„Das Bewusstsein der Verantwortung für die zunehmend komplexeren Prozessabläufe der modernen Welt gehorcht (
) vielfach einer besonderen Form der Verpflichtung. Es handelt sich um eine Verpflichtung zum Eingreifen, Gegensteuern und zur Schadensbegrenzung, die in einer weiten und unbestimmten Verbindlichkeit gründet. Was wir im Einzelnen zu tun haben, um soziale Notlagen zu mindern, ist nicht genau vorgeschrieben; wie wir organisatorische Prozesse verbessern können, damit klarere Zuschreibungen von Fehlern möglich werden, lässt sich nicht exakt regeln; mit welchen Mitteln und auf welcher Grundlage an Informationen und Kenntnissen sich Maßnahmen ergreifen lassen, um nachteiligen Klimaveränderungen vorzubeugen, können wir nicht präzise feststellen. Es gibt so gesehen reale Handlungsnöte, aber keine direkt korrespondierenden Handlungsgebote; es gibt einen dringlichen Bedarf an vorbeugenden Regulierungen, aber keine eindeutigen Erfüllungsregeln; es gibt empirisch beobachtbare Schadensverläufe, aber keine ursächlich Schuldigen. Die Übernahme von Verantwortlichkeiten für Vorsorge- und Folgeprobleme, die im Kontext moderner Gesellschaften entstehen, trägt somit nicht den Charakter unbedingter Pflichten, sondern bedingter Verpflichtungen. Bedingt sind diese Verantwortungspflichten, weil sie in einen epistemologisch und normativ offenen Raum eingelassen sind. Ihre weite Verbindlichkeit resultiert daraus, dass verschiedene Wege zur Verfügung stehen, um bestehenden Forderungen nachzukommen, aber keine eindeutigen Vorschriften existieren, wie dies geschehen soll. In komplexen Handlungssituationen, aber auch in Fällen unverschuldeter Notlagen wie Krankheit, Unglück und Unfällen, die uns gewissermaßen von außen zustoßen, sind die zu erfüllenden Verpflichtungen nicht aus einem vorgegebenen Regelwerk ableitbar, das in einer objektiven Ordnung der Dinge verankert ist. Wir müssen vielmehr von Fall zu Fall feststellen, welche Regeln gelten, wie die situativen Umstände beschaffen sind, in welchen sozialen und kulturellen Kontext die Handlungen eingebettet sind. wie weit die jeweiligen Verbindlichkeiten reichen und von welcher obligatorischen Art sie sind. Das bedeutet: Verantwortungspflichten grenzen einen Spielraum der Obligationen ein, der selbst unbegrenzt ist“ In: Handeln in der Ungewissheit. Paradoxien der Verantwortung. Berlin, Kadmos 2007, S. 181f.)
21. Juni 2009
von Tom Levold
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eingebüßt. Auch in seinem jüngsten opus magnum, der Gesellschaft der Gesellschaft, bezieht Luhmann in zahlreichen Anmerkungen und Verweisen gegen die subjektzentrierte Vernunftkonzeption von Habermas Stellung, die für ihn, indem sie in illegitimer Weise die Verwirklichbarkeit von Utopien suggeriert, statt zeitgemäße Soziologie zu betreiben, nur auf Vernunft zu warten scheint. (1997: 1148) Obwohl sich Habermas zwar in seinem Spätwerk tatsächlich von der Soziologie eher ab und einer mehr philosophisch-normativen Erörterung der für moderne Gesellschaften noch gangbaren Integrationsmöglichkeiten zugewandt zu haben scheint, hält auch er es im Gegenzug nach wie vor für nötig, sich von der systemtheoretischen Unterscheidungspoiesis Luhmanns zu distanzieren. (zuletzt etwa: 1996: 393ff). Obwohl die Heftigkeit der Kontroverse nicht zuletzt auch in der Wahl der sprachlichen Mittel zwar nun eine gewisse Konsolidierung gegenüber ihrem Beginn in den siebziger Jahren zu erfahren scheint, dürften die beiden Konzepte in der sozialwissenschaftlichen Theoriediskussion nach wie vor als weitgehend inkompatibel gelten. Gerade Die Gesellschaft der Gesellschaft gibt aber, indem sie gewisse, freilich bereits auch im früheren Werk angelegte Züge der systemtheoretischen Konzeption mit neuer Deutlichkeit herausstellt, Anlaß, einen zweiten Blick auf Parallelen und Analogien von Diskurs- und Systemtheorie zu werfen. Dabei zeigt sich überraschender Weise, daß die Fronten so starr gar nicht sein müßten, daß sie vielmehr an sehr grundsätzlichen Stellen Möglichkeiten bieten, um die eine Konzeption in die andere überzuführen oder mit den Konsequenzen der einen an Prämissen der anderen gewissermaßen interkonzeptuell anzuschließen“