Berlin, 16. Oktober 2014: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant die Bundesregierung, 7.400 psychotherapeutische Praxen abzubauen – das ist ein Drittel der vorhandenen Psychotherapiepraxen. Die Wartezeiten für psychisch kranke Menschen würden sich dadurch drastisch verlängern. „Wir sagen seit Langem, dass die psychotherapeutische Versorgung nicht zu sichern ist, wenn weiter mit den fehlerhaften Bedarfszahlen aus dem Jahr 1999 gerechnet wird“, erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Anzahl der psychotherapeutischen Praxen, die 1999 als ausreichend festgelegt wurde, hatte schon damals mit dem realen Bedarf nichts zu tun und ist viel zu niedrig. Dadurch droht jetzt ein radikaler Abbau von ambulanten Behandlungsplätzen für psychisch kranke Menschen, denn die angebliche Überversorgung mit psychotherapeutischen Praxen existiert nur auf dem Papier. In der Realität warten psychisch Kranke monatelang auf einen ersten Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten.“
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz plant die Bundesregierung, Praxissitze von Ärzten oder Psychotherapeuten nicht wieder zu besetzen, wenn in einer Region zu viele Praxen existieren. Von einer Überversorgung geht man aus, wenn die vorhandenen Praxen über 110 Prozent der Anzahl der Praxen liegen, die die Bedarfsplanung vorgibt. Ein Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen wurde bisher nie ermittelt, obwohl der Begriff „Bedarfsplanung“ dies suggeriert. Vielmehr wurden die psychotherapeutischen Praxen, die am 31. August 1999 existierten, schlicht zum Bedarf erklärt. „Ohne eine Reform der Bedarfsplanung, die die historischen Fehler aus dem Jahr 1999 korrigiert, ist eine seriöse Versorgungsplanung für psychisch kranke Menschen nicht möglich“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Wer jetzt die Fortführung einer psychotherapeutischen Praxis davon abhängig macht, ob in einer Region mehr als 110 Prozent der Praxen existieren, die 1999 zugelassen wurden, verschließt seine Augen vor einer Realität, in der psychisch kranke Menschen erheblich länger auf einen Behandlungsplatz warten müssen als körperlich Kranke“, erläutert Prof. Richter. Weiterlesen →