August Aichhorn (27 Juli 1878 – 13. Oktober 1949) war einer der bedeutendsten Pädagogen des 20. Jahrhunderts. Zunächst Volksschullehrer, entwickelte er nach dem Ersten Weltkrieg Konzepte zu einer Reform der sogenannten „Besserungsanstalten“, in denen verwahrloste Jugendliche einer gewalttätigen Zwangsbehandlung unterzogen wurden. In den zwanziger Jahren machte er eine psychoanalytische Ausbildung und wurde Leiter der Wiener städtischen Fürsorgeanstalten. er war nicht nur der Begründer der psychoanalytischen Pädagogik, sondern auch als Leiter der Wiener psychoanalytischen Erziehungsberatung einer der maßgeblichen Wegbereiter der Erziehungsberatung überhaupt. Sein Enkelsohn, der Wiener Psychoanalytiker Thomas Aichhorn, hat nun gemeinsam mit Kar Fallend, Professor für Sozialpsychologie in Graz, die Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse für Erziehungsberatung und soziale Arbeit seines Großvaters erstmals veröffentlicht. In der Verlagsbeschreibung heißt es:
„Wien, Herbst 1945. Die Stadt liegt nach der untergegangenen nationalsozialistischen Diktatur in Schutt und Asche. Ihre BewohnerInnen versuchen wieder einen Alltag zu leben, eine neue Zukunft aufzubauen und an historische Traditionen anzuknüpfen, die der Faschismus zerstört hatte. So auch der 68-jährige Freud-Schüler, August Aichhorn, der als einer der ganz wenigen Psychoanalytiker während der NS-Zeit in Wien verblieb und sich nun bemüht, die Wiener Psychoanalytische Vereinigung wieder zu beleben sowie die Ausbildung in der Erziehungsberatung und sozialen Fürsorge auf neue Beine zu stellen. In 13 Vorlesungen – von September bis Dezember 1945 – versucht er jungen Studierenden die Freud’sche Psychoanalyse für ihre zukünftige praktische Arbeit näherzubringen. Zwei Stenographinnen notieren seine Ausführungen, die transkribiert – von August Aichhorn selbst redigiert – bis heute im Aichhorn-Nachlass liegen.“
Den Band beigefügt ist ein Essay des Wiener Historikers Reinhard Sieder, einem der wichtigsten deutschsprachigen Familien-, Sozial- und Kulturhistoriker, der sich schon seit längerem mit der Geschichte der Jugendhilfe und der Heimerziehung in Wien auseinandersetzt. Nachdem vor einigen Jahren – nach der Aufdeckung ähnlicher Zustände in deutschen Kinderheimen – die systematische Misshandlung von Kindern und Jugendlichen auch in Wiener Heimen von den 1950ern bis weit in die 1970er Jahre die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit fand, wurde Sieder von der Stadt Wien beauftragt, in einer großen Studie das Ausmaß der Gewalt an Kindern und Jugendlichen vor den Reformen des Erziehungswesens in den 1990 er Jahren zu untersuchen. Der umfangreiche Abschlussbericht dieser Untersuchung liegt seit 2012 vor und ist auch online zu lesen. Sein Essay über Aichhorn, den systemagazin mit freundlicher Genehmigung des Löcker-Verlages hier veröffentlicht, ist nicht nur von historischem Interesse, sondern überraschend aktuell. Schon in den 1920er Jahren zeichnete sich eine zunehmende Divergenz zwischen einer therapeutisch-psychoanalytischen Haltung, wie sie Aichhorn vertrat, und einer psychiatrisch-psychopathologischen Konzeption jugendlichen Problemverhaltens ab. Letztere wurde mit dem fortschreitenden Siegeszug des Nationalsozialismus in Österreich dominant und zur Grundlage bürokratisch organisierter Fürsorgepraxis: „Der Logik der Medikalisierung des Sozialen folgend, beauftragte der amtsführende Stadtrat und Mediziner Julius Tandler Heilpädagogen, Psychologen und Juristen, die Arbeit des Jugendamtes, insbesondere die „Kindesabnahmen“ und die Überstellungen von Kindern in Erziehungsheime und Pflegefamilien fachlich zu überwachen und zu legitimieren. Allerdings bildeten die Leiter und die Fürsorgerinnen der Bezirksjugendämter, die Psychiater der Heilpädagogischen Station an der Kinderklinik, die Psycholog/inn/en und Juristen in der Zentrale des Jugendamtes und der Kinderübernahmsstelle (KÜSt) offenbar sehr bald einen hermetischen Legitimationszirkel, der weder eine Kontrolle der psychiatrischen und psychologischen Diagnosen noch der fürsorgerischen Maßnahmen, noch der pflegschaftsgerichtlichen Bescheide entstehen ließ.“ Es wäre aber zu kurz gegriffen, wenn man hier nur das problematische Verhalten von Personen in den Vordergrund stellen wollte. Sieder schreibt weiter: „Dabei versteht Aichhorn früher als die politischen und professionellen Hauptakteure im Wiener Wohlfahrtsamt unter Tandler, dass dieses historisch konkrete Zuviel an Gewalt nicht bloß aus dem interpersonalen Geschehen zwischen nicht hinreichend erzogenen Kindern und nicht hinreichend ausgebildeten Erzieher/inne/n entsteht, sondern in bestimmten wissenschaftlichen Theorien grundgelegt ist. Diese waren seit den Anfängen der modernen Kinder- und Jugendfürsorge um 1910 rassenhygienisch und erbtheoretisch, im nationalsozialistischen Reich auch rassenanthropologisch. Gegen kritische Ansätze blieben sie weitgehend immun, solange eine Reihe von hochrangigen Berufen wie jene der Ärzte und Medizinwissenschaftler, der Psychologen und der Juristen in ihrem Namen agierten und materiell und sozial davon profitierten.“ Die diesen Strategien zugrundeliegenden Ideologien sind heute in der Jugendhilfe kaum mehr zu beobachten. Dennoch ist der Kampf um die Luft- und Deutungshoheit über „problematischem Verhalten“ von Kindern und Jugendlichen nicht vorbei. Die Medikalisierung psychischer und sozialer Problemlagen ist heute nicht weniger Gegenstand wissenschaftlicher, politischer und ökonomischer Diskurse. Der lesenswerte Essay Reinhard Sieders macht am historischen Beispiel die Gefahren einer bürokratisch-autoritären, strafenden Jugendhilfe im Verein mit einer pathologisierenden Behandlungsideologie deutlich. Aber lesen Sie selbst:
Reinhard Sieder, Wien: Warum das Wiener Jugendamt seinem Erziehungsberater nicht folgte
(aus: Thomas Aichhorn / Karl Fallend, Hg., August Aichhorn-Vorlesungen. Einführung in die Psychoanalyse für Erziehungsberatung und Soziale Arbeit. Mit einem Essay von Reinhard Sieder. Wien 2015: Löcker Verlag, S. 201-225.)
Zunächst dachte ich, die hier erstmals veröffentlichten dreizehn Vorträge August Aichhorns aus dem Herbst 1945 und die überaus informative Einführung der Herausgeber in werkbiografische, theoriegeschichtliche und zeithistorische Zusammenhänge brauchen keinen zusätzlichen Kommentar. Dann aber überzeugte mich Karl Fallend, dass ich die kommunalpolitische Dimension dieser Vorträge, die bis heute und wohl auch in nächster Zukunft besteht, besprechen könnte. Warum das städtische Jugendamt schon unter der Führung Julius Tandlers, in der austrofaschistischen Diktatur, im nationalsozialistischen Regime, aber auch in der Zweiten Republik ganz anderes unter Fürsorgeerziehung verstand und praktizierte als ihr einziger Theoretiker von internationalem Rang, soll hier gezeigt werden.
Nicht zufällig beginnt Aichhorn seinen ersten Vortrag Mitte September 1945 mit einer autobiografischen Rückschau. Einige Monate nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes und dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa erinnert er an die Anfänge aller „modernen“, wissenschaftlich begründeten Fürsorgeerziehung. Sein eigener Beginn als Fürsorgeerzieher fand im Dezember 1918 in den Baracken eines ehemaligen Kriegsflüchtlingslagers im niederösterreichischen Oberhollabrunn statt. Im Auftrag der Stadt Wien führte er ein Heim für die Nacherziehung „dissozialer“ und „krimineller“ Kinder. Nach seiner Vorstellung sollte es sich von allen „Besserungsanstalten“, (so der aus der Habsburgermonarchie überkommene Name für Erziehungsheime), schon gar von Gefängnissen unterscheiden: keine Einsperrung, keine körperliche Gewalt, keine Demütigung, keine Herabwürdigung der Kinder, sondern Liebe und Respekt, aber auch beharrlicher Wille zu ihrer wirksamen Nacherziehung.
