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Bundesverfassungsgericht: Was darf der GBA wirklich?

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MÜLHEIM. Das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich demnächst zur demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) äußern.

Das Votum wird dabei wohl positiv für das Gremium ausfallen, glaubt Olaf Rademacker, Richter im sechsten Senat des Bundessozialgerichts (BSG).

“Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäbe begründen die Erwartung, dass die Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss als verfassungsgemäß bewertet wird”, sagte Rademacker beim Symposium des Vereins “Anwälte für Ärzte” in Mülheim.

Die demokratische Legitimation des GBA für seine oft weitreichenden Beschlüsse wird von der einen oder anderen Seite immer mal wieder infrage gestellt.

Der Grund: Die Beschlüsse und Richtlinien des Gremiums binden auch Personen – etwa Versicherte und Leistungserbringer – die nicht an der Beschlussfassung beteiligt sind, erläuterte der Jurist.

via Bundesverfassungsgericht: Was darf der GBA wirklich?.

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