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Martin Mosebach nach Pakistan übergesiedelt

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Der Schriftsteller Martin Mosebach hat seinen Wohnsitz von Frankfurt am Main in die pakistanische Hauptstadt Islamabad verlegt, wo er zukünftig auch seiner schriftstellerischen Tätigkeit nachgehen wird. Wie Mosebach in einer Presseerklärung betonte, sei dieser Schritt Ergebnis einer langen Auseinandersetzung mit den Bedingungen, die er für seine kreatives Schaffen brauche:„Entgegen der Forderung nach unbedingter Freiheit, die Künstler gern beanspruchen, ist in der Geschichte der Kunst die Beschränkung dieser Freiheit der Entstehung von Kunst höchst förderlich gewesen. Nicht alles aussprechen zu dürfen, von rigiden Regeln umstellt zu sein, hat auf die Phantasie der Künstler überaus anregend gewirkt und sie zu den kühnsten Lösungen inspiriert; berühmt ist die Devise ‘Die Zensur verfeinert den Stil’ oder die Maxime des wahrhaft zensurerfahrenen Karl Kraus: ‘Ein Satz, den der Zensor versteht, wird zurecht verboten.'” Leider habe die Bundesrepublik Deutschland von seinen wiederholten Forderungen nach einem gesetzlichen Blasphemie-Verbot keine Notiz genommen. Aus diesem Grund habe er seine Arbeit in ein Land verlegen müssen, das strengere Regeln und Einschränkungen für die künstlerische Betätigung setze. Hiervon verspreche er sich intensivere Impulse und Anregungen für sein Spätwerk. Ein Künstler müsse, wolle er wirkliche Freiheit erwerben, die Auseinandersetzung mit der äußeren Unfreiheit suchen:„Freiheit ist für ihn nicht ein Recht oder ein Bündel von Rechten. Freiheit ist eine Eigenschaft seiner Person, die sie in einem Leben der Selbstüberprüfung erworben hat. Es kann sehr wohl eintreten, dass diese Freiheit mit den Auffassungen der Gesellschaft kollidiert. Es kann eintreten, dass der Künstler für diese seine Freiheit einen hohen Preis zu bezahlen hat. Ich bin davon überzeugt, dass der wirklich freie Künstler diesen Preis gern bezahlt“. Um seinen Worten nun auch Taten folgen zu lassen, habe er sich zu diesem Ortswechsel entschlossen und sei gespannt, wie die pakistanische Obrigkeit darauf reagiere. Die Inhaftierung eines 11jährigen Mädchens mit dem Vorwurf der Blasphemie in Pakistan hält Mosebach allerdings für ungerecht, da es sich um eine Analphabetin und nicht um eine freie Künstlerin gehandelt habe und daher aus ihrer Unfreiheit auch keine kreativen Impulse zu erwarten seien.

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