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Stellungnahme der DGSF zum geplanten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG

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Das Bundesfamilienministerium plant eine Novellierung des KJHG, das dann als Kinder- und Jugendstärkungsgesetz firmieren soll. Die Stellungnahme der DGSF ist das Ergebnis einer verbandsinternen Arbeitsgruppe und umfasst 18 Seiten.

In den Vorbemerkungen zum Entwurf heißt es: „Die gesetzlichen Änderungen in der Jugendhilfe müssen im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklungen daraufhin geprüft werden, inwieweit sie junge Menschen und ihre Familien befähigen

  • Zugang zu ihren personalen, biografischen und sozialen Ressourcen aufzunehmen
  • individuelle und familiäre Resilienzen aufzubauen, zu stärken und zu erhalten
  • gelingende Kommunikations- und Beziehungsstrukturen der Familienmitglieder zu stärken und
  • Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Nationalität, ihrem ausländerrechtlichen Status und ihrem körperlichen Zustand an gesellschaftlichem und sozialem Leben zu ermöglichen.

Dabei geht es um den Aufbau strukturgebender Vorgaben, die Fachkräften Freiräume für individuelle Passungen von Hilfen sozialgesetzbuchübergreifend ermöglichen, sodass für jeden Einzelfall bedarfsgerechte Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen gestaltet werden können.

Es geht bei der Gestaltung der Hilfen um die Anerkennung von Loyalitäten und Beziehungen als Ressourcen von Kindern und Jugendlichen zu ihren Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen und es geht um ein achtsames, ressourcen- und lösungsorientiertes sowie kooperations- und beziehungsorientiertes Agieren von Fachkräften, die Partizipation in ihrer Haltung leben und nicht nur als Methode anwenden. Es geht auch um das Aushalten von, für familiäre Bindungen charakteristische, Ambivalenzen und das Schützen von Kindern ohne die Reduktion von Eltern auf ihr schädigendes Verhalten. Es geht um das konstruktive Lösen von Konflikten, das Suchen und Finden von Zielen mit und nicht für Kinder und Eltern und letztendlich um das Schöpfen von Hoffnung der Familie auf eine gute Zukunft.

Die gesetzlichen Änderungen im KJSG müssen aus systemischer Sicht auch dahingehend geprüft werden, ob sie die Kinder- und Jugendhilfe als Gesamtsystem im gesellschaftlichen Kontext stärken.

Eine Stärkung der Jugendhilfe ist grundsätzlich verbunden mit einem hilfe- und kooperationsorientiertem Ansatz in den Hilfen zur Erziehung. Eltern scheinen in dem Referentenentwurf eher in ihrem Gefahrenpotential für Kinder denn als Erziehungspartner*innen und Erziehungsverantwortliche in den Blick genommen zu werden. Es ist zu befürchten, dass die zunehmende Engführung der Arbeit der Jugendämter auf die Wahrung des Kinderschutzes und die Kontrolle elterlichen Verhaltens, das negative Image der Jugendämter in Deutschland verschärft, die dort tätigen Fachkräfte demotiviert und belasteten Familien den Hilfezugang deutlich erschwert. Eine Behörde, mit deren Einschalten gedroht wird, oder deren Einschaltung ohne das Wissen von Betroffenen erfolgt, kann von Eltern und Kindern kaum als unterstützende Hilfeinstanz erlebt, wahrgenommen und angenommen werden.

Die beschriebenen kontextuellen systemischen Prämissen sind Grundlage der Kommentierung des Referentenentwurfs.“
Der vollständigen Text ist hier zu lesen…

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