Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), seit 2004 Rechtsnachfolger des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, hat am 24. April 2008 die Ablehnung der Gesprächspsychotherapie wiederholt, die er nach jahrelanger Beratung bereits im November 2006 beschlossen hatte. Die Entscheidung kommt einem Berufsverbot für approbierte Gesprächspsychotherapeuten und für die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten mit dem Schwerpunkt Gesprächspsychotherapie gleich. Es versteht sich von selbst, dass diese Entscheidung keine qualifizierte Einschätzung über die Gesprächspsychotherapie darstellt, sondern nur eine interessante Information über den Gemeinsamen Bundesausschuss. systemagazin veröffentlicht hier die gemeinsame Pressemitteilung der deutschen Fachverbände für Gesprächspsychotherapie zum am 5.5. veröffentlichten Beschluss des G-BA vom 24.04.2008.
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Gemeinsamer Bundesausschuss lehnt Gesprächspsychotherapie erneut ab
8. Mai 2008 | Keine Kommentare