0 Milliarden Euro enthalten.

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 3 667 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 4 856 Euro am höchsten. Diese regionalen Unterschiede sind strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

Die stärkste Steigerung der stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr gab es in Baden-Württemberg mit + 3,7 %. In Bremen stiegen die stationären Kosten je Fall um lediglich 0,6 % gegenüber dem Jahr 2012.

via Pressemitteilungen – Stationäre Krankenhauskosten 2013 auf 78,0 Milliarden Euro gestiegen – Statistisches Bundesamt (Destatis).

9. November 2014
von Tom Levold
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Unzumutbare Einschränkungen für psychisch kranke Flüchtlinge: BPtK fordert Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Berlin, 6. November 2014: Flüchtlinge und Asylsuchende erhalten in der Regel in Deutschland keine angemessene Behandlung, wenn sie psychisch erkranken. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb anlässlich der heutigen Beratungen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Deutschen Bundestag, Flüchtlingen und Asylsuchenden eine Krankenbehandlung zu ermöglichen, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt ist. „Flüchtlinge und Asylbewerber leiden häufig unter schweren psychischen Erkrankungen. Eine Psychotherapie wird ihnen jedoch in den meisten Fällen nicht oder erst nach langen Wartezeiten gewährt“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Es ist unmenschlich, Flüchtlingen eine wirksame Behandlung ihrer psychischen Erkrankung zu verweigern.“

Immer wieder erhalten Flüchtlinge keine oder keine leitliniengerechte Behandlung ihrer schweren psychischen Erkrankungen. Grund hierfür sind die bisherigen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gesetz legt zwar fest, dass Flüchtlinge einen Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände haben. Die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen wie Posttraumatischen Belastungsstörungen oder Depressionen wird jedoch nur in Ausnahmefällen gewährt. Darüber, ob ein psychisch kranker Flüchtling eine Psychotherapie erhält, entscheiden im Einzelfall die zuständigen Amtsärzte und Sachbearbeiter in den Landesbehörden. Diesen fehlt jedoch häufig die Qualifikation, um einen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf und seine Dringlichkeit einschätzen zu können. Anträge auf Psychotherapie werden deshalb häufig abgelehnt – nicht selten ohne inhaltliche Begründung oder mit dem Verweis auf eine vermeintlich ausreichende psychopharmakologische Behandlung. Wenn überhaupt, werden psychisch kranke Flüchtlingen deshalb meist ausschließlich medikamentös behandelt. Diese ausschließlich pharmakologische Behandlung entspricht nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen, wie sie in Leitlinien beschrieben sind. Diese empfehlen zum Beispiel bei Posttraumatischen Belastungsstörungen eine psychotherapeutische Behandlung. Darüber hinaus sind die Bearbeitungszeiten der Anträge auf Psychotherapie in den Behörden meist unzumutbar lang, sodass die psychischen Störungen chronifizieren oder kostenintensive stationäre Behandlungen notwendig werden können.

Die BPtK fordert deshalb, die bisherigen Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufzuheben und sicherzustellen, dass Flüchtlinge und Asylsuchende die gleichen Leistungen erhalten wie Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung, wie über Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge entschieden wird. Es kann nicht den sehr unterschiedlichen Entscheidungsstrukturen und -kompetenzen der Landesbehörden überlassen bleiben, wie es die Bundesregierung mit ihrem Verweis auf deren Zuständigkeiten empfiehlt. Im Asylbewerberleistungsgesetz sollte vielmehr bundesweit eine einheitliche Regelung geschaffen werden, auf welche Weise qualifiziert über einen Behandlungsbedarf bei psychisch kranken Flüchtlingen zu entscheiden ist. Diese Regelung sollte den Anforderungen an das Genehmigungsverfahren entsprechen, das in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt ist. Dies betrifft vor allem die psychotherapeutische Qualifikation des Entscheiders und die Einhaltung von Fristen zur Bewilligung. Außerdem ist ausdrücklich die Möglichkeit vorzusehen, einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Die Kostenübernahme für Dolmetschereinsätze wird bisher von den Leistungsträgern, auch von der gesetzlichen Krankenversicherung, oft nicht bewilligt.

(Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer)

8. November 2014
von Tom Levold
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Abschlussinterventionen im Coachingprozess: Verhaltensverschreibung und Klientensystemanalyse

Unter diesem Titel hat Ingo Kallenbach, Systemischer Berater und Coach aus Rohrbach, einen Artikel in der Zeitschrift systhema zum Thema Hausaufgaben im Rahmen systemischer Coachings veröffentlicht. In der Einleitung heißt es: „Der Titel kündigt auf polemische Art ein Thema an, das mich in meiner beruflichen Tätigkeit beschäftigt: Die Hausaufgabe als Intervention im Coachingprozess. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit als interner Coach bei einer deutschen Großbank bildet die Einzel- und Teamberatung von Führungskräften und deren Mitarbeitern in einem regional begrenzten Gebiet. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der personalen, sozialen und methodischen Kompetenz. Kontakt zu den Mitarbeitern (bankinterner Jargon: Coachee) habe ich ca. sechsmal im Jahr. Am Ende der Settings, deren Dauer zwischen 1-3 Stunden variiert, gebe ich den Coachees eine Art Hausaufgabe, um den Lerntransfer zu unterstützen, die Auseinandersetzung mit besprochenen Themen zu fördern und gemeinsam gesteckte Ziele zu erreichen. Diese Hausaufgaben werden in Form eines symbolischen Vertrages festgehalten, der von Coach und Mitarbeiter unterschrieben wird. Sowohl Vertrag wie auch Inhalt der Gespräche sind natürlich vertraulich.

Bezüglich der Durchführung der Hausaufgaben mache ich sehr unterschiedliche Erfahrungen: Die Skala reicht von „hatte-keine-Zeit“- Aussagen über „hab‘s-ganz-vergessen“ bis hin zu sehr intensiven und oft erstaunlichen Veränderungen. Diese – nicht immer zufriedenstellende – Bandbreite bildet die Motivation zu diesem Projekt. Dabei gehe ich von folgenden Annahmen aus:Die

  1. Beschäftigung mit Abschlussinterventionen verändert meine Sichtweise und Haltung als Coach.
  2. Diese Veränderung führt zur Änderung bisheriger Praxis.
  3. Die so veränderte Praxis provoziert neue Ergebnisse.

Mein Ziel besteht also darin, eine Vorgehensweise zu finden, die es ermöglicht, dass a) Hausaufgaben öfter beachtet werden und b) die Wirkung und die damit einhergehende Veränderung eine größere ist.“

Den vollständigen Text können Sie hier lesen…

7. November 2014
von Tom Levold
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Die Historisierung der Soziologie

Im interessanten SozBlog der Deutschen Gesellschaft für Soziologie bloggt im November und Dezember 2014 Thomas Etzemüller, seines Zeichens Historiker und Vertretungsprofessor für neueste Geschichte und Zeitgeschichte an der LMU in München. In seinen Beiträgen macht er sich Gedanken über das Verhältnis von Soziologie und Geschichtswissenschaft. Während soziologische Klassiker seiner Meinung nach in ihren sozialtheoretischen Befunden öfter als überzeitlich gültig gelesen werden, neigen Historiker eher zu einer Historisierung von allem. „Soziologen […] verleihen ihren Theoretikern oft eine Art überzeitlicher Gültigkeit, als habe Weber mit seinen Thesen zum Protestantismus oder zur Bürokratie ein theoretisches Modell geliefert, mit dessen Hilfe man immer gültige Formen gesellschaftlicher Ordnung beschreiben kann. Dabei entstammt jede soziologische Beschreibung oder Theorie erst einmal den Erfahrungen einer spezifischen Zeit. Alle Geschichtsschreibung übrigens auch, von daher gibt es vielleicht tatsächlich nur Gegenwart, zu der sich jedes System seine Vergangenheit und Zukunft hinzurechnet. […] Was aber macht man dann mit — beispielsweise — Luhmann? Das ist eine meiner Säulenheiligen, und in der hoffentlich bald erscheinenden Biografie wird seine Systemtheorie sicherlich in seinen eigenen Erfahrungen um die Jahrhundertmitte verortet werden. Ist er dann ebenfalls nur noch unmittelbar zu sich, selbst winziges Partikel einer langen Geschichte, die er eigentlich als Beobachter x-ter Ordnung zu analysieren beanspruchte? Ich brauche ihn aber, vor allem die beobachtungstheoretischen Aspekte seines Werkes, um auf diese Weise Bourdieu, Foucault und Fleck als Theorien lesen zu können, die es erlauben, empirisch zu beschreiben, wie Beobachtungen möglich werden. Aus dieser Aporie können sich auch Historiker nicht mehr herauswinden, mit dem Historisieren muss es irgendwann ein Ende haben, aber man muss Luhmann mit seiner eigenen Theorie historisieren können.“
Genauereres können Sie im DGS-Blog lesen…

