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Rückbau des Psychotherapeutenrechts – Bundessozialgericht blockiert Psychotherapieentwicklung

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Wie die Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie in einer Pressemitteilung schon am 12.11. mitteilte, hat der„6. Senat des Bundessozialgerichts am 28.10.2009 die Klagen eines übergangsrechtlich approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Eintragung in das Arztregister mit der Fachkunde in der Gesprächspsychotherapie sowie einer bedarfsunabhängig zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutin auf die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für Gesprächspsychotherapie zurückgewiesen. Aus der Berichterstattung des Bundessozialgerichts („Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung“), des Gemeinsamen Bundesausschusses („Bundessozialgericht: Keine Gesprächspsychotherapie auf Kassenkosten“) und der Bundespsychotherapeutenkammer („Gesprächspsychotherapie: Bundessozialgericht lehnt Revisionen ab“) sowie aus weiteren Pressemeldungen erwächst der Eindruck, nur die Gesprächspsychotherapie und die Gesprächspsychotherapeuten seien betroffen. Die Urteile greifen aber weitreichend in das Psychotherapeutenrecht und die Psychotherapieentwicklung in Deutschland mit rechtlich nicht nachvollziehbaren Begründungen ein“ Der vollständige Artikel
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