
Ende Mai 2025 wurde ich in meinem Urlaub von einem Kollegen auf eine Mitteilung aufmerksam gemacht, in der es um meine Person geht, und die auf der Website der DGSF erschienen ist. Dabei handelt es sich um die öffentliche Stellungnahme des Aufsichtsrats sowie des im Mai noch ehrenamtlich fungierenden Vorstand der DGSF, Matthias Richter, „zur widerrechtlichen Benennung von Mitgliedern der DGSF im Systemagazin (sic!) durch dessen Herausgeber Tom Levold im Zusammenhang mit einem nicht-öffentlichen Beschwerde- und Klärungsverfahren“ (letzter Zugriff 26.6.2025).
Zur Klarstellung ist zunächst einmal festzuhalten, dass ich selbst gar keine „Mitglieder der DGSF“ im systemagazin benannt habe. Vielmehr ist im April dort ein Text von Stefan Beher erschienen, in dem dieser sich gegen die Verunglimpfungen zur Wehr setzte, die u.a. Gegenstand zweier „Repliken“ auf eine von ihm 2023 verfasste Rezension in der Zeitschrift Kontext waren. In diesem Text hat er auch die Namen der Autorinnen und Autoren dieser Repliken aufgeführt, die nicht nur in einer Kritik an der Rezension bestanden, sondern auch Forderungen nach einer Zensur sogenannter „macht- und statusorientierter Texte“ sowie nach einer Änderung des gegenwärtigen Herausgeberstatus enthielten. Bis heute wehren sich die Autorinnen und Autoren dagegen, ihre Positionen in einem verbandsinternen Diskurs öffentlichen zu machen. Ein Bericht über den Verlauf dieser Auseinandersetzung ist schon im Sommer 2024 im systemagazin erschienen, Stefan Beher hat nun die Entwicklung dieses Prozesses noch einmal aus seiner Sicht beschrieben.
In der aktuellen Stellungnahme wurde nun mitgeteilt, dass die DGSF „eine rechtliche Prüfung der Veröffentlichung veranlasst“ hat. In diesem Zusammenhang seien auch „Gespräche für die genannten Mitglieder, Mandatsträger*innen sowie für die Herausgeber*innen der »Kontext« angeboten“ worden. Interessant in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass mir ein solches Gesprächsangebot nicht gemacht wurde. Ich wurde auch bis heute nicht über die Einleitung einer rechtlichen Prüfung informiert. Aus einer internen Kommunikation weiß ich, dass der Aufsichtsrat angeblich davon ausgegangen sei, dass ich von dieser Aktion ins Bild gesetzt worden sei. Entweder hat er da nicht die Wahrheit gesagt oder ist selbst vom Vorstand, der es besser wissen müsste, hinters Licht geführt worden.
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