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Der Beitrag der Kinder- und Jugendpsychiatrie zum Kinderschutz

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Wilhelm Rotthaus

Wilhelm Rotthaus

Vor kurzem habe ich an dieser Stelle das aktuelle Heft des Kontext vorgestellt, das dem Thema Kinderschutz gewidmet ist. Der Beitrag der Kinder- und Jugendpsychiatrie zum Kinderschutz ist Thema eines Artikels von Wilhelm Rotthaus, der von 1983 bis 2004 die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Rheinischen Kliniken in Viersen geleitet hat. Der frühere Vorsitzende der DGSF hat in zahlreichen Veröffentlichungen wichtige Grundlagen für eine systemischen Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen. Im abstract seines aktuellen Textes, der auch im Wissensportal der DGSF zu finden ist, heißt es: „Die Kinder- und Jugendpsychiatrie kann – sei es ambulant oder stationär – einen wesentlichen Beitrag zum Kinderschutz leisten, wenn sie ihre Aufgabe darin sieht, Eltern dabei zu helfen, ihre Elternfunktion (wieder) erfolgreich wahrzunehmen, und Kinder sowie Jugendliche dabei unterstützt, in diesem Rahmen die eigenen Entwicklungsaufgaben nach ihren Möglichkeiten möglichst gut zu bewältigen. Dazu ist es gegebenenfalls notwendig, dass in Kooperation mit dem Jugendamt ein Zwangskontext gestaltet wird, der eine solche Arbeit erst möglich macht. Ein besonderer Nutzen von kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnosen für den Kinderschutz in den Systemen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie erscheint nicht erkennbar. Der Beitrag ist aus der Sicht des Autors geschrieben, der über lange Zeit ärztlicher Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen war.“

Der vollständige Text ist hier zu finden…

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