In einer öffentlichen Stellungnahme werfen Vorstand und Aufsichtsrat der DGSF mir als Herausgeber des systemagazins vor, widerrechtlich Mitglieder der DGSF benannt zu haben und kündigen eine rechtliche Überprüfung. Immerhin steht das gewünschte Ergebnis der „rechtlichen Überprüfung“ schon vor ihrer Durchführung fest, wie der Titel der Stellungnahme feststellt. Im Medienrecht nennt man so etwas wohl Vorverurteilung, aber wahrscheinlich war dem Verband angesichts der Dringlichkeit dieser Stellungnahme nicht zuzumuten, sich mit solchen Kleinigkeiten abzugeben. Weiterlesen
27. Juni 2025
von Tom Levold
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