systemagazin

Online-Journal für systemische Entwicklungen

Guttenberg: Einspruch gegen Verfahrenseinstellung

| Keine Kommentare

Der ehemalige Bundesminister Freiherr Karl-Theodor zu Guttenberg hat in einer Erklärung, die systemagazin exklusiv vorliegt, Einspruch gegen die Einstellung des Plagiat-Strafverfahrens gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft in Hof eingelegt.„Als Mitglied des deutschen Hochadels und der politischen Elite dieses Landes bin ich mir meiner Verantwortung für den Schaden voll bewusst, den ich dem Ansehen der Politik in Deutschland durch mein Verhalten zugefügt habe. Ich habe von Anfang an erklärt, dass ich auf einer vollständigen Aufklärung aller Tatbestände bestehe und meinen Teil dazu beitrage. Dabei fühle ich mich durch die Aktion der Staatsanwaltschaft nun gehindert. Ich bin bereit, für mein Handeln einzustehen und die angemessenen strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen“, heißt es in dem Schreiben. Zur geringen Höhe der Geldbuße erklärt Guttenberg, dass in Anbetracht seiner finanziellen Verhältnisse 20.000 € natürlich eine völlig inakzeptable Summe und für die meisten Bürger nicht nachvollziehbar seien. Zudem hätte er zumindest eine Gleichbehandlung mit niedriger stehenden Personen erwartet, die das gleiche Delikt wie er begangen haben, aber für ihre Verhältnisse viel härter bestraft worden seinen als er selbst. Der Text des distinguished statesman schließt mit den Worten:„Ich bin mir meiner Vorbildfunktion in der Gesellschaft voll bewusst und werde nicht eher ruhen, als bis diese Angelegenheit endgültig geklärt ist. Das ist schließlich eine Frage der Ehre“. Auf Anfrage war seitens der Staatsanwaltschaft in Hof bislang noch keine Stellungnahme zu erhalten.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.