6. November 2014
von Tom Levold
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Petition zur Aufnahme der Systemischen und Humanistischen Psychotherapie in das leistungsrechtliche System der Patientenversorgung

Therapievielfalt für Deutschland

Vor kurzem ist eine sehr schön gestaltete website Therapievielfalt für Deutschland veröffentlicht worden. Sie bereitet eine Mitte November an den Start gehende Petition an den Bundestag vor, die die Aufnahme der Systemischen und Humanistischen Psychotherapie in das leistungsrechtliche System der Patientenversorgung fordern wird. Die Petition wird eingereicht von der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie AGHPT, der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie DVG und dem Deutschen Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten DDGAP. Eine Vielzahl von bekannten Persönlichkeiten aus dem Feld der Psychotherapie gehören zu den Erstunterzeichnern der Petition ebenso wie eine Reihe anderer Psychotherapeuten-Verbände.

Auf der website heißt es: „Die Initiatorengruppe des PsychThGs von 1998 hat den Ausschluss des Humanistischen Verfahrens aus der sozialrechtlichen Patientenversorgung erreicht. Dies ist wissenschaftlich nicht begründet und motiviert sich vielmehr aus ökonomischen Ängsten, sodass offenbar auch der Gesetzgeber irregeleitet wurde. Damalige und neuere wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit der Systemischen und der Humanistischen Psychotherapie. Die Effektivität der Behandlung ist mit der augenblicklichen Richtlinientherapien vergleichbar, die vielfältigen, unterschiedlichen Vorgehensweisen erlauben häufig sogar eine bessere Passung. Diese mangelnde Ressourcenausschöpfung ist letztlich zum Nachteil der Patienten, der Bevölkerung und der Krankenkassen. Daher setzt sich die Petition für mehr Therapievielfalt in Deutschland ein. Es wird ein wertschätzendes Neben- und Miteinander aller vier psychotherapeutischen Grundrichtungen (verhaltenstherapeutisch, psychodynamisch, systemisch und humanistisch) angestrebt. Die Nicht-Aufnahme des Humanistischen Verfahrens in die sozialrechtliche Patientenversorgung von 1998 sollte nun, 16 Jahre später, korrigiert werden.“

Diese Position dürfte sich in ziemlicher Übereinstimmung mit den Vorstellungen der meisten Systemischen TherapeutInnen in Deutschland befinden. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als bemerkenswert, dass die systemischen Verbände SG und DGSF sich offensichtlich nicht an dieser Aktion beteiligt haben. Wurden sie nicht eingeladen? Kann ich mir kaum vorstellen. Gibt es gute Gründe, auf eine politische Vertretung des Anliegens auf Anerkennung der Systemischen Therapie verzichten zu können? Womöglich, um die eigenen Chancen bei der Prüfung durch den G-BA nicht durch eine allzu aktive und öffentliche Interessenvertretung zu verkleinern? Und wenn ja, ist das die Entsolidarisierung mit einem anderen Verfahren wert, dem mindestens genauso übel mitgespielt worden ist wie dem Systemischen Ansatz? Haben wir aus der Beobachtung der opportunistischen Haltung der psychoanalytischen Vereinigungen gegenüber der Politik des G-BA nicht schon genug gelernt?

Wie auch immer, dieser Petition steht gut an, wenn sich so viele Systemiker wie möglich daran beteiligen, damit die erforderliche Mindestzahl von 50.000 Unterschriften zusammenkommt.