Als diese Anstalt im Zuge einer großen Verwaltungsreform im Jänner 1921 schon wieder geschlossen wurde und stattdessen die große Niederösterreichische Landes-Besserungsanstalt in Eggenburg in die alleinige Zuständigkeit Wiens überging, bedeutete dies, wie wir heute wissen, den Beginn der Durchsetzung eines anderen, nicht-therapeutischen, ausschließlich disziplinierenden Paradigmas der Fürsorgeerziehung. Aichhorn kehrte über ein für seine therapeutischen Ambitionen baulich ungeeignetes Heim in St. Andrä an der Traisen in die Zentrale des Wiener Jugendamtes zurück, um sodann in den Bezirksjugendämtern nach seinen Vorstellungen eine zunehmend psychoanalytisch und psychotherapeutisch ausgerichtete „Erziehungsberatung“ aufzubauen. Damit situierte er sich eher am Rand der Fürsorgeerziehung, oder an einem ihrer Eingangs-Portale. Ein anderes wäre wohl die im Juli 1925 eröffnete Kinderübernahmsstelle in der Lustkandlgasse 50, Wien 9, gewesen, aber auch dort etablierte sich ganz nach den Vorstellungen des amtsführenden Stadtrats Julius Tandler ein auf Verhaltens-Beobachtung, Intelligenz-Messung und Erbbiologie ausgerichtetes Paradigma, baulich und personell. Hier hatten Ärzte, Juristen und Psycholog/inn/en das Sagen.
In seinen Sprechstunden in den Bezirksjugendämtern, den Fürsorgerinnen also recht nahe und mit ihnen in Arbeitskontakt, empfing Aichhorn bis zum Ende seiner Tätigkeit als Erziehungsberater der Stadt Wien im Jahr 1932 aufgebrachte, zuweilen auch egoistisch kalkulierende Eltern, die mit ihren Kindern nicht mehr zu Rande kamen oder sie an „die Gemeinde“ loswerden wollten. Nicht nur Eltern aus den sozial schwächsten Milieus kamen (meist auf Veranlassung einer Fürsorgerin oder eines Richters) in die Beratung, sondern auch kleinbürgerliche und bürgerliche Eltern, die sich „aufgeklärten“ Rat holen wollten. Aichorns Klientel war somit soziologisch etwas breiter als die eigentliche Kern-Klientel der Jugendämter. Er beriet Eltern und Kinder zunehmend tiefenpsychologisch versiert und überaus ambitioniert. Die in diesem Buch publizierten dreizehn Vorträge aus dem Herbst 1945 geben einen gewissen Eindruck von seiner praktischen Beratungsarbeit und unterrichten uns über seine Theorie der Verwahrlosung, eine theory in progress, die nach seiner eigenen Aussage im Herbst 1945 noch längst nicht ‚abgeschlossen’ war. Aichhorn folgte in Grundzügen jenen Vorträgen, die er bereits zwischen ca. 1922 und 1925 gehalten hatte,[1] doch ist eine gewisse Präzisierung der Begriffe und Modelle festzustellen, vor allem im Hinblick auf die von ihm unterschiedenen Formen von Verwahrlosung. Ein genauer Vergleich der beiden Vortragsreihen aus den frühen 1920er Jahren und aus dem Herbst 1945 ist noch zu leisten.
Aichhorns Theorie geht empirisch auf die praktische Erziehungsberatung und auf seine Erfahrungen als Heimleiter in Oberhollabrunn und St. Andrä an der Traisen Anfang der 1920er Jahre zurück. Zugleich spiegelt sie seine danach intensivierte Auseinandersetzung mit der psychoanalytischen Theorie Freuds. Schließlich bezieht er sich überwiegend implizit, manchmal auch explizit auf sein kritisches Verhältnis zum dominierenden Paradigma der rassenhygienischen Fürsorgepolitik in Wien unter der Führung des Anatomieprofessors und Konstitutionsforschers Julius Tandler.
Zehn Jahre lang war Aichhorn der einzige (!) Erziehungsberater der Stadt Wien, ehe ihm gegen Ende seiner Arbeit als Erziehungsberater des Jugendamtes ein Arzt an die Seite gestellt wurde, von dem wir nur erfahren, dass er „untergebracht“ werden musste – Aichhorn bildete ihn offenbar on the job aus. Dass ihm ausgerechnet ein Arzt, wohl aus den Netzwerken der SDAP, zur Seite gestellt wurde, ist eines von vielen Indizien für eine grundlegende epistemische Rivalität im Roten Wien. Aichhorn – schon als Lehrer, Horterzieher und Direktor einiger Horte, die sich in den Jahren des Ersten Weltkriegs gegen die Militarisierung der öffentlichen Erziehung richteten, vor allem aber als experimentierender Heimleiter und langjähriger Erziehungsberater – stand einem ungleich mächtigeren, das gesamte Jahrhundert umgestaltenden Prozess gegenüber, den wir die Medikalisierung des Sozialen nennen können.[2] Julius Tandler, zunächst Unterstaatssekretär im Sozialministerium unter Hanusch und dann amtsführender Stadtrat für das Wohlfahrtswesen und spiritus rector des neuen Fürsorgesystems in Wien, stand als gemäßigter Anhänger der seit den 1900er Jahren boomenden Rassenhygiene auf der medikalisierenden Seite, nicht auf jener Aichhorns.
Schon in den zwei Jahren, die Aichhorn in Oberhollabrunn mit dem Wiener Dozenten für Heilpädagogik Erwin Lazar und dem Psychologen Franz Winkelmayer zusammenarbeitete, wurde der sich später noch erheblich verschärfende Unterschied deutlich: Lazar und Winkelmayer vertraten das naturwissenschaftliche, erbbiologische und medizinisch-psychiatrische Paradigma, Aichhorn hingegen, zunächst noch unsicher tastend, ein Konzept der psychotherapeutischen Nacherziehung. Er suchte nach etwas, was die „erbbiologische“ Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Wiener Heilpädagogik dieser Jahre kaum interessierte: die Ursachen der „Verwahrlosung“ und insbesondere der „Dissozialität“ in der frühen Kindheit. Aber dies war ihm, der sich nicht primär als Theoretiker, sondern als Praktiker verstand, nicht genug. Er wollte die den Ursachen angemessenen Werkzeuge einer psychotherapeutischen Nacherziehung von Kindern und Jugendlichen entwickeln.
Erwin Lazar hingegen war in völlig anderer Mission unterwegs. Als Universitätsdozent und Leiter einer neu eingerichteten „Heilpädagogischen Abteilung“ der Universitäts-Kinderklinik wie auch als Konsulent des Sozialministeriums suchte er auf Betreiben Tandlers in allen Einrichtungen der Fürsorgeerziehung der Stadt Wien jene „Fürsorgekinder“, die ihm vom diagnostisch-nosologischen Standpunkt „interessant“ erschienen, um sie nach Art der Schädigung oder Krankheit (v.a. erblich, somatisch, psychiatrisch) zu kategorisieren. Dies war verbunden mit der Idee, später die Organisation der Erziehungsheime und die Art ihrer Erziehung entsprechend den unterschiedenen Gruppen zu differenzieren, wozu es jedoch im Roten Wien und auch später nur in schwachen Ansätzen kommen sollte. Lazar war Arzt und Psychiater, sah aber für sich den besonderen Auftrag, charakterliche, psychiatrische („psychopathologische“) und psychologische Aspekte mit Faktoren der „sozialen Umwelt“ des Kindes in einer komplexen Diagnose zu integrieren. Lazar bezog sich ausdrücklich auf die „Psychopathologie“ Kochs,[3] die erstmals psychische „Krankheiten“ mit körperlichen Auffälligkeiten und sozialen Mängeln (etwa Kriminalität) in Beziehung brachte. Als Methoden wandte er die Beobachtung und „die Einzelaussprache mit dem Zögling“ an, um „seelische Entwicklungsstörungen, psychopathische Züge, nervöse Reaktionen und andere abwegige Entwicklungen und Einstellungen in ihren Wurzeln und Auswirkungen aufzudecken.“[4] Winkelmayer leitete in Oberhollabrunn ein sog. „psychologisches Laboratorium“, das der experimentellen Psychologie Wilhelm Wundts und der eben publizierten Typenlehre Ernst Kretschmers verpflichtet war. Im Laboratorium wurden Zöglinge psychologischen Tests unterzogen, um die „geistige Reife“ anhand von altersspezifischen Aufgaben zu messen (ähnlich wie ab 1925 an der neuen KÜSt). Für psychotherapeutische Strategien der Nacherziehung verwahrloster Kinder hingegen, wie sie Aichhorn entwickeln und praktisch einsetzen wollte, war weder Lazars noch Winkelmayers Arbeit von erkennbarem Nutzen, denn die Suche nach hereditären (genetischen), physiologischen und neurologischen ‚Ursachen’ der Verwahrlosung lieferte kaum die erhofften Anhaltspunkte für Nacherziehung und Heilung.[5] Auch nach dem Tod Lazars (1932) blieb die Wiener Heilpädagogik unter Hans Asperger bei ihrer vornehmlich kategorisierenden Arbeitsweise.[6]
Aus Aichhorns Vorträgen aus den Jahren vor 1925 und noch deutlicher aus jenen im Herbst 1945 ist ein offenbar erst allmählich gewachsenes Unbehagen über die Divergenz zwischen seinem therapeutisch-psychoanalytischen und dem psychiatrischen („psychopathologischen“) Blick auf Kinder und Jugendliche zu bemerken. Insbesondere die verheerenden sozialpolitischen Folgen der „Erbforschung“ (so Aichhorns merklich zurückhaltender Ausdruck für einen Komplex von spekulativen Theorien im Kontext der Rassenhygiene) standen ihm im Herbst 1945 noch viel klarer vor Augen als in den frühen 1920er Jahren. Dazwischen hatte sich eine rassistische und völkische Politik etabliert, die schon ab etwa 1930 einen großen Teil der (nicht-jüdischen) Universitätsmediziner und auch einen Teil der Juristen, Psycholog/inn/en und Fürsorgerinnen des Wiener Jugendamtes in ihren Bann zog. Die Anwendung der Erb- und Rassentheorien in den Gesundheits- und Fürsorgeämtern Wiens betrieben sie mit großer Überzeugung. Mit einer „kleinen Dose Morphium“ für „schwächliche“ oder „missgestaltete“ Kinder hatte es 1895 begonnen, zunächst nur in einem Text des deutschen Arztes und sozialen Utopisten Alfred Ploetz.[7] Rassenhygienisch orientierte Ärzte verschiedener Fächer (Psychiatrie, Pädiatrie, Neonatologie u.a.) stellten sich machtbewusst an jenen Schalter des Lebens, an dem jedem einzelnen Menschenkind „der Bürgerbrief“ ausgehändigt oder verweigert wird. Wohin diese „Biopolitik“ (ein genuin rassenhygienischer Ausdruck, erstmals 1932 von Friedrich Burgdörfer verwendet[8]) führte, ist inzwischen auch für das Wiener Gesundheits- und das Jugendamt im Detail erforscht.[9] – Im September 1945 wohl noch längst nicht alles wissend, was in psychiatrischen und pädriatischen Kliniken des AKH oder Auf dem Spiegelgrund in den Jahren zuvor mit als „unerziehbar“, als „schwachsinnig“ oder „intellektuell minderwertig“ kategorisierten Kindern geschehen war, stand nun der alt und krank gewordene Aichhorn vor (künftigen?) Erziehungsberatern und Berufsberatern und hielt nochmals dreizehn Vorträge über eine ganz andere Konzeption der Fürsorgeerziehung.
