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Systemische Psychotherapie auf dem Weg zur Kassenleistung – IQWiG veröffentlicht Prüfbericht

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Der Vorstandsbeauftragte Psychotherapie der Systemischen Gesellschaft (SG), Sebastian Baumann, und Bernhard Schorn, Geschäftsführer der DGSF, haben anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichtes des IQWIG über die sozialrechtliche Anerkennung der systemischen Therapie folgende Presseerklärung herausgegeben:

Berlin/Köln, 26.7.2017:

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Abschlussbericht veröffentlicht, der eine Vielzahl von „Hinweisen“ und „Anhaltspunkten“ für den Nutzen von Systemischer Therapie als Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen bescheinigt. Mehr als 40 methodisch hochwertige Studien dürften damit den Grundstein für die Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen gelegt haben. Die beiden systemischen Fachverbände DGSF und SG fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nun auf, Systemische Therapie allen Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen.

Nach rund dreijähriger Arbeit hat das IQWiG am 24. Juli seinen Abschlussbericht zum Prüfverfahren „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ veröffentlicht. Wie bereits der 2016 erschienene Vorbericht des IQWiG belegt auch der mehr als 800 Seiten umfassende Abschlussbericht auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin den Nutzen von Systemischer Therapie bei zentralen Störungsbereichen. Aufgrund der wissenschaftlichen Stellungnahme der systemischen Fachgesellschaften wurde die Basis der eingeschlossenen Wirksamkeitsstudien im Vergleich zum Vorbericht noch einmal verbreitert.

Eine Nutzen-Schaden-Abwägung, wie man sie inzwischen aus Berichten über Arzneimittelstudien kennt, konnte das IQWiG nicht vornehmen, da bei Psychotherapieverfahren kaum Daten zu unerwünschten Nebenwirkungen vorliegen. Dies ist ein Fingerzeig: Die Psychotherapieforschung wird in Zukunft verstärkt auch unerwünschte Wirkungen erfassen müssen, damit der nachweisbare Nutzen gegen mögliche unerwünschte Ereignisse besser abgewogen werden kann.

Systemische Therapie ist bereits seit 2008 wissenschaftlich anerkannt und kommt in zahlreichen Kliniken und Privatpraxen zur Anwendung. Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Systemische Therapie bislang ambulant noch nicht zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme von Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Krankenkassen liegt nun beim G-BA, dem obersten Selbstverwaltungsorgan von Leistungserbringern und Krankenkassen.

„Wir hoffen, dass der G-BA seine Entscheidung bald trifft, damit Systemische Psychotherapie nicht mehr nur privat zahlenden Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht“, so Dr. Björn Enno Hermans, erster Vorsitzender der DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie). Dr. Ulrike Borst, erste Vorsitzende der SG (Systemische Gesellschaft) ergänzt: „International ist Systemische Therapie in der Behandlung von Menschen mit psychischen Krankheiten weit verbreitet. Wir freuen uns, wenn man in Deutschland hier bald nachzieht.“

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2 Kommentare

  1. Stephan Theiling sagt:

    Die Wege des Herrn,- sorry des GBA´s sind unergründlich…

  2. Ellahe Engel-Xamini sagt:

    Der Fortschritt ist eine Schnecke. Sie sollen sich mal etwas beeilen und bewegen. Er kenntnisse allein nützen nichs.

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