Tom Levold, Köln:
Beraterinnen und Berater, die mit Kindern, Jugendlichen oder Familien in einer Beratungsstelle arbeiten, sind heute mit einer Vielzahl von rechtlichen Aspekten ihrer Arbeit konfrontiert, von denen sie die meisten nicht in allen Einzelheiten bekannt sein dürften. Die Zahl der rechtlichen Regelungen, mit denen die fachliche und organisatorische Beratungspraxis reguliert wird, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Schon 1997 hatte die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung einen Materialienband mit dem Titel „Rechtsfragen in der Beratung“ herausgebracht, der mittlerweile aufgrund der zahlreichen neuen rechtlichen Regelungen ziemlich veraltet war. 2009 ist daher ein völlig neu gestalteter Band über „Rechtsgrundlagen der Beratung. Empfehlungen und Hinweise für die Praxis“ erschienen, der eine umfassende Information über materielle und formale Grundlagen der Arbeit in Beratungsstellen liefert und sich zudem ausführlich mit den – heute mehr denn je – wichtigen Fragen des Datenschutzes im Kontext professioneller Beziehungsarbeit beschäftigt.
Zu den materiellen Grundlagen der Arbeit einer Beratungsstelle gehören u.a. die Rechtsgrundlagen von Hilfeleistungen, die Durchführung einer Hilfeplanung nach Paragraph 36 SGB VIII, die Mitwirkung von Beratungsstellenmitarbeitern in familiengerichtlichen Verfahren, die Abschätzung eines Gefährdungsrisikos nach Paragraph 8A SGB VIII, Beantragung und Gewährung von Eingliederungshilfen sowie Fragen der psychotherapeutischen Arbeit in Erziehungsberatungsstellen usw.
Unter die formalen rechtlichen Grundlagen der Beratung lassen sich beispielsweise die direkte Inanspruchnahme der Beratung durch Klienten, ihre Freistellung von Kostenbeteiligungen, die Ausgestaltung von Verträgen, die Fach- und Dienstaufsicht über Erziehungsberatungsstellen ebenso subsumieren wie Fragen der strafrechtlichen Verantwortung der Beraterinnen und Berater und ihre Haftung für Folgen des eigenen Handelns. Weiterlesen →