Zwischen seiner Arbeit in Oberhollabrunn und St. Andrä in den Jahren 1919 bis 1921 und seinen dreizehn Vorträgen im Herbst und Frühwinter 1945 liegen freilich erhebliche Zuwächse an persönlicher Erfahrung, psychoanalytischer Praxis und Beratungswissen aus dem Umgang mit „verwahrlosten“ Kindern und Jugendlichen. Worin aber widersprach seine Theorie der Nacherziehung, die er noch in seinem letzten Vortrag im Dezember 1945 bloß für einen Anfang hielt,[10] der realen, praktizierten Fürsorgeerziehung im Archipel der Erziehungsheime der Stadt Wien? Und worin widerspricht diese Theorie auch heute der praktischen Fürsorgeerziehung – entgegen der offiziell bekundeten Wertschätzung des Wiener Jugendamtes für Aichhorn? Diese Widersprüche haben derart viele Aspekte, dass ich nur wenige auswählen kann. Dabei verzichte ich darauf, Inkonsistenzen oder inzwischen erfolgte Revisionen psychoanalytischer Theorie und Praxis (etwa in Fragen der Libido-Theorie, der sog. sexuellen Perversionen, vor allem der Homosexualität, oder in Fragen der Pubertät und der Adoleszenz)[11] zu besprechen.
- Widerspruch: Die Anamnese Aichhorns und die Bürokratie der Jugendfürsorge
Schon im ersten Vortrag im September 1945 distanziert sich Aichhorn von der bürokratischen Vorgangsweise des Wiener Jugendamtes. Auch scheint er sich der Gefahr des „professionellen Blicks“ bewusst zu sein, der in jedem vorgestellten Kind einen „interessanten psychologischen Fall“ vermutet, dessen Untersuchung karrieretaugliches Wissen generieren kann. Er ahnt also jenen Zusammenhang, den Jürgen Habermas viel später den zwischen Erkenntnis und Interesse nennen wird. In der hier empfohlenen Zurückhaltung zeigt sich aber auch seine gewachsene Distanz zum medikalisierten Paradigma und zur ärztlichen Anamnese in der Klinik – nicht nur, aber auch an der Heilpädagogischen Station der Universitäts-Kinderklinik. Zudem distanziert er sich, vielleicht nicht sogleich entzifferbar, von der quasi polizeilichen Entdeckungs- und Verhörspraktik vieler Fürsorgerinnen, die zu Vorwürfen an Kinder und an Eltern führt. Diese Vorwürfe wiederum beziehen ihre Schärfe und die vermeintliche Sicherheit ihres Urteils aus den Konstruktionen der Degenerationslehre und der Psychopathologie, sind also wissenschaftsinduziert, auch wenn sie in der Praxis mit Logiken der „Alltagspädagogik“ (und hier auch der „Schwarzen Pädagogik“) paktieren. Der Logik der Medikalisierung des Sozialen folgend, beauftragte der amtsführende Stadtrat und Mediziner Julius Tandler Heilpädagogen, Psychologen und Juristen, die Arbeit des Jugendamtes, insbesondere die „Kindesabnahmen“ und die Überstellungen von Kindern in Erziehungsheime und Pflegefamilien fachlich zu überwachen und zu legitimieren. Allerdings bildeten die Leiter und die Fürsorgerinnen der Bezirksjugendämter, die Psychiater der Heilpädagogischen Station an der Kinderklinik, die Psycholog/inn/en und Juristen in der Zentrale des Jugendamtes und der Kinderübernahmsstelle (KÜSt) offenbar sehr bald einen hermetischen Legitimationszirkel, der weder eine Kontrolle der psychiatrischen und psychologischen Diagnosen noch der fürsorgerischen Maßnahmen, noch der pflegschaftsgerichtlichen Bescheide entstehen ließ.[12] Damit war weit mehr als ein ungestörter bürokratischer Ablauf gesichert, wie ihn Ämter zu erzeugen versuchen. Hier waren ja verschiedene, durchaus auch rivalisierende Institutionen und Organisationen eingebunden. Das sie verbindende Interesse war, die ersten, oft zwangsläufig intuitiven und unsicheren Beobachtungen der Fürsorgerinnen im Lauf des administrativen Prozesses in vermeintlich sicheres wissenschaftliches Wissen zu verwandeln und im jeweiligen Teilsystem dieses psychiatrisch-psychologisch-pädagogisch-juristischen Komplexes jeweils als Profession zu profitieren. Aichhorn blieb ein „Außenseiter“ in diesem System, mehr noch war er genau in diesem Punkt sein Kritiker, wenn er beispielsweise im ersten Vortrag im September 1945 argumentierte:
„Bei der ersten Begegnung (mit dem Kind, RS) lasse ich mich auf eine Besprechung der gegen das Kind vorliegenden Beschuldigung überhaupt nicht ein, genau so, wie ich es grundsätzlich ablehne, eine vorgelegte Drucksorte mit anamnestischem Material in vorgeschriebener Reihenfolge auszufüllen. (…) sondern veranlasse das Kind, von zu Hause und von der Schule zu erzählen: gebe ihm die Möglichkeit zu kritisieren, seine Wut zu entladen und mache nur Bemerkungen solcher Art, dass das Kind in mir seinen Freund sieht (…)“[13]
Sie können diese hier nur verkürzt wiedergegebene Stelle im ersten Vortrag lesen und werden bestätigt finden, dass schon die allererste Begegnung des Erziehungsberaters mit dem Kind in keiner sozialbürokratischen, sondern in einer dezidiert therapeutischen Absicht erfolgt und von tiefenpsychologischer Theorie angeleitet wird. Aichhorn geht davon aus, dass eine „nacherziehende“, „heilende“ Wirkung nur möglich sein wird, wenn das Kind allererst eine Gefühlsbindung an den Therapeuten herstellt und Wunsch-Energie und Lustfreude („Libido“) auf ihn „überträgt“. Aichhorn sagt aber auch, dass eine therapeutische Nacherziehung nur möglich ist, wenn das Kind als erfahrenes, leidendes, deutendes und interpretierendes Subjekt ernst genommen und mit Neugierde und Wohlwollen angehört wird. Dies allerdings widersprach vollends den Praktiken von Fürsorgerinnen, Psycholog/inn/en und Heilpädagogen. Der Tenor aller ehemaligen „Heimkinder“ ist: Wir wurden nirgendwo angehört, unsere Klagen wurden von niemandem erstgenommen, keiner hat uns geglaubt. Die völlige Unterschätzung der auto-biografischen und auto-explikativen Kompetenz des Kindes, ja das generelle Misstrauen gegenüber dem Kind entsprangen nicht nur – wie oft argumentiert wird – menschlicher Unreife oder einer mangelhaften Ausbildung der Erzieher/innen, Heimleiter und Psycholog/inn/en, sie atmeten auch den (ideologischen) Geist des dominanten medikalen Paradigmas. Wenn Mängel und Schwächen ererbt oder schuldhaft verursacht werden, sind die Erfahrung und das subjektive Leid nicht interessant, weil die Wahrheit nur in der „Vererbung“, in „körperlichen Merkmalen“, in „psychopathologischen“ Defekten und „angeborenen“ Neigungen und Charakterzügen liegt. Nirgendwo in diesem Expertensystem, auch nicht in der Verhaltensbeobachtung Bühlers, Hetzers und anderer Mitarbeiter/innen an der KÜSt, galt die von Aichhorn dem Kind und seinen autobiografischen Narrativen entgegengebrachte Aufmerksamkeit als ein notwendiges Mittel der wissenschaftlichen Anamnese. Dies – so die Ironie der Geschichte – sollte sich rächen, als diese Kinder spät und unter veränderten Bedingungen erstmals öffentlich zu sprechen begannen.
