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Online-Journal für systemische Entwicklungen

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Unter diesem Titel erreichten das systemagazin die satirischen Bemerkungen eines bekannten, aber nicht namentlich genannt werden wollenden, Kollegen über die aktuelle Problematik von Steuerhinterziehern (finden Sie heraus?):

„Der Aufschrei der Empörung in der bundesrepublikanischen Bevölkerung wegen der Steuerhinterziehung reicher Manager ist groß. Das gilt auch für die Verluste, die Banker durch hochriskante Spekulationen an der Börse mit dem Geld der Bankkunden verursacht haben. Der Schaden bewegt sich in mindestens zweistelliger Milliardenhöhe.
Doch mit Empörung oder Strafen allein kann man diesem Phänomen nicht gerecht werden, wie Psychotherapeuten wissen. Schließlich sind diese armen Manager und Banker nicht Herr ihrer selbst, sondern einfach krank. Es handelt sich eben nicht um Raffgier oder Verantwortungslosigkeit, sondern um schwerwiegende psychische Störungen, die auch im ICD 10 als solche aufgelistet werden. Wie ein Kenner der Szene, der inzwischen für mehrere Großbanken arbeitet, indem er Therapien für diese Kranken anbietet, mitteilt, lehrt ein Blick in den ICD10, worum es sich wirklich dreht. So findet sich unter der Ziffer F63 die Krankheit „abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle“, wobei auf die Banker – so dieser ungenannt bleibende Fachmann – die Ziffer F63.0 zutrifft: pathologisches Spielen, eine Störung, so der ICD 10, der „die Lebensführung der betroffenen Personen beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt.“
Inwieweit auch das Krankheitsbild der „wahnhaften Störung“ (ICD-10, Ziffer F22.0) zu bedenken ist, lässt sich noch nicht generell sagen.
Die therapeutische Arbeit, die dieser ungenannte Kollege seit Ende Januar unbemerkt für Großbanken ausübt, zeigt nicht nur Erfolge, sondern schafft den Banken zugleich eine hohe Rendite. Statt das Milliardenbeträge verzockt werden und abgeschrieben werden müssen, erhält der Kollege eine Jahrespauschale von 2,3 Millionen Euro – die dann selbstverständlich als Kosten (Verlust) ausgewiesen werden können“

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