(lifePR) (Wiesbaden, 4.9.2019)Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann dafür sorgen, dass ab 1. Januar 2020 durch neue Vorgaben in allen Psychiatrie-Krankenhäusern ausreichend qualifiziertes Personal für wirksame Therapien angestellt werden muss. Diese Überzeugung vertritt die Psychotherapeutenkammer Hessen. In einer am Mittwoch (4. 9.) in Wiesbaden verbreiteten Erklärung bittet Kammerpräsidentin Dr. Heike Winter den Bundesgesundheitsminister, hier – im Interesse psychisch kranker Menschen – ein klares gesundheitspolitisches Signal zu setzen: „Die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) ist seit fast dreißig Jahren nicht mehr aktualisiert worden. Seitdem haben Medizin und Psychotherapie enorme Fortschritte gemacht: Bei den meisten psychischen Störungen empfehlen wissenschaftlich fundierte Behandlungsleitlinien Psychotherapie als wesentliches Element.“ Doch nach wie vor gebe es „Verwahr-Psychiatrien wie im vorangegangen Jahrtausend, in denen die Patientinnen und Patienten hauptsächlich Medikamente bekommen – ohne leitliniengerechte Psychotherapie-Angebote“, stellt Kammerpräsidentin Winter fest. Die „Beschäftigungstherapie“ bestehe dort manchmal vor allem im gemeinsamen Fernsehen: „Hier muss es ab 2020 endlich grundlegende Verbesserungen geben – kosmetische Korrekturen helfen nicht mehr weiter.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, bis zum 30. September 2019 Mindestvorgaben zur Personalausstattung in Psychiatrie-Kliniken zu entwickeln. Diese Mindestvorgaben sollen eine Versorgung psychisch kranker Menschen nach modernen Standards ermöglichen.
„Übergangslösung“ kann die gravierenden Versorgungsmängel nicht beheben
Der für diese Personalvorgaben ab 2020 bislang vorliegende Richtlinien-Entwurf enthält nach Überzeugung der Psychotherapeutenkammer jedoch „keine nachhaltige Verbesserung der Personalmindeststandards für Psychotherapie, sondern lediglich eine völlig unzureichende Übergangslösung“. Kammerpräsidentin Winter fordert den G-BA auf, sich vor seiner Sitzung am 19. September doch noch auf akzeptable Personalvorgaben zu einigen. Sonst verfestige sich der Eindruck, dass der G-BA „im Würgegriff mächtiger Lobby-Organisationen leider auch hier keine akzeptable Zukunftslösung mit spürbaren Verbesserungen für Patienten auf den Weg bringt“. So werde der Gesundheitsminister erneut ein „Versagen der Selbstverwaltung“ beklagen und mit einer Rechtsverordnung des Ministeriums nachbessern lassen müssen. Denn der gesetzliche Auftrag, qualitätsbezogene und leitliniengerechte Personalvorgaben zu machen, werde vom bislang vorliegenden Entwurf nicht erfüllt: „In den Bereichen Pflege und Psychotherapie wird deutlich mehr qualifiziertes Personal benötigt, um eine wirksame Behandlung sicherstellen und die aktuellen ethischen und auch menschenrechtlichen Standards zumindest einhalten zu können“. Eine „Übergangslösung“ mit zunächst nur leicht erhöhten Minutenwerten für die Kalkulation des Personalbedarfs könne die gravierenden Versorgungsmängel nicht beheben. Kammerpräsidentin Winter verweist auf eine ähnliche Initiative der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK): Auch die OPK hat Jens Spahn in einem Brief aufgefordert, sich für ein rasches Ende der Psychotherapie-Mangelversorgung in Kliniken zu engagieren.
Medizinethik und Menschenrechte: Patienten-Anspruch auf wirksame Therapie
„Psychiatrie-Patientinnen haben nach wie vor keine ausreichend starke Lobby“, diagnostiziert die Psychotherapeutenkammer Hessen. Eine Auswertung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser habe schon 2016 ein „deutliches Defizit bei psychotherapeutischen Leistungen“ und eine „desaströs niedrige Personalausstattung in der Pflege“ dokumentiert. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer bewertete eine Reform der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen deshalb als „überfällig“. Hinzu kommen die durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe deutlich verschärften Anforderungen für die Fixierung zwangsuntergebrachter psychisch Kranker. Nur wo ausreichend und entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sei, könnten Zwangsmaßnahmen und –behandlungen so weit wie möglich vermieden werden: „Bundesgesundheitsminister Spahn kann dafür sorgen, dass die Psychiatrie-Patientinnen und Patienten nun nicht nochmal viele Jahre warten müssen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Zeitplan für die Konstruktion eines umfassenden neuen Modells zum Kalkulieren des Behandlungsbedarfs entwickelt.“ Wie sich auch bei anderen Problembaustellen in der Gesundheitspolitik (zum Beispiel bei der so genannten „Bedarfsplanung“) zeigt, fallen G-BA-Entscheidungen ohnehin nicht auf der Basis von teuren Gutachten, Zahlen und Fakten – kritisiert Dr. Winter: „Einflussreiche Lobbyisten und Krankenkassen setzen sich mit Blick auf Ihre ökonomischen Interessen durch – die Not psychisch kranker Menschen ist da erkennbar nicht im Blick.“
Unabhängige Kommission könnte Patienten-Perspektive ergänzen
Die Psychotherapeutenkammer Hessen unterstützt deshalb die Forderung der Gewerkschaft „ver.di“, eine unabhängige Kommission von Expertinnen und Experten zu beauftragen. Auch „ver.di“ argumentiert, der G-BA habe nach jahrelangem Konzipieren nun einen Entwurf vorgelegt, „der sich nicht am Bedarf der Patient*innen orientiert“: Eine unabhängige Expertenkommission unter Einbeziehung von Beschäftigten und Patientenvertreter*innen müsse nun mit der Entwicklung eines bedarfsgerechten Personalbemessungssystems beauftragt werden. Die Psychotherapeutenkammer Hessen hat in einem Rundschreiben alle rund 5.750 Mitglieder aufgefordert, das Engagement für eine leitliniengerechte Behandlung und ordentliche Personalausstattung zu unterstützen. „ver.di“ hat für den 10. September einen bundesweiten Aktionstag in Psychiatrien angekündigt.