Am 15. Januar 2008 hat das OVG Nordrhein-Westfalen mit einstimmigem Beschluss ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verworfen, mit dem die Eignung der Gesprächspsychotherapie für die staatliche Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Hinweis auf eine fehlende positive Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie bestritten worden war. Wie in einer aktuellen Mitteilung der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GWG) deutlich wurde, ist dieses Urteil aber darüber hinaus von größter Bedeutung für die gesamte Diskussion um die Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und wirft auch noch einmal ein neues Licht auf die Anstrengungen zur Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat:„Die bisher erfolgreich scheinende Versuch der Protagonisten im Wissenschaftlichen Beirat, sich als Wissenschaftsgericht mit dem alleinigen Besitz der Wahrheit über Wissenschaftlichkeit auszugestalten, ist damit wohl beendet“
In dem Urteil heißt es unter anderem:„Der
zentrale Begriff der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren wird im Psychotherapeutengesetz nicht definiert. Ebenso wenig enthält das Gesetz konkretisierende und der Präzisierung dieses Begriffs dienende Elemente bezüglich der Anforderungen für die wissenschaftliche Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren. Der Begriff bedarf deshalb der Auslegung. Dabei liegen Schwierigkeit und zugleich Dilemma darin, dass bestimmte Abläufe und Ergebnisse in der Wissenschaft kontrovers bewertet und beurteilt werden mit der Folge, dass sich wegen dieser Unsicherheit häufig kein einheitliches Bild und keine übereinstimmende Bewertung für eine wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens oder einer Methode ergibt. Dies gilt in besonderem Maße gerade auch für die Psychotherapie, bei der dementsprechend der Konsens unter den Psychotherapeuten über die Wertung und Anerkennung psychotherapeutischer Methoden nur sehr gering ist. (
) Vor dem dargelegten Gesetzeshintergrund erscheint es dem Senat deshalb nicht geboten, die Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens (ausschließlich) von einem durch Studien belegten und nachgewiesenen Wirksamkeitsnachweis abhängig zu machen. Ein entsprechender Wirksamkeitsnachweis ist zwar ein nicht unerhebliches Indiz für die Anerkennung und Anerkanntheit eines Verfahrens, kann angesichts der Gesetzesintention, dass einerseits die Qualität der Ausbildung als Psychotherapeut gesichert werden soll und andererseits bei der Ausübung von Psychotherapie die Missbrauchsgrenze relevant ist, aber nicht als allein entscheidendes Kriterium angesehen werden. (
) Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 11 PsychThG, wonach über die wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens die zuständige Landesbehörde entscheidet und sie ihre Entscheidung in Zweifelsfällen auf der Grundlage eines Gutachtens des wissenschaftlichen Beirats treffen soll, steht allein der zuständigen Landesbehörde […] die Entscheidungskompetenz zu, während dem wissenschaftlichen Beirat mit der Aufgabe der Erstellung eines Gutachtens in Zweifelsfällen als Grundlage für die behördliche Entscheidung lediglich eine Beratungsfunktion, nicht aber eine Entscheidungsbefugnis zugewiesen wird. […] Diese gesetzlich vorgesehene Zuteilung von Entscheidungs- und Beratungskompetenzen hat die Beklagte bei der den Gegenstand dieses Verfahrens bildenden Entscheidung verkannt, weil sie sich […] ausschließlich auf die Bewertung und Einschätzung des wissenschaftlichen Beirats zur Eignung der Gesprächspsychotherapie als Ausbildung für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bezogen hat, ohne eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Den Stellungnahmen des wissenschaftlichen Beirats kommt auch im Übrigen keine Verbindlichkeit in dem Sinne zu, dass darauf die Ablehnung des klägerischen Begehrens gestützt werden kann“
Die vollständige Presseerklärung der GWG sowie ein Kurzkommentar von Wolf Waniger findet sich hier. Den vollständigen Text des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes NRW ist hier nachzulesen
30. Januar 2008
von Tom Levold
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Köln (GWG): In einem offenen Brief vom 22. Januar 2008 wendet sich der Wissenschaftliche Beirat der„Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie“ (GwG) an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel. Vertreten durch ihren Sprecher, Prof. Dr. Jürgen Kriz, fordern die 19 Wissenschaftler des Beirats, dass dem„angeblichen Bewertungsverfahren zur Gesprächspsychotherapie“ seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)„endlich ein Ende gesetzt wird“. Dem G-BA werfen die Wissenschaftler vor, dass er das Verfahren zu einer„Farce verkommen“ ließe und„Machtmissbrauch“ mit seiner„Lobby-Politik“ betreibe. Der G-BA hatte am 20. Dezember 07 nicht wie allgemein erwartet worden war die Gesprächspsychotherapie nach über 20 Jahren Annerkennungsprozedere endlich als Kassenleistung für die Patienten zugelassen, sondern die Entscheidung wieder vertagt und die Psychotherapie-Richtlinien geändert.
40 % der US-amerikanischen Soldaten, ein Drittel der Marine sowie die Hälfte der Mitglieder der Nationalgarde weisen Symptome schwerwiegender psychischer Störungen auf. Nun denkt die amerikanische Regierung darüber nach, schon präventiv an die Soldaten im Einsatz Psychopharmaka zu verabreichen, die ihre Traumatisierung (der Soldaten) durch ihre Tätigkeit verhindern oder einschränken sollen. Im amerikanischen Online-Magazin AlterNet ist ein kritischer Artikel von Penny Coleman zum Thema zu finden, den ich zur Lektüre empfehle:„I cannot imagine what aspects of selfhood will have to be excised or paralyzed so soldiers will no longer be troubled by what they, not to mention we, would otherwise consider morally repugnant. A soldier who has lost an arm can be welcomed home because he or she still shares fundamental societal values. But the soldier who sees her friend emulsified by a bomb, or who is ordered to run over children in the road rather than slow down the convoy, or who realizes too late that the woman was carrying a baby, not a bomb — if that soldier’s ability to feel terror and horror has been amputated, if he or she can no longer be appalled or haunted, something far more precious has been lost. I am afraid that the training or conditioning or drug that will be developed to protect soldiers from such injuries will leave an indifference to violence that will make them unrecognizable to themselves and to those who love them. They will be alienated and isolated, and finally unable to come home“
Hessen trotz meiner Ausländerkampagne von der Fahne geht, bleibt mir nur noch RTL“, bekannte der ehemalige Schüler-Union-Vorsitzende von Sulzbach in einem Backstage-Interview,„aber spätestens dann wird deutlich werden, wer in Deutschland der wirkliche Superstar ist“. Gut informierten Kreisen zufolge will Koch in diesem Fall eine Karriere als Gangstar-Rapper beginnen. Es soll aber bei den ersten Proben bereits zu Spannungen zwischen Dieter Bohlen und Roland Koch gekommen sein, als Bohlen dem Ministerpräsidenten empfohlen haben soll, sein uncooles outfit aufzugeben und sich klamottenmäßig an den Leuten zu orientieren, die Koch eigentlich gerne in Erziehungscamps stecken würde. Bohlen wörtlich:„Mensch Rolli, Du singst nicht nur, wie Du aussiehst, sonder Du siehst auch noch so scheiße aus, dass Dich nicht einmal die Ausländer zum Superstar wählen“. Offenbar hat Koch aber diese brutalstmögliche Ansage schließlich doch noch konstruktiv aufgefasst. Bislang geheime Fotos zeigen, dass er bereits an einem chilligen update seines outfits arbeitet. Super, Rolli!!! Und Angie aus Berlin meint:„Echt krass, wie Dein Style jetzt rüberkommt“. 