Die im System prominent etablierten heilpädagogischen Ärzte suchten nicht das Vertrauen des Kindes, sondern die Unterscheidung von Wert und Minderwert am lebenden Körper und dem mit ihm spekulativ verbundenen „Charakter“. Ihr Blick fiel immer zuerst auf den Körper bzw. auf einzelne Körperteile, die als Indizien des allfälligen Minderwerts besichtigt, befühlt, besprochen wurden. Unter Berufung auf psychiatrische Theorien der Psychopathologie diagnostizierten Heilpädagogen für das Wiener Jugendamt vornehmlich „hereditäre Faktoren“, taxierten „den Charakter“ des Kindes, schätzten aber auch die „häusliche Situation“ auf der Grundlage der kurzen intuitiven Berichte der Sprengelfürsorgerinnen im Duktus sicheren Wissens ein. Der schriftliche Bericht der Fürsorgerin, die Intelligenztestung an der KÜSt und andere Schriftsorten lagen ihnen dabei vor und sie zitierten reichlich aus ihnen. Die Erfahrungen des Kindes hingegen interessierten sie wenig. Sagte ein Kind etwas, vielleicht sogar ungefragt, wurde dies im Gutachten grundsätzlich misstrauisch, oft pathologisierend kommentiert.
Auch die Begegnung eines Kindes mit der verantwortlichen „Heimmutter“ oder mit den zuständigen Erzieher/inne/n im städtischen Erziehungsheim erfolgte nahezu immer auf eine Weise, in der das Kind „keine Stimme“ hatte, die Stimme der Autorität aber immer eine Wertung, eine Abwertung des Kindes, der Mutter, oder der häuslichen Verhältnisse, wenn nicht bereits eine sozialmoralische Verurteilung aussprach. In einigen Fällen wurden uns auch eklatant rassistische, dominant antisemitische Aussagen berichtet.
Wenn Psycholog/inn/en an der KÜSt in ihrer „kinderforschenden“ Haltung ein Kind durch Glasscheiben beobachteten, zählten „Auffälligkeiten“, Abweichungen von der Norm. In den hier eingesetzten Tests (wie schon in Winkelmayers „Psychologischem Laboratorium in Oberhollabrunn) und in hier neu entwickelten Kinder-Tests wurden nicht Erfahrungen ernst genommen, sondern kognitive Sprachleistungen oder Handfertigkeiten gemessen. Wie gesagt, das medikalisierende Paradigma sah die Auseinandersetzung mit den narrativierten Erfahrungen von Kindern nicht vor.
Die aus der ‚reinen’ (vermeintlich objektiven) Beobachtungs-Perspektive benannten Kompetenzen und Defizite der Eltern, Großeltern und Kinder wurden in Graphen, Kennzahlen (v.a. dem IQ) und verbal knappen Diagnosen kondensiert. Was aber geschah in weiterer Folge damit? Die verantwortlichen „Heimmütter“, Heimleiter/innen und Erzieher/innen nahmen diese Daten aus der Kinderakte und fügten regelmäßig und nach Vorschrift neue, knapp formulierte Beobachtungsberichte über das Verhalten des Kindes bzw. des Jugendlichen im Erziehungsheim hinzu. Auch diese Berichte zeigen ein hohes Maß an Stereotypie, und sie sagen mehr über die Beobachter als über die Kinder aus. Verbale Aussagen, nur geringfügig variiert, punzierten das Kind. Auf diese Weise machte sich spätestens hinter den Mauern der Erziehungsheime und abseits aller Gelehrsamkeit eine ‚vulgäre’ Auffassung von Asozialität breit. War sie in Aichhorns Theorie der natürliche Zustand jedes Kindes vor aller Erziehung, wurde sie im normalen Erziehungsheim in einen sozialmoralischen Schuldspruch verwandelt. Hier entstand – auf der Grundlage wissenschaftlicher Pathologisierung – ein phantasmatisches Kind, böse, gefährlich, das unter Strafe und Schmerz manche Gegenstrategie ersann, die es nur noch gefährlicher erscheinen ließ.
Die in vielen Erziehungsheimen eingesetzten „Mittel“ der Erziehung waren dementsprechend: rituelle Demütigung des Kindes, regelmäßig wiederkehrende Bestrafung – oft nicht eines einzelnen Kindes, sondern der ganzen Kindergruppe, Exzesse körperlicher, psychischer, sexualisierter und sexueller Gewalt eines Teils der Erzieher/innen, aber auch der jeweils mächtigeren, oft auch kräftigeren Zöglinge. Die verheerenden Folgen dieser Anstaltserziehung haben wir für die Erziehungsheime der Stadt Wien und ihre Vertragsheime in den 1950er bis 1980er Jahren in einem umfangreichen Bericht dargestellt. Eine Untersuchung für Tirol war schon kurz davor erschienen, Studien für andere Bundesländer folgten. Alle kamen zumindest in der Phänomenologie (weniger in der Erklärung) der Erziehungspraktiken zu verblüffend ähnlichen Ergebnissen.[14]
Wir erkennen einen ersten und folgenreichen Widerspruch zwischen der Theorie des Erziehungsberaters Aichhorn und dem bürokratischen Prozesswissen des Jugendamtes, seiner untergeordneten Stellen und seiner psychologischen und medizinischen Partner. Während Aichhorn in seiner Arbeit als Heimleiter Anfang der 1920er Jahre und danach als Erziehungsberater davon ausging, dass das Kind zunächst anzuhören, seine Erzählungen ernst zu nehmen und eine Beziehung zwischen dem Kind und dem Erzieher herzustellen sei, die erst eine Nacherziehung ermöglichen werde, blieben Kinder im Erstkontakt mit der Fürsorgerin, in der Kinderübernahmsstelle (KÜSt), und bei ihrer „Vorstellung“ auf der Heilpädagogischen Station weitgehend „stumm“. Sie wurden zu „klassifizierten Fällen“ in einer medikalisierenden und pathologisierenden Kasuistik – und in der Folge zu Opfern sehr oft exzessiver Gewalt.