5. November 2014
von Tom Levold
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Machtbewusstseinserweiterung für SozialarbeiterInnen

Johannes Herwig-Lempp (Foto: www.herwig-lempp.de)

Johannes Herwig-Lempp
(Foto: www.herwig-lempp.de)

In einem kleinen Artikel für Forum Sozial aus dem Jahre 2007 setzt sich Johannes Herwig-Lempp aus einer konstruktivistischen Perspektive mit dem Thema der Macht auseinander, welches gerade die Soziale Arbeit insofern auf eine besondere Weise beschäftigt, als sich die Arbeit mit den Klienten, die Tätigkeit innerhalb der sozialen Organisationen, bei denen man angestellt ist, als auch auch den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen Soziale Arbeit heutzutage stattfindet, in einem stetigen – und sich ausdehnenden – Spannungsfeld von Macht und Ohnmacht befinden, die eine individuelle und politische Orientierung im Funktionssystem der Sozialen Hilfen nicht leicht macht. In der Einleitung heißt es: „Wenn wir von ,Macht’ sprechen, neigen wir dazu, sie als etwas Negatives zu sehen. Dies führt dazu, dass wir kaum bereit sind, offen darüber nachzudenken, wo wir über Macht verfügen und wo wir gerne mehr Macht hätten. Demgegenüber ist die hier vorgestellte Grundidee, dass wir Macht als etwas Positives, etwas Erwünschtes und Wünschenswertes betrachten können. Die Selbstwahrnehmung und Selbstbeschreibung als ohnmächtig, machtlos, ohne angemessen Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, ist wenig hilfreich. Für SozialarbeiterInnen kann es aus Gründen der Professionalität hilfreich sein, Machtbewusstsein zu entwickeln, auszubauen und damit dann auch machtbewusst aufzutreten – sich bewusst zu vergegenwärtigen, über welche Möglichkeiten der Einflussnahme sie verfügen. Insofern lade ich hier SozialarbeiterInnen zu einer ,Machtbewusstseinserweiterung’ ein“.
Zum vollständigen Text geht es hier…

4. November 2014
von Tom Levold
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2013: Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung ab 65 Jahren um 7,4 % gestiegen

WIESBADEN – Am Jahresende 2013 bezogen in Deutschland rund 499 000 Personen ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII „Sozialhilfe“. Wie das Statistische Bundesamt Destatis weiter mitteilt, stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 %. Am Jahresende 2013 erhielten im früheren Bundesgebiet 32 von 1 000 Einwohnern ab 65 Jahren und in den neuen Ländern einschließlich Berlin 21 von 1 000 Einwohnern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. Spitzenreiter unter den Bundesländern waren die Stadtstaaten Hamburg 68 je 1 000 Einwohner, Bremen 59 je 1 000 Einwohner und Berlin 58 je 1 000 Einwohner. Mit jeweils 11 Empfängerinnen und Empfängern je 1 000 Einwohnern ab 65 Jahren nahm die Bevölkerung in Sachsen und Thüringen diese Leistungen am seltensten in Anspruch. Auf Grundsicherung sind in der Altersgruppe ab 65 Jahren insbesondere westdeutsche Frauen angewiesen: Am Jahresende 2013 bezogen in Westdeutschland 36 von 1 000 Frauen und 27 von 1 000 Männern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es 22 von 1 000 Frauen und 20 von 1 000 Männern.

via Pressemitteilungen – 2013: Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung ab 65 Jahren um 7,4 % gestiegen – Statistisches Bundesamt Destatis.

4. November 2014
von Tom Levold
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Psychodramatische Gruppenpsychotherapie

Ulf Klein (Foto: home.mnet-online.de)

Ulf Klein
(Foto: home.mnet-online.de)

Heute wird Ulf Klein 60 Jahre alt. Der Lehrtherapeut und lehrende Supervisor für Psychodrama und Systemische Therapie lebt und arbeitet als Therapeut, Coach und Organisationsentwickler in München. 1988 hat er die Zeitschrift „Psychodrama – Zeitschrift für Szenisches Arbeiten in Training, Beratung und Therapie“ gegründet, die er bis heute herausgibt. 1991 kam die Gründung der inScenario Verlag und Verlagsbuchhandlung GmbH (München) hinzu, die er als geschäftsführender Gesellschafter führt. 1991 – 1996 hatte er die Leitung des Moreno Instituts für Psychotherapie und Sozialpädagogik in Stuttgart inne, von 1996 – 2008 war er Mitglied im Lenkungsteam des Instituts für Systemische Therapie und Organisationsberatung [ istob e.V.] in München. Seine Vielseitigkeit verdankt er seiner Fähigkeit zum Blick über den Tellerrand fach- und theoriespezifischer Einengungen. Lieber Ulf, ganz herzliche Gratulation zum 60. Geburtstag, alles Gute und weiterhin viel Erfolg mit Deinen vielseitigen Aktivitäten! Weiterlesen →