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Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung ist nicht die Vereinigung der deutschen Psychotherapeuten

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Einige Presseberichte über die Todesfälle während einer „psychotherapeutischen“ Sitzung in Berlin-Hermsdorf und die darin berichteten Statements des Psychotherapeuten Weidhaas können dieses Missverständnis nahelegen, zumal Hans-Jochen Weidhaas in einer Zeitung sogar als stellvertretender Vorsitzender der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer vorgestellt wird.„’Bei der Gruppenssitzung handelte es sich um eine sogenannte ‚psycholytische Therapie‘. ‚Eine Psycholyse, wie sie der Hermsdorfer Arzt in seiner Praxis angeboten hatte, ist explizit nicht zugelassen‘, so Hans-Jochen Weidhaas, stellvertretender Vorsitzender der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer. Drogen seien ohnehin verboten. Bei einer kassenärztlichen Zulassung sei der Therapeut an die offiziellen Richtlinien gebunden, sagte Weidhaas. „Und hier ist klar festgelegt, mit welchen Methoden beziehungsweise mit welchen Verfahren jemand Patienten behandeln darf.“ In Deutschland gebe es rund 250 Psychotherapieverfahren. „Aber in der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind davon nur drei: nämlich die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse.“ Vor diesem Hintergrund solle der Patient sicherstellen, dass der jeweilige Therapeut eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung hat, riet Weidhaas“ So berichtete der Kölner„Express“. Zu dieser bekannten Art, auf der Herdplatte aktueller Katastrophennachrichten sogleich ein eigenes Süppchen zu kochen, hat Gerd Böttcher in den „Berliner Blättern für Psychoanalyse und Psychotherapie“ einen Kommentar verfasst, der mit freundlicher Erlaubnis auch hier erscheint:

„Die großenteils noch nicht aufgeklärten Todesfälle in einer auch psychotherapeutisch zugelassenen ärztlichen Praxis in Berlin haben für die Tageszeitungen einen hohen nachrichten- und verkaufspolitischen Wert. Fachleute werden angefragt, um solche Vorgänge zu kommentieren. Sie sind häufig zu schnell zu Deutungen bereit, ehe die Zusammenhänge wirklich geklärt sind. Naheliegend ist es, dass die Medien Fachleute befragen, die vorgeben, die gesamte Psychotherapeutenschaft
zu repräsentieren, wie es die Verbandsbezeichnung “Deutsche Psychotherapeutenvereinigung“ suggeriert, (Suggerieren laut Duden: einen bestimmten den Tatsachen nicht entsprechenden Eindruck entstehen lassen) so dass dieser Verband schließlich sogar mit der Bundespsychotherapeutenkammer verwechselt wird. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung ist aber nicht die Vereinigung der deutschen Psychotherapeuten, sondern ein Verband unter vielen Psychotherapeutenverbänden. Wer sich mit solchem Repräsentationsanspruch anbietet, gerät häufig in Gefahr, mit der Nachrichtenkommentierung zugleich sein eigenes Anliegen zu verkaufen, nämlich die drei vertragsärztlich zugelassenen Psychotherapieverfahren unter „rund 250“ nicht zugelassenen Verfahren auch als allein berufsethisch vertretbare und wissenschaftlich anerkannte Verfahren gelten zu lassen. Der dahinter verborgene besitzstandswahrende Wissenschaftseklektizismus wird dabei selten erkannt. Immerhin könnte die verfahrenseinschränkende Regulierungshartnäckigkeit in der gesetzlichen Krankenversorgung durch Gesetzgeber, Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen das Feld unkontrollierter Psychotherapieverfahren erst ermöglichen. Die Unheilsmeldung von Berlin-Hermsdorf provoziert schnelle distanzierende Verurteilung. Psychotherapeutische Ethik birgt aber auch die Möglichkeit der Geduld und Deutungsabstinenz, die nicht vorschnell anklagt, sondern zuerst verstehen will, was sich in Hermsdorf eigentlich ereignet hat“

Gerd Böttcher
Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie
www.bbpp.de
mit den Maillisten
http://de.groups.yahoo.com/group/psychotherapeuten/
http://de.groups.yahoo.com/group/psychoanalyse/
redaktion@bbpp.org

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