- Widerspruch: Die psychoanalytisch begründete Nacherziehung und das total verwaltete Leben des Zöglings im Erziehungsheim
In Aichhorns Theorie endet die Erziehbarkeit des Kindes mit der entwickelten Fähigkeit des Ich, die „in ihm entstehenden Konflikte realitätsangepaßt und ichgerecht zu erledigen“; dieser Zustand trete bei hinreichender Erziehung mit dem Ende der Pubertät ein. Offenbar sah er für das „normale“ und hinreichend „erzogene“ Kind keine Notwendigkeit für eine „zweite Chance“ (Mario Erdheim) in der Adoleszenz, um unbewältigte Konflikte der frühen Kindheit und/oder der Pubertät durchzuarbeiten und darüber einen reiferen Zustand zu erreichen. Allerdings setzte er – in seinen Vorträgen vor 1925 (zum Teil im Buch Verwahrloste Jugend veröffentlicht) vielleicht noch deutlicher als in den hier publizierten Vorträgen aus dem Herbst 1945 – auf die „wechselseitige Erziehung“ der frühgeschädigten „dissozialen“, der „sozial instabilen“ und auch der „aggressiven“ Kinder und Jugendlichen im Erziehungsheim. Wieder sind die von Aichhorn geleiteten Heime Oberhollabrunn und St. Andrä an der Traisen die einzigen Gegenmodelle zu den „Besserungsanstalten“ und frühe Versuche einer therapeutisch angelegten Nacherziehung. Aichhorn stellt sie der „Besserungsanstalt“ gegenüber, in der die Peers auf rohe Gewalt, Unterwerfung und Leiden, auf die physische und sexuelle Ausbeutung der Schwächeren und insgesamt auf ein sadomasochistisches Niveau herabgedrückt werden. In Oberhollabrunn habe der Heilpädagoge Erwin Lazar zunächst die Einteilung der Kindergruppen nach Art der „Schäden“ versucht (s.o. zu seinen Kategorisierungsversuchen). Doch gleiche oder ähnliche Störungen in der Gruppe hätten zu allergrößten Disziplinarschwierigkeiten geführt. Ich nehme an, dass vor allem die „wechselseitige Erziehung“ der Peers in relativ störungs-homogenen Gruppen nicht funktionierte. Daraufhin habe das Leitungsteam auf eine „organische“ Gruppenbildung umgestellt, d.h. die Zöglinge wählten ihre Gruppen selber aus, „Und es war dann auch tatsächlich ganz von selbst.“[15]
Aichhorn vergleicht die von ihm hervorgehobene relativ ‚autonome’ Resilienz der Zöglings-Gruppe, die allerdings einer therapeutischen Leitung oder Supervision bedarf, um nicht in der zuweilen brutalen Herrschaft der Stärkeren über die Schwächeren zu versacken, mit Erfahrungen in der deutschen Jugendbewegung um den Ersten Weltkrieg, mit Jugendorganisationen der SDAP, mit kirchennahen Pfadfinder-Gruppen und anderen christlich-sozialen und konfessionellen Jugendorganisationen. Doch bleibt die Erklärung der Möglichkeit einer solchen Peer-Re-Sozialisation blass. Was dazu im psychoanalytischen Paradigma ab den späten 1940er Jahren denkbar war, zeigt uns ein anderer Theoretiker. Nur fünf Jahre nach Aichhorns dreizehn Vorträgen in Wien erscheint 1950 in New York Erik H. Eriksons erstes Buch Childhood and Society.[16] Obgleich Erikson ähnlich wie Aichhorn von Freuds triebdynamischem Entwicklungsmodell ausgeht, gibt er der psycho-sexuellen Dimension etwas weniger Raum, erweitert aber die Stadien der (auch für ihn triebdynamisch fundierten) Identitätsbildung um eine weitere Phase der Adoleszenz und um weitere Phasen bis zum Ende des Lebenslaufs. Die Phase der Adoleszenz muss uns hier angesichts der Praktiken der Fürsorgeerziehung bis zum 18. Lebensjahr der Zöglinge interessieren. Erikson stellt sie wie alle Phasen vorher und nachher unter ein bipolares Motiv: „Identität vs. Identitätsdiffusion oder Ablehnung (Jugendalter)“. Jede Phase ist von einer spezifischen Krise gekennzeichnet, die eine besondere Herausforderung und Schwierigkeit, aber auch einen besonderen Krisengewinn mit sich bringt. Die mehr oder weniger erfolgreiche Bewältigung der Krise (Klärung des „Grundkonflikts“) ist für die Bewältigung der folgenden Phase zwar keine unbedingte Voraussetzung (!), begünstigt diese aber. Die Abfolge der Phasen ist zwar irreversibel, aber die Stärke der Determination der nächsten durch die vorherige Phase ist etwas schwächer als in älteren triebdynamischen Phasenmodellen. So gut wie nie wird der phasentypische Konflikt vollends gelöst, etwas von ihm bleibt zeitlebens wirksam. – Warum führe ich dieses Modell im Nachwort zu den Wiener Vorträgen Aichhorns aus dem Herbst 1945 an? Die Schädigungen, die Jugendliche allererst in den „Besserungsanstalten“ wie beispielsweise in Eggenburg, Korneuburg oder Wiener Neudorf erfuhren, aber auch in Neugründungen des Roten Wien wie im Erziehungsheim Hohe Warte, im Schloss Wilhelminenberg etc., werden in Aichhorns Vorträgen nur sehr am Rande angesprochen. Inzwischen können empirisch und biografisch rekonstruierte Fallvignetten belegen, dass in sehr vielen „Heimkarrieren“ gewaltsame Erziehungsprozesse weit über das Ende der Pubertät anhielten, dass sie (wie in allen „totalen Institutionen“) strengen institutionellen, allerdings oft illegalen Regeln folgten und schädigende Wirkungen auf die Adoleszenten und auf deren weitere Lebensführung hatten. Wahrscheinlich war die Möglichkeit ihrer Analyse erst gekommen, als ehemalige Heimkinder immer öfter ihr Schweigen brachen und darüber auch öffentlich zu sprechen begannen. Aber wie lange dauerte es, bis die wissenschaftliche Analyse ihrer Erzählungen ernsthaft begann? Wenigstens drei Jahrzehnte vergingen nach den ersten alarmierenden Wortmeldungen und Medienberichten Anfang der 1980er Jahre. In psychoanalytischer Redeweise muss – auch und gerade unter Wissenschaftlern – ein kollektiver Widerstand und eine massive Verdrängung stattgefunden haben.
Wenige Stichworte müssen genügen, um die inzwischen vorliegenden Untersuchungsergebnisse[17] im Hinblick auf Schädigungen der Heimzöglinge im Verlauf ihrer Adoleszenz und auf deren Folgen knapp zu umreißen. In vielen Fällen fanden wir Hinweise auf eine sexuelle Entwicklung in der Adoleszenz, die durch gewalthafte und ausbeuterische Beziehungen zwischen den Jugendlichen und zwischen ihnen und einzelnen Erziehern und Erzieherinnen stark belastet wurde. In heutiger Diktion formuliert, fanden wir sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und manifest sexuelle Gewalt unter den Zöglingen und zwischen Zöglingen und Erzieher/inne/n; in einigen rekonstruierten Fällen blieb die unter diesen Eindrücken sich entwickelnde sexuelle Identität und Orientierung auffällig unsicher. Auch nach ihrer Entlassung fiel es den jungen Erwachsenen schwer, eine positive sexuelle Identität zu entwickeln bzw. sich sexuell zu orientieren. Kinder und Jugendliche fanden also in den allermeisten Erziehungsheimen, aber auch in vielen Pflegefamilien äußerst ungünstige Bedingungen vor, um – wie es Aichhorn formulierte – „Teile“ ihrer „Libido“ auf Pflegeeltern oder Erzieher/innen zu übertragen und sich in der Folge mit Anteilen dieser Erwachsenen zu identifizieren und personale und sexuelle Identität auszubilden. Besonders verhängnisvolle Varianten seien kurz erwähnt. Wenn ein Teil der Libido auf einen Erzieher oder eine Erzieherin übertragen wurde und dies für die Heimleitung irgendwie ersichtlich wurde, versetzte sie diesen Zögling oder diese Erzieherin „strafweise“ in ein anderes Heim. Jede erotische oder sexuelle Ambition des Zöglings stand von vornherein in Verruf. Die Maßnahme zeigt, wie stark sich das „normale“ Erziehungsheim und seine Funktionäre im Paradigma des Gefängnisses befanden, von dem die „Besserungsanstalt“ ja auch in rechtlicher Hinsicht nur eine Variante war.[18] In einigen Fällen war es der libidinös besetzte Erzieher / die libidinös besetzte Erzieherin, der/die dem Kind immer wieder körperliche und/oder seelische Schmerzen zufügte oder ihm exzessiv gewaltsame, oft sadistische (im psychoanalytischen Sinn pervers-sexuelle) Körperstrafen auferlegte.
Sadistische Körperstrafen in Erziehungsanstalten der Monarchie, in der Ersten Republik und den folgenden Regimen des Austrofaschismus und des Nationalsozialismus tauchen als Negativfolie von Aichhorns Entwurf einer gewaltlosen Erziehung mehrfach auf, beispielsweise in seinem Vortrag „Von der Fürsorgeerziehungsanstalt“, gedruckt 1925 in der Vortragssammlung „Verwahrloste Jugend“.[19] Um näher auf ihre schädlichen und zerstörerischen Einflüsse auf die „triebdynamische“ Entwicklung einzugehen, fehlte es Aichhorn aber offenbar an empirischem Wissen über das Innenleben der Erziehungsheime, und es fehlten die Narrative ehemaliger Zöglinge. Dass exzessive Gewalt in einigen Heimen, aber nicht weniger in vielen Pflegefamilien das Ausmaß und den Charakter von Folter oder von sexuellem Missbrauch erlangte, ist inzwischen in hoher Übereinstimmung vieler Zeugenaussagen belegt – freilich allein auf der Grundlage von mündlichen Erzählungen ehemaliger Heim- und Pflegekinder. Dass sie in den Akten des Jugendamtes nicht dokumentiert sind, macht sie nicht weniger glaubwürdig. Dies stärkt eher die These von der spezifischen Komplizität der beteiligten Professionellen, aber auch die These von der Systemspaltung in ein bürokratisches und medikalisiertes und in ein praktisch erziehendes Subsystem. Die Abschottung der Heime und bestimmter Erzieher-Cliquen gegenüber der Heimleitung oder der Zentrale des Jugendamtes und wohl auch gegenüber dem notorisch überlasteten Erziehungsberater dürfte strategisch und konsequent betrieben worden sein.
