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Nach mehrmonatiger Sendepause hat der Aufsichtsrat der DGSF Mitte Dezember auf meine Beiträge zu seinen Vorwürfen gegen meine Person und auf meinen offenen Brief im systemagazin von September 2025 reagiert und mir geantwortet.

Wie die Leserinnen und Leser von systemagazin wissen, hatte der Aufsichtsrat der DGSF im Mai eine öffentliche Stellungnahme zu einer angeblich widerrechtlichen Benennung von DGSF-Mitgliedern durch meine Person auf der Website des Verbandes veröffentlicht, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Nachdem ich im Juni sowie Anfang September ausführlich auf diese Tatsache eingegangen bin, ohne dass ich irgendeine Reaktion seitens des Verbandes erhalten hätte, hatte ich Ende September einen offenen Brief an den Aufsichtsrat der DGSF veröffentlicht und eine Stellungnahme vor der Mitgliederversammlung am 3.10.25 gefordert. Zuvor hatte ich einen Antrag für die MV formuliert, dass die MV die Veröffentlichung der Repliken des „Qualitätszirkels der Hochschulinstitute“ und ihrer Mitunterzeichner als „Akteur:innen der Wissenschaft innerhalb der DGSF“ im geschützten Mitgliederbereich veröffentlichen solle, um den Mitgliedern zu ermöglichen, sich selbst ein Bild von der Auseinandersetzung um die Rezension von Stefan Beher im Kontext 2023 machen zu können.

In der Online-Befragung zu den Anträgen auf der MV, die seit einiger Zeit seitens der DGSF vor den Mitgliederversammlungen durchgeführt werden, um ein Stimmungsbild im Verband zu bekommen, sprachen sich von 344 teilnehmenden Mitgliedern bei einer Enthaltungsquote von 55 % immerhin 70 %, also mehr als zwei Drittel für die Annahme meines Antrages aus. Auf der MV selbst wurde dann die Behandlung des Antrages ohne jede Debatte durch einen eiligen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung verhindert. Begründet wurde der GO-Antrag u.a. damit, dass viele Mitglieder mit diesem Antrag nichts anfangen könnten, weil sie diesen Konflikt nicht kennten oder verstünden – eine überraschende Begründung für die Ablehnung eines Antrages, der den Mitgliedern ja gerade ermöglichen sollte, sich über diesen Konflikt zu informieren.

In der Woche nach der MV erhielt ich dann vom Aufsichtsrat eine email mit der Information, dass im Mai eine telefonische Auskunft bei einem Rechtsanwalt zur Klärung von evtl. Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte eingeholt worden sei und der Anwalt auch einen Formulierungsvorschlag für die betroffenen Personen gemacht habe, von dem aber keiner der Unterzeichner Gebrauch gemacht hätte. Darüber hinaus plane man ein persönliches Klärungsgespräch mit allen Beteiligten.

In meiner Antwort auf diese email schrieb ich am 9.10.2025 folgendes: 

„Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie also schon im Mai wussten, dass die Vertretung von Persönlichkeitsrechten gar nicht in Ihren Möglichkeiten als Verband liegt. Was sollte dann die Stellungnahme bewirken, außer Druck auf mich auszuüben? Wir wären schon einmal einen Schritt weiter, wenn Sie die Stellungnahme korrigieren und die Beschuldigungen gegen mich entfernen würden.
Unverständlich ist mir nach wie vor, warum ich über diese Aktivitäten als Betroffener über vier Monate nicht informiert wurde, obwohl ich darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das persönliche Gespräch, auf das in der Stellungnahme Bezug genommen wurde, diese Aktivitäten des Verbandes gar nicht zum Gegenstand hatte.
Nun laden Sie zu einem persönlichen Klärungsgespräch ein, während Ihre Stellungnahme mit der Unterstellung eines widerrechtlichen Verhaltens immer noch auf der DGSF-Website zu lesen ist. Grundsätzlich finde ich Gespräche immer sinnvoll. Mich würde aber interessieren, was Sie mit wem, unter welchen Bedingungen und mit welcher Zielvorstellung denn in einem solchen Gespräch besprechen wollen?
Wenn Sie meine Texte im systemagazin gelesen haben, müssten Sie wissen, dass ich gar kein grundsätzliches Interesse an dieser Form der öffentlichen Auseinandersetzung habe, sondern der Meinung bin, dass die Auseinandersetzung um die Repliken und den Kontext verbandspolitische Bedeutung haben und daher der Verbandsöffentlichkeit zugänglich sein müssen. Insofern ist das etwas völlig anderes als eine ,Interne Beschwerde’, bei der ein Verhalten eines Mitglieds von einer anderen Person beanstandet wird und diese Angelegenheit vertraulich behandelt werden muss – zum Schutz von Beschwerdeführer wie auch des Beschuldigten. Als jemand, der viele Jahre in der SG solche ,verzwickte Fälle’ zu bearbeiten hatte, kenne ich mich mit der Struktur solcher Fälle ganz gut aus. Insofern gehen auch Behauptungen in den Materialien zur MV völlig fehl, wenn unterstellt wurde, dass bei Annahme meines Antrages Tür und Tor für die Veröffentlichung privater Emails in individuellen Beschwerdeverfahren geöffnet würden.
Die m.E. nötige Form der Verbandsöffentlichkeit gibt es aber nicht bzw. wird verhindert. Die einzige (und paradoxe) Möglichkeit, für DGSF-Mitglieder sich über diese Geschichte zu informieren, besteht bislang – und bedauerlicherweise – in den Veröffentlichungen im systemagazin. Wären die Repliken im Kontext oder an anderer Stelle veröffentlicht worden, wäre dazu im systemagazin nichts erschienen. Die Weigerung, die eigenen Positionen zu veröffentlichen und dazu auch mit dem eigenen Namen zu stehen, finde ich schon ziemlich absurd, weil in den Repliken ja eine Menge bestreitbare, aber keine strafwürdigen Inhalte stehen (wie übrigens in der beanstandeten Rezension auch). Einer praktischen Regelung, wie man diese Auseinandersetzung in die verbandsinterne, nur für Mitglieder zugängliche Öffentlichkeit verlegen kann, würde ich mich nicht verschließen.“

Anfang November wurde mir dann per email mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat „sowohl innerhalb als auch in Bezug auf Ihre Ausführungen unterschiedliche Wirklichkeitskonstruktionen aufweist“ und „der rechtlichen Prüfung intern nicht so eine weitreichende Bedeutung beigemessen“ worden sei, die „daraus entstandene Wirkung“ für mich aber nicht beabsichtigt worden sei und nun der Vermittlungsausschuss wegen eines Klärungsgespräches angefragt werden solle. 

In meiner Antwort betonte ich, dass ich keine Veranlassung für eine Einschaltung des Vermittlungsausschusses sähe, sondern eine öffentliche Antwort auf meinen offenen Brief im systemagazin erwarte, was dann auch Gegenstand eines von mir vorgeschlagenen und recht konstruktiv verlaufenen Telefonats mit der Aufsichtsratsvorsitzenden war, das Ende November stattfand.

Am 11.12.2025 erhielt ich dann schließlich die Antwort auf die folgenden Fragen in meinem offenen Brief vom 28.9.2025:

