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Online-Journal für systemische Entwicklungen

Foltern für das Vaterland

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Nachdem am vergangenen Donnerstag die eindringliche Rezension von Michael B. Buchholz über ein englischsprachiges Buch zur Beteiligung von Psychologen an US-amerikanischen Folterprogrammen im systemagazin erschienen ist, hat mich Wolfgang Loth auf einen Text des Kieler Wahrnehmungspsychologen Rainer Mausfeld (Foto: UNi Regensburg) mit dem Titel„Foltern für das Vaterland. Über die Beiträge der Psychologie zur Entwicklung von Techniken der ‚weißen Folter’“ aufmerksam gemacht, der als Ergänzung gelesen werden kann. Ein weiterer Text von Mausfeld ist in der Psychologischen Rundschau 2009 erschienen, der sich noch einmal speziell mit der Beteiligung der American Psychological Association an Folterprogrammen auseinandersetzt:„Psychologie, ‚weiße Folter‘ und die Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern“:„Die Techniken psychischer Folter, wie sie in den ‚innovativen Verhörtechniken‘ zum Ausdruck kommen, wurden konzipiert, um das absolute Folterverbot des internationalen Rechts zu unterlaufen. Dies kann nur in dem Maße erfolgreich sein, wie es gelingt, juristisch den Folterbegriff auf intentional zugefügte schwerste Schmerzen zu reduzieren. Mit einer solchen Neudefinition, wie sie vom Justizministerium der Bush-Regierung versucht wurde, wird jedoch das bestimmende Merkmal von Folter verdeckt. Sowohl physische wie auch psychische Folter lassen sich nicht allein von der konkreten Ebene der Schwere der physischen oder psychischen Schmerzen her erfassen, die eine Person einer anderen zufügt. Der Schlüssel zur Erfassung von Folter liegt vielmehr in der Art der durch sie hergestellten interpersonalen Situation. In ihr erfährt sich der Gefolterte als ein vollständig rechtloses Objekt. Der mit einer solchen Situation verbundene vollständige Kontrollverlust und das grenzenlose Ausgeliefertsein eines Menschen an einen anderen stellt die höchste Steigerungsform des Totalitären dar. Daher wird im internationalen Recht die mit der Folter herbeigeführte Totalinstrumentalisierung einer Person zu einem Mittel des Staates als eine der schwersten Verletzungen der Würde und Autonomie des Menschen angesehen. Nur auf der Basis eines solchen Verständnisses wird die Absolutheit des Folterverbotes verständlich und die sich in ihm ausdrückende Auffassung, dass Folter und Rechtsstaat sich ausschließen“

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