- Widerspruch: Aichhorns Theorie der libidinösen Bindung und der Abbruch von Bindungen in der Fürsorgeerziehung
Die Wechsel der Pflegeeltern erfolgten oft jährlich, die Wechsel der Heime alle paar Jahre und immer dann, wenn eine institutionelle Altersgrenze erreicht war. Die Zäsuren der Schulreife, das Ende der Schulpflicht, Beginn und Ende der Lehre u.ä. bedeuteten in der Regel einen vom Jugendamt bzw. seiner logistischen Zentrale der Fürsorgeerziehung, der KÜSt, verfügten, administrierten und verantworteten Abbruch von entwicklungswichtigen Bindungen. Die Verantwortlichen setzten sich dabei über wesentliche Erkenntnisse Aichhorns ganz unbekümmert hinweg – oder sie kannten sie gar nicht.
Schon die Abnahme des Kindes durch die Sprengelfürsorgerin bedeutete meistens eine traumatisierende Trennung, deren Wirkungen im professionellen Diskurs kaum besprochen wurden. Nur sehr selten ist eine Rücksichtnahme auf die Bindung des Kindes an seine Eltern, Großeltern oder Geschwister zu erkennen. Dies widerspricht selbst einem ganz bildungsfernen „Hausverstand“. Die Ursache lag aber keineswegs in einer besonderen Primitivität des Alltagsdenkens, sie lag vor allem an den wissenschaftlichen Theorien und Ideologien des medikalisierenden Paradigmas, die auf die praktische Fürsorgearbeit ‚ausstrahlten’. Nicht zufällig erinnert der Vorgang der jugendamtlichen „Kindesabnahme“ an Seuchenprävention: Eilig holt man das Kind im Morgengrauen aus der elterlichen Wohnung, gibt ihm nicht einmal Zeit, sich von Eltern und Geschwistern zu verabschieden und „überstellt“ es an die im Juli 1925 eröffnete und nach rassenhygienisch-medikalen Kriterien eingerichtete KÜSt, wo es nach dem Passieren der Desinfektionsschleuse in eine Quarantäne von mindestens drei Wochen gerät, in der alle Kontakte zu Eltern und Geschwistern unterbunden sind. Der Tod eines Elternteils, die Trennung der Eltern, Gewaltszenen in der Wohnung, aber auch die Neubildung von Familien durch neue Lebenspartnerschaften und Wiederverheiratungen (bei starker Dämonisierung der Stieffamilie bis in die 1970er Jahre, auch durch das Jugendamt[20]) erzeugten weitere Traumatisierungen. Abrupte Trennungen von Geschwistern, nach einer Regel des Jugendamtes zu vermeiden, wurden dennoch durchgeführt, wann immer es finanziell billiger schien. Die im System der Fürsorgeerziehung also amtlich erzeugten Trennungen waren bis in die 1970er Jahre – das zeigen Experteninterviews[21] – den beteiligten Expert/inn/en und Professionellen kaum der Rede wert. Aichhorn hingegen bemerkte im fünften Vortrag,
(…) dass der Prozeß der (libidinösen) Objektbesetzung und Identifizierung (mit dem Elternteil oder mit jedem anderen Erzieher) eine Funktion der Zeit ist, dass man dem Kinde Zeit lassen muß zur Objektbesetzung und den nachfolgenden Prozeß der Identifizierung. (Was ist’s in dieser Beziehung mit den Fürsorgekindern, mit den Kostkindern? Wie sollen sie Objektbesetzungen und Identifizierungen machen, ein Über-ICH bilden?“[22]
Die Karrieren der „Fürsorgekinder“ und der „Kostkinder“ (Pflegekinder) waren voller Abbrüche dieser Art. Im siebenten Vortrag weist uns Aichhorn ausdrücklich darauf hin, dass der oft jährliche Wechsel der Pflegeeltern frühkindliche Störungen verursachte. Dem ist heute auf der Grundlage der historisch-empirischen Untersuchungen hinzuzufügen, dass sich die Serie der unzeitgemäßen und oft rücksichtslos durchgeführten Trennungen auch in der weiteren Kindheit und noch in der Adoleszenz fortsetzte. Diese von Amts wegen verfügten, aber therapeutisch unbearbeitet gebliebenen Trennungen beschädigten das Selbstvertrauen, Bindungen eingehen und halten zu können. Eine der Reaktionsweisen ehemaliger Heimkinder war der Verzicht auf Bindungen, um sich vor Trennungen zu schützen, oder das ängstliche Festhalten an endlich erlangten Bindungen, oft mit untauglichen Mitteln. Selbst die abrupte, meist völlig unvorbereitete Entlassung aus dem totalen System der Fürsorgeerziehung um das 18. Lebensjahr wurde von vielen Betroffenen als ein schockierender und verstörender Abbruch von Beziehungen erlebt. Das Fürsorgeerziehungs-System entledigte sich seiner Zöglinge auf eine unglaublich sorglose Art.
Heute, nach den radikalen Reformen der Fürsorgeerziehung in der Stadt Wien, werden entwicklungswichtige Beziehungen aus anderen Gründen abgebrochen: Aus ihrer Überlastung (Burn-out) und aus anderen Motiven (upgraden im Sozialberuf, Wechsel in andere, höher bewertete oder familienfreundlichere Berufe etc.) scheiden viele Erzieher/innen (Sozialtherapeut/inn/en), die heute bekanntlich in Wien überwiegend in Wohngemeinschaften mit Kindern leben, aus kindlicher und jugendlicher Perspektive zu abrupt und zu früh aus. Nicht wenige der ausscheidenden Erzieher/innen absolvieren psychotherapeutische Ausbildungen, wohl weil sie erkennen, dass sie über frühkindliche Störungen und Beziehungsdynamiken in der Kindheit und in der Adoleszenz theoretisch und methodisch zu wenig wissen. Für die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen entsteht daraus ein schwerwiegendes Problem, für das sich möglicherweise keine perfekte Lösung finden lässt. Wohl aber wäre das Problem wenigstens zu mildern, wenn mehr Sozialpädagog/inn/en in besseren Arbeitszeit-Rhythmen, besser bezahlt und noch mehr anerkannt, es länger in diesem so wichtigen Beruf aushalten könnten. Aichhorns Hinweis auf die eminente Bedeutung der Kind-Erzieher/in-Beziehung und ihrer Bindung und die Folgen ihres unzeitigen, in gewisser Weise immer noch gewaltsamen Abbruchs ist also unvermindert aktuell.
- Widerspruch: Aichhorns Kategorien der Verwahrlosten und der krude Begriff von Verwahrlosung in der praktischen Kinder- und Jugendfürsorge
Der Anfang der Verwahrlosung lag für Aichhorn in der frühen Kindheit. Sie entstehe jeweils durch einen Bindungs-, Liebes- und Erziehungsmangel. Ein solcher Mangel aber war durch die kurze Sichtung der häuslichen Verhältnisse durch die Sprengelfürsorgerin (bei bis zu zehn Hausbesuchen am Tag, außerhalb ihrer Amtsstunden) unmöglich hinreichend differenziell zu bestimmen und von allen anderen möglichen und häufigen Missständen zu unterscheiden. Auf die Verwahrlosung eines Kindes (im Sinne Aichhorns) war auch dann nicht mit Sicherheit zu schließen, wenn Elternteile gestorben oder „desertiert“ waren, oder durch einen Unfall, Inhaftierung oder Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt oder handlungsunfähig waren. Die Kriterien der Verwahrlosung, welche die Sprengelfürsorgerinnen nach Vorgaben des Jugendamtes (und einer vorgegebenen Reihe von potenziellen Abnahme-Gründen) anwandten, stimmten mit den Kriterien Aichhorns höchstens partiell überein.
