Gestern ging die Jahrestagung der Systemischen Gesellschaft in Köln zu Ende, diesmal ausgerichtet vom Weinheimer Institut für Familientherapie. Eröffnet wurde der gestrige Tag von einem aufrüttelnden Vortrag von Jürgen Kriz, der von seinen Erfahrungen (u.a. als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats) mit dem bisherigen Prozess der wissenschaftlichen Anerkennung systemischer Therapie berichtete und prognostizierte, dass sich die Widerstände im nächsten Schritt, nämlich der sozialrechtlichen Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA sicher nicht verkleinern werden. Angesichts dieser Tatsache plädierte er dafür, zwar dennoch diesen Weg zu gehen, aber nicht alle Energien in die„Eroberung“ des G-BA zu investieren, sondern ganz im Gegensatz dazu die Vielfalt systemischer Praxis weiter zu kultivieren. Zur Frage der Wissenschaftlichen Fundierung der Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zitierte Jürgen Kriz eine Arbeit von Bernhard Strauß, Martin Hautzinger, Harald J. Freyberger, Jochen Eckert und Rainer Richter, also von Vertretern unterschiedlicher Psychotherapieverfahren, aus dem Jahre 2010, in dem diese den Umgang des G-BA mit der Gesprächspsychotherapie untersuchen – ein Prozess, der für die systemische Therapie nicht strukturell anders verlaufen dürfte. Im abstract heißt es lakonisch:„Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Beurteilung des Nutzens der Gesprächpsychotherapie angewandten Methoden werden kritisch untersucht. Dabei stellt sich heraus, dass der G-BA seine Beurteilung nicht auf der Grundlage des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen hat und so zu einem Ergebnis kommt, das weder von der Wissenschaft noch vom Berufsstand geteilt wird. Es erhebt sich der Verdacht, dass ein Interessenkonflikt vorliegt“
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Wie wissenschaftlich fundiert sind Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Psychotherapie?
29. April 2012 | Keine Kommentare