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Partnerschaft und Ehe – Entscheidungen im Lebensverlauf

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Das Forschungsinstitut Sinus Sociovision hat für das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie zu Einstellungen, Motiven und Kenntnissen des rechtlichen Rahmens von Partnerschaft und Ehe erstellt, die online zu lesen ist. In der Zusammenfassung heißt es:„Mit den gesellschaftlichen Veränderungen der Ehe- und Familienwirklichkeit ist eine gravierende Veränderung des Verständnisses von Ehe (und Familie) verbunden. Die Vorstellung, bei der Ehe handle es sich um eine vom Willen der Partner unabhängige, auf ein ganzes Leben ausgerichtete Institution, ist um eine interindividuelle Sicht auf Ehe und Familie als Gestaltungsaufgabe fruchtbar ergänzt. Verantwortung füreinander ist dabei eng an Liebe gekoppelt – während bestehender Partnerschaft sind Solidarität und fairer Nachteilsausgleich für die Partner wichtig und selbstverständlich. Ob und unter welchen Umständen über das Scheitern der Ehe hinaus nachwirkende Verpflichtungen sinnvoll sein könnten, wird deutlich kritischer hinterfragt. Insofern sind die aktuellen Veränderungen des Unterhaltsrechts, das in den 70er-Jahren die nacheheliche fortwirkende Verantwortung sehr stark gemacht hatte, vom Ehe- und Solidaritätsverständnis der Bevölkerung getragen. Die korrespondierende Frage allerdings, ob die geltenden Regelungen für die bestehende Ehe tatsächlich den institutionellen Rahmen schaffen, den die meisten Paare sich heute für eine gleichberechtigte Partnerschaft wünschen, lässt politischen Handlungsbedarf erkennen. Die Akzeptanz des Abbaus nachehelichen Nachteilsausgleichs korrespondiert mit Erwartungen an die Gestaltung gleichberechtigter Teilhabe während bestehender Ehe. Die meisten Paare heiraten, um ihrer „Partnerschaft einen festen Rahmen“ zu geben (85 %). Sie erwarten – sozusagen blind – dass dieser (staatlich angebotene) Rahmen einen fairen Ausgleich zwischen den Partnern gewährleistet. Dabei erweisen sich ihre Annahmen über die geltenden Rege- lungen aber häufig als falsch. Begriffe wie „gesetzlicher Güterstand“ oder „Ehegatten- splitting“ sowie deren inhaltliche Bedeutung sind in der jüngeren Altersgruppe der Verheirateten bei weit über 50 % unbekannt. Intuitiv gehen diejenigen, die den rechtlichen Rahmen der Ehe schätzen, ihn für alles in allem fair halten, seine Details aber nicht kennen, davon aus, dass ihnen während bestehender Ehe alles gemeinsam gehört.
Dabei gibt es klare Geschlechterunterschiede: Männer glauben stärker an die Ehe als Institution. Sie erwarten deutlich mehr als Frauen, mit der Heirat eine Partnerschaft krisenfester und langlebiger zu machen.
Die hohe Zustimmung zu der Aussage „Da viele junge Menschen nicht abschätzen können, was im Laufe des Lebens alles auf sie zukommt, muss das Familienrecht diese Unwägbarkeiten durch faire Regelungen berücksichtigen (84 %)“ ist als Auftrag an den Gesetzgeber zu lesen, nach der Neuregelung des nachehelichen Unterhalts auch die Regelungen des Ehegüterrechts einer Prüfung zu unterziehen und dabei den Wunsch nach stärkerem Solidarausgleich in bestehender Partnerschaft mindestens im Wahlgüterstand und bei der steuerrechtlichen Begünstigung Rechnung tragen“
Zur vollständigen Studie…

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