„Sehr geehrter Herr Levold,
Sie haben am 28.09.2025 auf Ihrer Webseite www.systemagazin.com eine Stellungnahme des Aufsichtsrats und des ehemaligen Vorstands der DGSF eingefordert. In einem nachfolgenden E-Mail-Austausch sowie einem Telefonat haben Sie zudem Ihre Erwartung an eine öffentliche Reaktion unsererseits verdeutlicht. Dieser Erwartung kommen wir hiermit nach und nehmen zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:
1. Im Mai 2025 wurde telefonisch eine juristische Auskunft bei einem Rechtsanwalt eingeholt. Ziel dieser Anfrage war die Klärung, inwieweit die Veröffentlichung der Namen der Unterzeichnenden der Replik rechtlich zu beanstanden sei, ob ein Anspruch auf Rücknahme bestehe und welche Rolle der Verband in diesem Zusammenhang übernehmen könne.
Der Rechtsanwalt bewertete die Veröffentlichung der Namen als möglichen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der jeweils genannten Personen. Daraus folgte jedoch zugleich, dass nicht der Verband, sondern ausschließlich die betroffenen Einzelpersonen selbst etwaige rechtliche Schritte hätten einleiten können.
Der Anwalt stellte hierfür beispielhaft folgende Formulierung für eine individuelle Geltendmachung zur Verfügung, von der nach unserem Kenntnisstand jedoch niemand Gebrauch gemacht hat:
,Die von Ihnen vorgenommene Publikation führt zu einer unzulässigen Prangerwirkung zu meinem Nachteil, indem mein Name in Zusammenhang mit dem vom Verfasser und von Herrn Beher monierten nicht-öffentlichen Austausch einseitig be- und teilweise vorverurteilt wird. Mein persönliches Wirken innerhalb eines Vereins unterfällt dem geschützten Persönlichkeitsrecht, insbesondere solange dieses keiner weitergehenden Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist.‘
2. Vor dem Hintergrund dieser juristischen Auskunft befand sich die DGSF als Verband nicht in der rechtlichen Position, selbst tätig zu werden. Ein mögliches weiteres Vorgehen hätte ausschließlich von den betroffenen Unterzeichnenden individuell ausgehen können. Ob dies erfolgt ist, ist uns nicht bekannt.
3. Die eingeholte Auskunft bestätigte demnach eine mögliche Widerrechtlichkeit hinsichtlich der Veröffentlichung der Namen. Zugleich wurde deutlich, dass nicht der Verband, sondern die betroffenen Einzelpersonen Adressat*innen etwaiger rechtlicher Schritte gewesen wären. Die Unterzeichnenden wurden über diese Einschätzung informiert.
Wir räumen jedoch ausdrücklich ein, dass wir es versäumt haben, Sie über diese rechtliche Bewertung zu informieren sowie unsere damalige Stellungnahme entsprechend zu ergänzen oder zu aktualisieren.
4. Eine juristische Auskunft wurde eingeholt. Unsere damalige öffentliche Darstellung bezog sich auf diesen Vorgang.
5. Dass Sie die damalige Stellungnahme vor dem Hintergrund unseres fehlenden weiteren Kontakts als belastend oder einseitig erlebt haben, nehmen wir ernst. Die Versäumnisse unsererseits in der direkten Kommunikation mit Ihnen bedauern wir ausdrücklich. Gleichzeitig weisen wir den Vorwurf eines beabsichtigten Denunziations- oder Einschüchterungsversuchs zurück. Eine solche Intention bestand auf unserer Seite nicht.
Im internen Bereich der DGSF (beUnity) wird derzeit ein Informations- und Diskussionsforum zu diesem Themenkomplex eingerichtet. Dort werden die aktualisierte Stellungnahme und weitere Unterlagen eingestellt. Die bisherige öffentliche Stellungnahme wird von der Webseite entfernt.“

In der Tat wurde die Stellungnahme zu meiner Person auf der DGSF-Website nach dem 8.12. gelöscht, das ist erfreulich. Offen bleibt, warum in der Stellungnahme wider besseres Wissen behauptet wurde, dass Vorstand und Aufsichtsrat Verantwortung für den Schutz vor der Verletzung von Persönlichkeitsrechten trügen und daher eine eine rechtliche Überprüfung veranlasst worden  sei – zu einem Zeitpunkt, dem die Auskunft des Anwalts offensichtlich bereits vorlag und klar war, dass der Verband hierfür gar nicht zuständig war. Wenn die trotz dieser Information erfolgte Ankündigung der Veranlassung einer rechtlichen Überprüfung durch die DGSF in der Stellungnahme des Aufsichtsrates keine Einschüchterungsabsicht verfolgte, wozu diente sie dann?

Falls für die anwaltliche Rechtsberatung Kosten angefallen sind, wäre interessant zu erfahren, ob die Kosten vom Verband übernommen wurden oder von den beiden persönlich an dieser Klärung interessierten Aufsichtsratsmitgliedern, die die Repliken mitunterzeichnet haben. In ersterem Fall kann ich gerne dem Verband auch meine in diesem Fall entstandenen Rechtsberatungskosten zur Erstattung übermitteln.

Dass im mittlerweile eingerichteten „Informations- und Diskussionsforum“ beUnity „die aktualisierte Stellungnahme und weitere Unterlagen eingestellt“ werden sollen, ist eine erfreuliche Nachricht. Bislang ist da aber nicht viel passiert. Entscheidend wird ohnehin sein, ob die Repliken nun im Wortlaut auch den interessierten Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden oder nicht. Wie zu hören ist, ist ein Teil der Unterzeichner der Repliken mittlerweile für eine Veröffentlichung, ein anderer Teil ist dagegen. Es stellt sich aber die Frage, warum nicht diejenigen, die für eine Veröffentlichung sind, das einfach tun. Immerhin ist es ja mit ihrer Unterschrift auch ihr Text geworden, für den man einstehen kann und sollte. Da könnten z.B. Nikola Siller und Dirk Rohr vom Aufsichtsrat mit gutem Beispiel voran gehen.

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