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Allgemeine Beschilderungspflicht für Anschläge

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Mit einer ab sofort gültigen Notverordnung hat Bundesinnenminister Schäuble ein allgemeines Beschilderungsgebot für terroristische Anschläge aller Art erlassen, nachdem eine ausführliche Testphase im Sauerland positive Ergebnisse erbracht hat.„Wir tun wirklich alles, um die Bevölkerung vor Anschlägen zu schützen“ sagte der Minister auf einer Pressekonferenz.„Allerdings erwarten wir auch von den Bürgern, dass sie das ihre zu ihrem Schutz beitragen und alle Anschläge möglichst weiträumig umgehen“, fügte er hinzu. Wer sich zukünftig unerlaubt in der Nähe von Anschlägen aufhalte, müsse mit einer Geldbuße von 40,00 € rechnen, außerdem mit der Verweigerung der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen im Schadensfalle. Terroristen müssen künftig alle Anschläge mindestens 10 Tage im Voraus direkt an das Innenministerium oder an eine örtliche Polizeidienststelle melden, damit ausreichend Zeit für die Beschilderung bleibt. Von dieser kostenpflichten Meldung können sich Terroristen aber auch befreien lassen, wenn sie bereit sind, ihre Computer und Handys einer Online-Überwachung zu unterziehen. Nähere Auskünfte erteilt das Ministerium des Inneren.

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