Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) kritisiert in hohem Maße die Forderungen von Bundesinnenminister de Maizière, die ärztliche Schweigepflicht zu lockern. Am Donnerstag (11.08.2016) will de Maizière dies mit weiteren Punkten in einem Maßnahmenkatalog des Bundesinnenministeriums zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland vorstellen. Die BAfF lehnt eine Lockerung der Schweigepflicht für ÄrztInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen ab. Der psychologische Fachverband bewertet diesen Vorstoß nicht nur als unverhältnismäßig, sondern vor allem auch als nicht zielführend. Therapien müssen auch weiterhin vertraulich stattfinden können.
Die Schweigepflicht ist der Grundstein für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen PsychotherapeutIn und KlientIn. „Viele meiner KlientInnen kommen aus Ländern, in denen es keine Patientenrechte gibt. Wenn sie nun auch hier in Deutschland befürchten müssten, dass die Inhalte, die sie mit mir in der Therapie teilen, diesen Raum verlassen, dann würden sie mir Vieles gar nicht erst anvertrauen“, erklärt Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF.
Der Vorstoß des Innenministers wähnt sich im Sinne der Gewaltprävention, in seiner Konsequenz jedoch beschneidet er die psychosoziale Arbeit in genau dieser Intention: Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung bietet die Chance, spannungsgeladene Gedanken zu bearbeiten, Hoffnungs- und Zukunftslosigkeit zu überwinden und damit auch nach innen und/oder nach außen gerichtete Wut zu kontrollieren. Eine Lockerung der Schweigepflicht hätte letztlich nur zur Folge, dass sich viele Menschen nicht mehr die Hilfe suchen werden, die sie dringend bräuchten. Weiterlesen →