Köln (GWG): In einem offenen Brief vom 22. Januar 2008 wendet sich der Wissenschaftliche Beirat der„Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie“ (GwG) an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel. Vertreten durch ihren Sprecher, Prof. Dr. Jürgen Kriz, fordern die 19 Wissenschaftler des Beirats, dass dem„angeblichen Bewertungsverfahren zur Gesprächspsychotherapie“ seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)„endlich ein Ende gesetzt wird“. Dem G-BA werfen die Wissenschaftler vor, dass er das Verfahren zu einer„Farce verkommen“ ließe und„Machtmissbrauch“ mit seiner„Lobby-Politik“ betreibe. Der G-BA hatte am 20. Dezember 07 nicht wie allgemein erwartet worden war die Gesprächspsychotherapie nach über 20 Jahren Annerkennungsprozedere endlich als Kassenleistung für die Patienten zugelassen, sondern die Entscheidung wieder vertagt und die Psychotherapie-Richtlinien geändert.
Gemeinsamer Bundesausschuss ignoriert Wissenschaft
Dem war vorausgegangen, dass der G-BA im November 2006 beschlossen hatte, der Gesprächspsychotherapie die Kassenzulassung zu verweigern. Als Begründung stellte der G-BA die Behauptung auf, dass von den 424 geprüften wissenschaftlichen Wirksamkeitsstudien nur eine einzige seine Kriterien an Studienqualität erfülle. Diese Entscheidung und ihre Begründung hatten national wie international für Aufsehen gesorgt, da die 423 vom G-BA verworfenen Studien von diversen Wissenschaftlergremien positiv bewertet worden waren. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit den G-BA-Beschluss beanstandet hatte, setzte die Bundespsychotherapeutenkammer nochmals ein Gutachterteam an die Beurteilung der Studien. Auch diese Wissenschaftler kamen im November 2007 zu dem Ergebnis, dass„die Gesprächspsychotherapie alle Voraussetzungen gemäß Psychotherapie-Richtlinien (erfüllt), um als neues Psychotherapieverfahren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen zu werden“. Doch der G-BA, in dem maßgebliche Vertreter jener Verfahren sitzen, die mit der Gesprächspsychotherapie konkurrieren, änderte daraufhin nicht seinen Beschluss, sondern er änderte die Psychotherapie-Richtlinien.„Wir sehen in der Missachtung sachlich gerechtfertigter zugunsten willkürlich zurechtgelegter Gründe einen interessengeleiteten Machtmissbrauch“, lautet daher der Vorwurf an den G-BA in dem Schreiben. Verwiesen wird u. a. auf Studien, die belegen, dass auch solchen Patienten mit Gesprächspsychotherapie geholfen werden konnte, bei denen die derzeitig anerkannten Verfahren versagten.
Schaden für Patienten verhindern
Von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung fordern die Wissenschaftler daher, dass sie auf das Ministerium einwirke, die Gesprächspsychotherapie in Ersatzvornahme zuzulassen, damit der„Schaden, den die bisherige Blockierung durch den G-BA für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten in Deutschland verursacht, nicht weiter vergrößert“ werde.
Zum vollständigen Text des offenen Briefes
Machtmissbrauch durch Gemeinsamen Bundesausschuss
24. Januar 2008 | Keine Kommentare