Wie Aichhorn im neunten Vortrag ausführt, sei aus schwachen sozialen und materiellen Bedingungen keineswegs sicher auf eine Verwahrlosung des Kindes zu schließen. Verwahrlosung sei nämlich kein gesetzmäßiger Effekt von sozialen und materiellen Verhältnissen, sondern ein intersubjektiver Prozess der individuellen affektiven Verarbeitung von sozialen und materiellen Verhältnissen. Eine begründete Entscheidung zur Kindesabnahme hätte also nach dieser Theorie – von akut gefährdenden Verhältnissen abgesehen – nur nach einer eingehenden tiefenpsychologischen Untersuchung des Kindes erfolgen dürfen. Dafür aber reichte die Ausbildung der Fürsorgerinnen freilich bei weitem nicht aus, selbst wenn einige über reichlich „Fingerspitzengefühl“, Intuition und praktische Erfahrung verfügten. Dennoch leitete die Fürsorgerin mit ihrem Antrag den schon beschriebenen Prozess der Abnahme und der folgenden Fürsorgeerziehung ein. Die Abnahme ging also faktisch auf die intuitive Wahrnehmung von einigen materiellen (Armut), sozialen („Unsauberkeit“ des Haushalts und/oder der Personen, Mangel an Wohnraum und an Schlafstellen, „Unvollständigkeit“ der Familie), kognitiven Indizien (Sprachentwicklung und Intelligenz, Schulerfolg des Kindes) und körperlichen Symptomen (Missbildungen, Verletzungen etc.) zurück. Daran änderte nichts, dass Gutachten folgten, die den Antrag der Fürsorgerin nachträglich legitimierten und ihren Text teilweise in eine Art Wissenschaftssprache der Disziplin übersetzten. Um nicht missverstanden zu werden: Keineswegs glaube ich, dass alle Kindesabnahmen unbegründet oder unnotwendig waren. Die Frage, die hier interessiert, ist aber, welchem Konzept von Verwahrlosung die praktische Fürsorge folgte. Der von ihr angewandte Begriff der Verwahrlosung stellte eher eine Passepartout-Kategorie für soziale, materielle, ethische oder kulturelle Besonderungen und Abweichungen von normativen Vorstellungen in den akuten „häuslichen“ und familialen Verhältnissen dar, war also viel eher ein alltagssoziologischer und alltagspsychologischer denn ein psychoanalytischer bzw. tiefenpsychologischer Befund. So war es dann aber beinahe zwangsläufig, dass auch das weitere Prozedere der Fürsorgeerziehung (Überstellung, Quarantäne, Auswahl eines Heimes oder von Pflegeeltern, überwiegend nach pragmatischen Gesichtspunkten etc.) sich ebenso wenig nach einer differentiellen Diagnose der konkreten Bedürfnisse oder Schädigungen des Kindes richtete. Somit erschien auch eine psychotherapeutische Nacherziehung im Sinne Aichhorns nicht zwingend und sie wurde – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen[23] – nicht die typische Praxis.
Reflexion und Fazit
Aichhorns zentrale These in seiner psychoanalytischen Theorie der Verwahrlosung behauptet die Notwendigkeit der Erziehung zum Verzicht auf Lustgewinn, um Libido in kulturelle und gesellschaftliche Leistungen zu verwandeln, und zwar in jeder nächsten Generation ein wenig mehr. Zwingt diese Theorie mit universalistischem Anspruch zur Systemimmanenz? Oder lässt sich unter dieser theoretischen Prämisse auch ein gesellschaftskritischer Standpunkt einnehmen? Beispielsweise in einer kritischen Psychoanalyse, die unter allen Verzichten auf jene hinweist, die verzichtbar (gewesen) wären?
Aichhorns praktische Arbeit und sein theoretisches Werk haben gewiss einen solchen kritischen Anteil, als sie das historisch konkrete Ausmaß der Gewalt in der üblichen Fürsorgeerziehung für unnotwendig, kontraproduktiv, ja schädigend erklären und die Utopie einer gewaltfreien Erziehung, auch und gerade für die Kinder der sozial Schwachen, dagegensetzen. Dabei versteht Aichhorn früher als die politischen und professionellen Hauptakteure im Wiener Wohlfahrtsamt unter Tandler, dass dieses historisch konkrete Zuviel an Gewalt nicht bloß aus dem interpersonalen Geschehen zwischen nicht hinreichend erzogenen Kindern und nicht hinreichend ausgebildeten Erzieher/inne/n entsteht, sondern in bestimmten wissenschaftlichen Theorien grundgelegt ist. Diese waren seit den Anfängen der modernen Kinder- und Jugendfürsorge um 1910 rassenhygienisch und erbtheoretisch, im nationalsozialistischen Reich auch rassenanthropologisch. Gegen kritische Ansätze blieben sie weitgehend immun, solange eine Reihe von hochrangigen Berufen wie jene der Ärzte und Medizinwissenschaftler, der Psychologen und der Juristen in ihrem Namen agierten und materiell und sozial davon profitierten.
All die psychiatrischen, psychologischen und juristischen Expert/inn/en, die das System der Fürsorgeerziehung mit ihren Gutachten, Befunden, Bescheiden und Urteilen jeden Tag legitimierten, agierten und wirkten also immer auch politisch und ideologisch und auf ihre eigenen beruflichen und wirtschaftlichen Interessen bedacht. In ihrem beruflichen Handeln an den „Fürsorgefällen“ mischten sie ihre Theorien stets mit ihren Gewissheiten aus ihrem bürgerlichen und kleinbürgerlichen Alltagsleben. Erst aus diesem Merging konnte jenes Ausmaß an gewalttätiger Erziehung in staatlichen, städtischen, konfessionellen und privaten Erziehungsheimen entstehen, das die auch in vielen Herkunftsfamilien herrschende Gewalt durch die Ritualisierung körperlicher und (homo)sexueller Gewalt und durch fachpädagogische Tarnung übertraf. Die Gewalt gegen Pflegekinder in Pflegefamilien hingegen scheint die exorbitante Steigerung alltäglicher familialer, meist heterosexueller Gewalt hinter den Mauern des Bauern- und Kleinbauernhauses in den entlegenen Grenzbezirken (Radkersburg und Jennersdorf) gewesen zu sein, die schon in der Monarchie das Gros der Wiener „Findelkinder“ aufgenommen hatten. Aber auch das sozialpolitisch legitimierende Versprechen des Staates und der Stadtregierung, professionelle an die Stelle defizitärer elterlicher Erziehung zu setzen, um Kinder aus Armut und Elend zu emanzipieren, erwies sich in allen Regimen seit dem Ersten Weltkrieg und in vielen Ländern Europas als ein leeres Versprechen mit fatalen Folgen.
Aichhorn ahnte es früher als andere und kämpfte dagegen an, indem er unermüdlich die psychotherapeutische Schulung der Erzieher/innen verlangte. Brisanter noch war seine Feststellung, dass ein Teil der ihren Eltern oder Großeltern abgenommenen Kinder keinerlei Symptome einer frühkindlichen Störung aufwies, die eine Nacherziehung in einer geschlossenen Fürsorgeerziehungsanstalt erfordert hätte. Auch sie kamen in den Container des alle Differenzen missachtenden Erziehungsheims, weil bessere – durchaus benannte, ja sogar in Ansätzen erprobte Alternativen nicht gewählt und nicht finanziert wurden. Eine besondere Tragik war und ist ohne Zweifel, dass nicht frühkindlich gestörte Kinder, auf deren soziale und affektive Bindungen ebenso wenig Rücksicht genommen wurde wie auf ihre Begabungen, erst im Lauf der „Fürsorgeerziehung“ durch andere Kinder und Jugendliche und durch gewalttätige Erzieher/innen nachhaltig geschädigt wurden.
Für August Aichhorn muss es deprimierend gewesen sein, gegen Ende seines Lebens feststellen zu müssen, dass sich nicht nur in Wien, sondern in vielen europäischen und nordamerikanischen Ländern das medikalisierende Paradigma mit seinen rassenhygienischen Theorien und Axiomen weitestgehend durchgesetzt hatte. Er hatte dessen Grenzen und Gefahren früh erkannt und erlebte, wenn auch nicht mehr als aktiver Beamter des Jugendamtes, wie es sich im Lauf der 1930er Jahre radikalisierte und im NS-Staat in den Gesundheits- und Jugendämtern und in Kliniken und Krankenhäusern für seine Zwecke ‚optimierte’ Handlungsbedingungen geschaffen hatte. Dennoch hoffte er – schon kurz nach dem Ende dieses äußeren und inneren Krieges gegen die Minderwertigen und Fremdrassigen – auf eine künftige therapeutische Fürsorgeerziehung, die sich der Dynamik des Lebensprozesses auch und besonders in ihren unbewussten Tiefen annehmen würde. Sie werde die psycho-sozialen Areale sozial benachteiligter, von Unglück und Armut, vom Mangel an Liebe betroffener Kinder differenzierter erschließen, um Hilfe und Heilung zu ermöglichen. Heute gilt es im Sinne Aichhorns kritisch zu prüfen, wieviel von dieser Hoffnung seither realisiert werden konnte. Beziehen wir überdies die oft traumatisierten Kinder der Flüchtlinge und der ausgeplünderten Migrant/inn/en aus den aktuellen Kriegsgebieten ein, ein Gebot der Stunde, haben wir sehr viel zu tun. Die schon tot geglaubten Gespenster einer rassistischen, selektionierenden Sozialpolitik schlüpfen in neue Gewänder.
Anmerkungen
[1] Diese Vorträge wurden mehr oder minder stark bearbeitet und in dem Buch, das August Aichhorn international berühmt machen sollte, veröffentlicht: Verwahrloste Jugend. Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung. Zehn Vorträge zur ersten Einführung. Mit einem Geleitwort von Sigmund Freud, 1. Auflage 1925, 9. unveränderte Auflage Stuttgart/Wien 1977.
[2] Vgl. Michaela Ralser/Reinhard Sieder, Hg., Die Kinder des Staates, ÖZG 25 (2014), Band 1+2, Editorial, S. 7-17.
