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Zahl der Ehescheidungen 2021 um 0,7 % gesunken

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WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 142 800 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Scheidungen gegenüber 2020 um knapp 1 100 oder 0,7 % gesunken. Bereits im Vorjahr war sie um 3,5 % zurückgegangen. Seit 2012 ist die Zahl der Scheidungen jährlich gesunken, mit Ausnahme eines leichten Anstiegs im Jahr 2019. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen sind somit in diesem Verlauf nicht erkennbar. Da einer Scheidung in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr vorausgeht, können sich solche Effekte auch erst langfristig zeigen.

Etwas mehr als die Hälfte (51,5 %) der 2021 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,5 % ein Kind, 39,5 % zwei und 11,0 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2021 etwa 121 800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. 

Die meisten der 2021 geschiedenen Ehen (81,4 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 17,6 % aus; dann wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Bei 1,0 % waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Etwa 22 900 oder 16,1 % aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt blickten die Paare auf 14 Jahre und 6 Monate Ehedauer zurück. Vor 25 Jahren waren Ehen bereits nach durchschnittlich 12 Jahren und 2 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil geschiedener Langzeitehen: 1996 wurden mit 18 000 nur 10,3 % der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden. 

Bei 88,9 % der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,9 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,2 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu. 

2021 ließen sich etwa 1 000 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. 2020 waren es etwa 900 gewesen. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2021 wurden mit rund 1 000 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 100 oder 9,1 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das zweite Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt. 

(Quelle: destatis.de)

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