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Prüfbericht des IQWiG bestätigt Wirksamkeit von Systemischer Psychotherapie – bvvp hofft auf zügige sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Psychotherapie

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Presseerklärung des BVVP – Berlin, 24.8.2017: „Mit der Nutzenbewertung der Systemischen Therapie durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Neuland betreten. Bisher hatte er ohne zusätzliche wissenschaftliche Expertise eine Verfahrensbewertung vorgenommen – so bei der Bewertung der Gesprächspsychotherapie, der eine sozialrechtliche Anerkennung verwehrt wurde. Dabei hatte sich der G-BA in Gegensatz zu einer wissenschaftlichen Expertenkommission der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gesetzt, die hinreichende Belege für den Nutzen feststellen konnte.

Erfreulich an der nun vorliegenden Nutzenbewertung durch das IQWiG, das dem G-BA zuarbeitet, ist, dass es wie damals die Expertenkommission der BPtK den Nutzen nach 4 Abstufungen vornimmt: Nachweis, Hinweis, Anhaltspunkt und kein Anhaltspunkt. Eine vom G-BA angewandte inadäquate Dichotomie von Nutzennachweis oder kein Nutzen wurde dadurch vermieden.

Außerdem wurden erstmalig patientenrelevante Endpunkte, z.B. langfristige Störungsreduktion oder Heilung, Verbesserung der Lebensqualität oder geringere Morbidität zur Nutzenbewertung herangezogen.

„Das stellt einen neuen Schritt in der Verfahrensbewertung dar“, meint Ariadne Sartorius von Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten. „Bisher wurden Verfahren vom G-BA verkürzt fast ausschließlich nach Wirksamkeitsnachweisen bewertet, nicht aber nach dem Patientennutzen. Dieser ist bisher lediglich unterstellt oder abgesprochen worden.“

Diese neue Vorgehensweise des IQWiG fordert den G-BA nun heraus, die bisherige Bewertungspraxis neu zu überdenken und auszurichten. Damit dieses in fairer Weise im Vergleich zu den anerkannten Richtlinienverfahren vonstatten gehen kann, ist es von zentraler Bedeutung, dass beim neu zu bewertenden Verfahren nicht strengere Maßstäbe angelegt werden als bisher üblich.

Dies bezieht sich v.a. auch auf die patientenrelevanten Endpunkte, die in bisherigen Prüfverfahren eine untergeordnete Rolle gespielt hatten. Hier gilt für alle Verfahren, dass Nutzennachweise anhand von patientenrelevanten Endpunkten bisher viel zu wenig beforscht wurden und eine Schadensforschung praktisch nicht existiert. So ist die Feststellung des IQWiG, dass keine verwertbaren Daten zum Endpunkt unerwünschte Ereignisse vorliegen, sodass eine Gesamtabwägung zum Nutzen und Schaden nicht möglich ist, absolut kein Spezifikum der Systemischen Therapie – sondern ein Hinweis auf die allgemeine Evidenzlage. Ariadne Sartorius, bvvp, stellt dazu fest: „Dieses generelle Forschungsdefizit ist überhaupt nicht zufällig: Für die Beforschung der Psychotherapie gibt es – im Gegensatz zur Beforschung von Medikamenten – keine finanzstarken Pharmafirmen, die mit den Studien ihre Produkte diese in die Versorgung einführen bzw. dort vermarkten wollen.“

Die Untersuchung des IQWiG zeigt auf, dass die Systemische Therapie in einem breiten Anwendungsfeld Hinweise und Anhaltspunkte für einen Nutzen aufweisen kann: Bei Angststörungen und Zwangsstörungen, depressiven Störungen, Essstörungen, gemischten Störungen, körperlichen Erkrankungen, psychotischen Störungen und Substanzkonsumstörungen.

Für die Anerkennung als Richtlinienverfahren ist gerade die Anwendungsbreite ein entscheidendes Kriterium, damit das breite Spektrum der Psychotherapie nachsuchenden Patienten auch vom Psychotherapeuten behandelt werden kann.

Die Datenlage zeigt zusammengefasst einen vergleichbaren Nutzen mit anderen Richtlinienverfahren. Gerade angesichts der hohen individuellen Besonderheiten psychischer Störungen, selbst bei gleicher Störungsdiagnosen bedarf der derzeitige status quo der Richtlinienverfahren dringend einer Ergänzung: Nicht jedes Verfahren ist für jeden Patienten geeignet. Während auf Seiten der medikamentösen Therapie man auf eine Vielzahl unterschiedlicher Psychopharmaka mit verschiedenen Wirkansätzen zurückgreifen kann und damit eine breite Differenzialindikation möglich ist, droht ausgerechnet bei der Psychotherapie eine zunehmende Verarmung der Verfahren, wenn nicht endlich die vier wissenschaftlichen psychotherapeutischen Grundausrichtungen, neben den klassischen Verfahren Verhaltenstherapie und psychodynamische Verfahren auch die Systemische Therapie und die Humanistische Psychotherapie, in der Patientenversorgung ihren Platz haben können.

In Deutschland müssen die sogenannten Neuen Verfahren einen viele Jahre dauernden Hürdenlauf nehmen, zuerst Wirksamkeit und Nutzen beim Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie, bestehend aus sechs Ärztlichen und sechs Psychologischen bzw. KJP-Wissenschaftlern, nachweisen und dann noch einmal ein jahrelang sich hinziehendes, quasi verdoppeltes Verfahren zum Wirksamkeits- und Nutzennachweis beim G-BA durchlaufen. Was beim Dieselskandal ein zu wenig an Kontrolle ist, ist hier ein Zuviel an Überprüfung. „Wir sehen da auch den Gesetzgeber in der Pflicht, im Patienteninteresse hier Hindernisse der Zulassung von Verfahrensvielfalt im Rahmen der Reform der Psychotherapeutenausbildung zu beseitigen“, meint Martin Klett, stellvertretender Vorsitzender des bvvp-Vorstandes.

Vorerst kommt es allerdings auf den G-BA an, dass er in einem fairen Verfahren die Systemische Therapie zur Behandlung von Kassenpatienten zulässt.

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