[3] Vgl. Julius Ludwig August Koch, Die Psychopathischen Minderwertigkeiten, Ravensburg 1891-1893. Koch (1841-1908) war Direktor der „Staatsirrenanstalt Zwiefalten“ (Nordrhein-Westfalen). Er wandte sich ausdrücklich an Erzieher, Pädagogen und Beamte der Justizanstalten. Von der Einsicht in den von ihm behaupteten Zusammenhang erwartete er sich eine sachgemäßere Behandlung der sog. „psychopathisch Minderwertigen“.
[4] Hermine Koller, Von der Erziehungsberatung zum Psychologischen Dienst, Typoskript, Wien o.J., 13 f.; Koller war ab 1983 Leiterin des „Dezernates Psychologischer Dienst“ im Wiener Jugendamt; viel spricht dafür, dass sie hier, leider ohne zu zitieren, eine Darstellung Lazars benutzte.
[5] Zu diesem Schluss kam auch Achim Perner, dessen ausführliche und sehr detaillierte Arbeit über August Aichhorn und dessen Arbeit im Kinderheim Oberhollabrunn in Folge von Perners Tod leider unabgeschlossen und unveröffentlicht geblieben ist. Achim Perner, August Aichhorn und sein Erziehungsexperiment in Oberhollabrunn, Manuskript, 151 Seiten; das Manuskript wurde mir von den Herausgebern des vorliegenden Bandes, Thomas Aichhorn und Karl Fallend, freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
[6] Hans Asperger (1906-1980), nach dem Tod Lazars (1932) dessen Nachfolger als Leiter der Heilpädagogischen Abteilung; 1957-1962 Vorstand der Innsbrucker Kinderklinik; von 1962 bis zu seiner Emeritierung 1977 Professor für Pädiatrie und Leiter der Universitäts-Kinderklinik in Wien. Bekannt geworden für eine spezielle Kategorie des Autismus intelligenter Kinder, das nach ihm benannte „Asperger-Syndrom“.
[7] Alfred Ploetz (1860-1940), Sozialutopist und Arzt, zusammen mit dem Arzt und Sozialisten Wilhelm Schallmayer (1857-1919) Begründer der „Rassenhygiene“; die wörtlich zitierten Formulierungen stammen aus dem „Gründungstext“ des rassenhygienischen Paradigmas, das anfangs noch sozialutopische und sozialistische Züge trug, sich im Lauf der 1920er Jahre aber rassistisch und völkisch radikalisierte, ehe es im NS-Regime zur Staatsdoktrin wurde, der die gesamte Sozialpolitik unterworfen war: Alfred Ploetz, Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Ein Versuch über Rassenhygiene und ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus. Grundlinien einer Rassen-Hygiene, I. Theil, Berlin 1895, S. 144.
[8] Friedrich Burgdörfer, Volk ohne Jugend. Geburtenschwund und Überalterung des deutschen Volkskörpers. Ein Problem der Volkswirtschaft , der Sozialpolitik, der nationalen Zukunft, Berlin 1932.
[9] Vgl. v.a. Herwig Czech, Der Spiegelgrund-Komplex, in Ralser/Sieder, Hg., Die Kinder des Staates, S. 194-219, mit umfassenden Literaturangaben zum Stand der Forschung.
[10] „Wenn ich überblicke, was noch alles zu machen ist, dann kommt mir das vor, als ob wir einen hohen Berg besteigen sollen und wir sind ihm noch gar nicht nahe gekommen.“ So der Wortlaut im Vortrag. Im Manuskript schreibt Aichhorn davon abweichend: „(…) Dem wir uns erst angenähert haben.“ Vgl. Zwölfter Vortrag 11. Dezember 1945, in diesem Band.
[11] Vgl. dazu beispielsweise: André Michels/Peter Müller/Achim Perner, Hg., Psychoanalyse nach 100 Jahren. Zehn Versuche, eine kritische Bilanz zu ziehen, München 1997.
[12] Reinhard Sieder/Andrea Smioski, Der Kindheit beraubt. Gewalt in den Kinderheimen der Stadt Wien. Unter Mitarbeit von Holger Eich und Sabine Kirschenhofer, Innsbruck/Wien/Bozen 2012; vgl. dazu auch Reinhard Sieder, Das Dispositiv der Jugendfürsorge in Wien, in: ders./Michaela Ralser, Hg., Die Kinder des Staates, ÖZG 25 (2014) Band 1+2, S. 156-193.
[13] Erster Vortrag 18. September 1945, in diesem Band.
[14] Vgl. Anmerkung 15.
[15] Aichhorn, Verwahrloste Jugend, S. 130.
[16] Erik H. Erikson, Childhood and Society, New York 1950; Deutsch: Identität und Lebenszyklus, Frankfurt am Main 1966; s. auch ders., Identity, Youth and Crisis, New York 1968; Deutsch: Jugend und Krise, Stuttgart 1970.
[17] Für die Erziehungsheime der Stadt Wien vgl. Sieder/Smioski, Der Kindheit beraubt, bes. das 5. Kapitel: Synthesen, S. 495-538; für die eigens untersuchten Vorwürfe gegen Heimleitung und Erzieher/innen im ehemaligen Kinderheim Schloss Wilhelminenberg vgl. den Endbericht der Untersuchungskommission unter Vorsitz von Barbara Helige: Zeugenaussage: Endbericht Kommission Wilhelminenberg, Wien 2013; für die Erziehungsheime im Land Salzburg vgl. Ingrid Bauer/Robert Hoffmann/Christina Kubek, Abgestempelt und ausgeliefert. Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute, Innsbruck/Wien/Bozen 2013; für die Erziehungsheime im Land Tirol vgl. Horst Schreiber, Im Namen der Ordnung. Heimerziehung in Tirol. Mit Beiträgen von Steffen Arora, Sascha Plangger, Oliver Seifert, Hannes Schlosser und Volker Schönwiese, Innsbruck/Wien/Bozen 2010, sowie Nora Bischoff/Flavia Guerrini/Christine Jost, In Verteidigung der (Geschlechter)Ordnung. Arbeit und Ausbildung im Rahmen der Fürsorgeerziehung von Mädchen. Das Landeserziehungsheim St. Martin in Schwaz 1945-1990, in: Ralser/Sieder, Hg., Die Kinder des Staates, S. 220-247.
[18] Vgl. Sieder, Das Dispositiv der Fürsorgeerziehung in Wien, S. 185, Anmerkung 7.
[19] August Aichhorn, Von der Fürsorgeerziehungsanstalt, in: ders., Verwahrloste Jugend. Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung. Zehn Vorträge zur Ersten Einführung. Mit einem Geleitwort von Sigmund Freud, 1. Auflage 1925, Bern 1951, 9. Auflage, Stuttgart/Wien 1977, 123-143. Vgl. auch ders., Über die Erziehung in Besserungsanstalten (1923), in: Thomas Aichhorn, Hg., August Aichhorn. Pionier der psychoanalytischen Sozialarbeit (Schriftenreihe zur Geschichte der Sozialarbeit und Sozialarbeitsforschung, Band 1. Herausgegeben von Karl Fallend und Klaus Posch), Wien 2011, S. 57-90.
[20] Vgl. Reinhard Sieder, Patchworks – das Familienleben getrennter Eltern und ihrer Kinder. Mit einem Vorwort von Helm Stierlin, Stuttgart 2008.
[21] Vgl. Gudrun Wolfgruber, Von der Fürsorge zur Sozialarbeit. Wiener Jugendwohlfahrt im 20. Jahrhundert, Wien 2013; dies. /Elisabeth Raab-Steiner, Wiener Pflegekinder in der Nachkriegszeit (1955-1970), Wien 2014; Sieder/Smioski, Der Kindheit beraubt, 4.. Kapitel: ExpertInneninterviews mit Professionellen im Wiener Fürsorgesystem, S. 417-494.
[22] Fünfter Vortrag, in diesem Band.
[23] Als eine berichtenswerte seltene Ausnahme fand ich ein kleines privates Therapieheim Dornbach, in dem psychoanalytisch und therapeutisch geschulte Mitarbeiter/innen mit oft schwer neurotisierten Kindern psychotherapeutisch arbeiten konnten. Finanziert wurde das Heim einige Jahre von der internationalen Quäkerhilfe und von der Wiener Arbeiterkammer. Das Jugendamt übernahm die Aufenthaltskosten für von ihm hierher überwiesene Kinder, die es aber, wie in jedem Fürsorgefall, nach Möglichkeit von den Eltern durch Lohnpfändung zurück verlangte. Das Heim scheint im Sommer 1950 seine Arbeit aufgenommen zu haben. Aichhorn erlebte es also nicht mehr. Der Leiter des Heimes, Dr. Heinz Eppel, bezieht sich in seinem Jahresbericht 1951/52 ausdrücklich auf die psychoanalytischen und psychotherapeutischen Entwürfe Aichhorns, vgl. Therapieheim Dornbach. Jahresbericht 1951/52.